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Bechlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Kronberger Bürgern in Sitzungen der Fachausschüsse ein Fragerecht einzuräumen. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung soll es den Bürgern möglich sein, allgemeine sowie Fragen zur Tagesordnung zu stellen.
Begründung:
Bürgernähe bedeutet, dass Bürgern die Möglichkeit eingeräumt wird, Fragen auch in den Fachausschüssen zu stellen.
Die Regelung, Bürgern ein Fragerecht einzuräumen, hat sich seit Jahren in den Ortsbeiräten bewährt. Allein den Bürgern ein Fragerecht in den Ortsbeiräten einzuräumen, ist unter dem Gesichtspunkt der Bürgernähe nicht ausreichend.
Häufig können im Fachausschuss Fragen wesentlich detaillierter und zeitnäher beantworten werden, als dies in den Sitzungen der Ortsbeiräte möglich ist. Es zeigt sich immer wieder, dass die entsandten Mitglieder des Magistrats aktuelle Bürgerfragen nicht direkt beantworten können.
In diesen Fällen werden die Fragen der Bürger dem Magistrat oder der Verwaltung erst nach der Sitzung zu Kenntnis gebracht. Aufgrund des oftmals langen zeitlichen Abstands zwischen den Sitzungsrunden, werden die Fragen in der Regel erst Wochen später - zumeist in der nächsten Ortsbeiratssitzung - beantwortet. Das ist für den Bürger unbefriedigend und führt zu weiterer Politikverdrossenheit, aber auch zu unnötigen Widerständen und Klagen der Bürger.
Eine Stadt vom Selbstverständnis Kronbergs kann sich diese Nichtberücksichtigung von Bürgerfragen nicht leisten. Allein ein Fragerecht der Bürger in den Fachausschüssen gewährleistet eine qualifizierte und zeitnahe Beantwortung von Bürgerfragen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird u.a. in Bad Homburg v.d.H. erfolgreich praktiziert.
** abgelehnt StVV 9.2.2012
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
um Missverständnisse auszuräumen, möchte ich zunächst auf den Wortlaut unseres Antrags hinweisen.
Wir beantragen ausdrücklich, dass Kronberger Bürgern in den Ausschüssen, aber vor Eintritt in die Tagesordnung ein Fragerecht eingeräumt wird.– Wir wollen die Bürgerfragestunde nicht innerhalb der eigentlichen Sitzung etablieren. Somit liegt auch kein Konflikt mit der Hessischen Gemeindeordnung vor.
Wir haben auf die Praxis in Bad Homburg hingewiesen. Dort wird genau so
verfahren.
Wir haben nicht auf die Praxis in Oberursel hingewiesen. Dort findet die
Bürgerfragestunde innerhalb der Tagesordnung statt.
Nach Einschätzung des Kronberger Fachbereichs Verwaltungssteuerung, wie wir aus der Presse entnehmen konnten, würde die Praxis in Oberursel in Konflikt mit der HGO stehen. Dennoch verfährt man dort so.
Wir haben in unserem Antrag – Herr König – auch nicht von einer
Diskussionsrunde gesprochen, sondern ausdrücklich von einer Fragestunde.
Es liegt also in der Hand des Ausschussvorsitzenden sicherzustellen, dass die
Fragestunde nicht in eine Diskussionsrunde ausartet. Ich habe aber großes Vertrauen
in die Ausschussvorsitzenden und auch in die Kronberger Bürger, dass sich alle
an die Spielregeln halten werden.
Kommen wir zu der Frage WARUM.
Wie wir gesehen haben, sind in der vergangenen Woche viele Bürger zu den
Ausschusssitzungen gekommen.
Sie hatten Fragen und wollten Antworten. Sie konnten annehmen, dass in den
jeweiligen Fachausschüssen Personen sitzen, die ihre Fragen, kompetent und
zeitnah beantworten würden.
Es ist für den Bürger befriedigend und er fühlt sich ernst genommen, wenn
er eine qualifizierte Antwort erhält, die etwas klärt und transparent macht.
Ein solches Erlebnis baut mit Sicherheit ein Stück weit die weitverbreitete
Politikverdrossenheit
ab.
Es ist davon auszugehen, dass gerade in Zukunft viele Bürger in die Ausschüsse kommen werden mit Fragen, die sie qualifiziert und zeitnah beantwortet wissen möchten. Denn in Kronberg stehen große Bauprojekte an, große Veränderungen werden angedacht im Bereich der Jugend- und Kulturarbeit und auch im Bereich der Finanzwirtschaft wird sich vieles ändern.
Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit geben, mit ihren Fragen in die Ausschüsse zu kommen und sich dort Antworten zu holen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie für unseren Antrag! Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.
Dr. Heide-Margaret Esen-Baur
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen die
personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Jugendarbeit in der
Villa Winter umgehend wieder aufgenommen werden kann.
Begründung:
Derzeit ist das Jugendhaus aufgrund von Personalmangel geschlossen. Die
Beibehaltung der Jugendarbeit an diesem Standort halten wir für unabdingbar.
Der Magistrat schafft durch die Schließung des Jugendhauses Tatsachen, ohne dass die Stadtverordnetenversammlung über eine konzeptionelle Neuausrichtung beschlossen hat.
** abgelehnt StVV 9.2.2012
Bechlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt (ASU) über Entscheidungen im Zusammenhang mit §34 bzw. §35 BauGB sowie über Fragen der Aus- bzw. Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Stadt zu berichten.
Begründung:
Für viele Bereiche des Kronberger Stadtgebiets bestehen zurzeit keine rechtsgültigen Bebauungspläne. Deshalb werden viele baurechtliche Entscheidungen im Magistrat getroffen, insbesondere solche, die unter die Regelungen der Paragraphen 34 und 35 fallen. Ebenfalls entscheidet (zumeist allein) der Magistrat, ob Vorkaufsrechte ausgeübt werden.
Unbestritten der Zuständigkeit des Magistrats in solchen Fällen, ist es im Sinn eines funktionierenden Informationsflusses notwendig, dass der Fachausschuss über solche Entscheidungen zeitnah (nichtöffentlich) informiert wird. Solche Entscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Stadtbilds und sollten deshalb den Stadtverordneten frühzeitig zur Kenntnis gebracht werden.
In Oberursel wird dieses Vorgehen seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert und trägt entscheidend dazu bei, dass der Fachausschuss seine Aufgaben erfolgreich erfüllen kann.
** abgelehnt StVV 9.2.2012
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bis heute ist es Praxis in Kronberg, dass der Magistrat viele baurechtliche
Entscheidungen trifft – insbesondere dann, wenn keine Bebauungspläne
vorliegen oder diese aufgehoben wurden. Denn dann greifen §34 und §35 und
wahrscheinlich weitere Paragraphen. Die Entscheidungen liegen dann im Ermessen
des Magistrats.
In nicht wenigen Fällen handelt es sich dabei um stadtbildprägende
Entscheidungen. Der für Bauen zuständige Fachausschuss wird in diese
Entscheidungen nicht eingebunden und auch nicht in Kenntnis gesetzt. Der Fachausschuss
erfährt oft erst nachdem das Vorhaben Rechtskraft erlangt hatte, von der
Entscheidung. Im Sinne eines funktionierenden Informationsflusses zwischen
Magistrat und
Fachausschuss ist diese Vorgehensweise suboptimal.
Deshalb plädieren wir an den Magistrat, dass er in Zukunft den Fachausschuss
über baurechtliche Entscheidungen von stadtbildprägenden Charakter rechtzeitig
in Kenntnis setzt.
Wir plädieren für größere Transparenz in solch sensiblen Angelegenheiten.
Auch hier hilft ein Blick auf die Praxis der umliegenden Gemeinden. In
Glashütten stellt sich ein solches Problem erst gar nicht, denn dort wird jede
baurechtliche Angelegenheit im Fachausschuss behandelt und beschlossen.
In Oberursel berichtet der Magistrat in jeder Bauausschusssitzung im
nichtöffentlichen Teil über baurechtliche Angelegenheiten. Diese Praxis hat
sich seit Jahrzehnten bewährt.
Wir bitten den Magistrat, bei baurechtlichen Angelegenheit von größerer
Tragweite
und von stadtbild- und umweltprägenden Charakter größtmögliche Transparenz
zu
üben, und den Fachausschuss regelmäßig zu informieren.
Dr. H.-M. Esen-Baur
Unsere Verwaltung hat sich zur Aufgabe gemacht, Kultur hinsichtlich ihrer
Nützlichkeit zu bewerten - denn so lernen wir nicht nur aus dem Kultur-Profil ,
sondern auch aus den Vereinsrichtlinien: "Es gibt nützliche und weniger
nützliche Kultur" - zumindest sieht das die Vorlagen so.
Damit wagt sich die Verwaltung an die Beantwortung der Frage: "Was ist
Kultur?" Nun, allgemein wird unter Kultur (zu lateinisch cultura
"Bearbeitung, Pflege, Ackerbau", von colere "wohnen, pflegen,
verehren, den Acker bestellen im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst
gestaltend hervorbringt verstanden. In diesem Sinne ist unsere Bibliothek ein
Element der Kultur in unserer Stadt, ebenso wie unsere Jugendhäuser, unsere
Museen oder unsere Vereine. Was tiefgründige Philosophen nicht schaffen,
nämlich eine allgemeinverbindliche Definition von Kultur, will die Verwaltung
schaffen. Nach Meinung der KfB kann das Ansinnen, Kultur in einem
"Verwaltungstext" zu definieren, nur als Schildbürgerstreich enden.
Dem breit angelegten Kulturverständnis, dem die Stadt Kronberg bisher folgte,
widerspricht das nun vorgelegte Kulturprofil der Stadt Kronberg. Kultur findet
nach Auffassung der Verfasser, so beschrieben in dem Kulturprofil und den
Vereinsrichtlinien, einerseits nur in Vereinen und Institutionen und
andererseits nur in besonderen Einrichtungen, die auch namentlich aufgezählt
werden, statt.
Die bisherige Vereinsrichtlinie hat der Vielfalt der Kulturarbeit in den
Vereinen Rechnung getragen. Indem sie den Vereinen verdeutlichte, welche
Aktivitäten besonders gefördert würden. Die Stadt hat ihren Schwerpunkt in
den vergangenen Jahren klar auf die Förderung der Jugendarbeit gesetzt -
ansonsten ließ sie den Vereinen eine Grundförderung nach Anzahl der Mitglieder
zukommen. Sie positionierte sich also von 2008 bis 2011 also
"neutral".
Nun will die Stadt die Vereine in zwei Gruppen sortieren: Hier die einen, die in
den Bereich "Identität und Innenwirkung (ursprünglich
"Lebensqualität") und dort die anderen, die in den Bereich
"Identität und Außenwirkung" fallen. Da die Mutter (oder der Vater)
des Gedankens wohl ökonomisch orientiert ist, muss sich das Kulturprofil und
die Vereinsförderrichtlinie auch an rationalen Kriterien messen lassen.
Angesichts der Breite des Kulturbegriffs ist das zwar glatter Unsinn, aber ich
werde nun mal diesem Ansatz folgen, um zu schauen, was unter
"rationalen" Gesichtspunkten dabei herauskommt.
Formal gesehen, dienen beide Gruppen der Identität der Bürger der Stadt
Kronberg. Da beide Gruppen diese Eigenschaft aufweisen, eignet sich diese
Eigenschaft "identitätsstiftend" nicht als Unterscheidungskriterium.
Bleiben also die beiden Begriffe "Innenwirkung"
("Lebensqualität") einerseits und "Außenwirkung"
anderseits als eigentliche Unterscheidungsmerkmale. Nun gut, der Begriff
"Innenwirkung" ("Lebensqualität") impliziert, eine
Innengerichtetheit, sie ist nur für diejenigen relevant, die in Kronberg leben.
"Außenwirkung" orientiert sich nicht vornehmlich an den Belangen der
Kronberger, sondern soll "Außenstehende" von den Vorteilen der Stadt
überzeugen. Damit sind also die Einen zuständig für die Kronberger und die
Anderen für "Nicht-Kronberger". So gesehen unterscheiden sich die
Gruppierungen hinsichtlich ihrer Ausrichtung. Einerseits "Kronberger"
anderseits "Nicht-Kronberger".
Nun könnte man/ frau ganz banal fragen, was die Kronberger Politik eigentlich -
angesichts knapper Mittel - veranlassen sollte, Kultur für "Nicht-Kronberger"
zu Lasten von Kultur für "Kronberger" zu fördern. Nun denn, folgt
man der Argumentation der Vorlage (was ich nun schweren Herzens auch tun werde),
dann bringt das eine wohl einen finanziellen Return und das andere eben nicht.
(Ehrlich gesagt, das ist völliger Unsinn und das werde ich auch zeigen).
Weil wir Kultur für Nicht-Kronberger fördern, wird dies zum "weichen
Standortfaktor" und damit irgendwie wertvoller als die andere Kultur, die
Kultur für die Kronberger.
Da staunt man erst mal, aber die KfB ist offen genug, sich die Argumente erst
einmal anzuhören. Kultur sei ein weicher Standortfaktor und das sei ganz
wichtig für die Entscheidung der Unternehmen, ob sie ihren Firmensitz nach
Kronberg verlegen - und damit Gewerbesteuer nach Kronberg fließen wird. Jeder
Mensch, der sich schon jemals mit Entscheidungskriterien für die Standortwahl
auseinandergesetzt hat, der weiß, dass Unternehmen zwischen "weichen"
und "harten" Standortfaktoren unterscheiden. Und es ist unbestritten,
dass zunächst die "harten" Faktoren zur Entscheidung herangezogen
werden und erst dann die "weichen".
Zu den harten Standortfaktoren zählen z. B. (vgl. z.B. Hummel 1992, S.8f):
1. Nähe zu Kunden, Lieferanten, Anbietern von Dienstleistungen usw.
2. Verkehrs- und Kommunikationsmöglichkeiten
3. Das Angebot von Arbeitskräften und Schulen
4. Wirtschaftsförderung in Sinn von Kooperationsbereitschaft von Behörden etc.
Zu den sogenannten weichen Standortfaktoren zählen z. B.:
1. Verfügbarkeit von Wohnraum
2. soziale Einrichtungen
3. Freizeitangebote
4. Kulturangebot
5. Umwelt und schließlich auch das Image der Region
Vergessen wir die "harten" Faktoren, das sollten wir auch tun, da die
Koalition gerade im vergangenen Dezember die Finanzmittel für den
Breitbandanschluss in Schönberg gestrichen hat. Die Breitbandverfügbarkeit ist
ein wichtiges Standortkriterium, wie wir gerade wieder durch eine Vertreterin
der IHK erfahren haben. Die Koalition hatte aber keine Freude daran, diesen
"harten" Standortfaktor in Kronberg zu fördern. "Aber was soll
es: "Schwamm drüber", die Bewältigung von Komplexität ist
offensichtlich nicht die Sache der Vertreter der großen Koalition.
Kommen wir also zu dem "weichen" Faktoren: Verfügbarkeit von
Wohnraum, soziale Einrichtungen, Freizeitangebote, Kulturangebot. Vergessen wir,
dass es hier auch um die Wohnqualität und die Kindergärten u.a. geht, sondern
konzentrieren wir uns auf den Begriff der "Kultur" als Standortfaktor.
Es scheint, als sei die "innengerichtet" Kultur, die eigentliche
"Lebensqualität" (nun als "Innenwirkung") ihrer Mitarbeiter
ein wichtiges Kriterium für die Standortentscheidung der Unternehmen.
Liebe Stadtverordnete, für die Unternehmen zählt die
"Lebensqualität" ihrer Mitarbeiter und nicht, ob Fremde (also
Außenstehende) tolle Kulturveranstaltungen erleben. Für die Unternehmen
zählt, dass Mitarbeiter ihre Kinder in guten Sportvereinen unterbringen
können, ob es eine Bibliothek gibt und ob es ein ausreichendes
Mittagsessensangebot in den Kindergärten gibt. (Wie komm ich jetzt nur darauf).
Es zählt, ob sie und ihre Kinder einen Kurs in der Malschule besuchen können,
sie als "Gardemädchen" aktiv werden können oder in Reichweite zwei
Schützenvereine zur Auswahl haben. Ganz ehrlich, das Malermuseum, die Burg und
den Opel-Zoo werden sie nur sehr selten, vielleicht nur einmal, besuchen. Was
veranlasst die Stadt also, diese Einrichtungen besonders hervorzuheben? Die
vorgeschobenen "ökonomischen" Gründe können es, wie dargelegt es
wohl nicht sein. Klar ist es schön, ein Malermuseum, oder ein Kronberg Academy
zu haben, aber die Lebensqualität der Bürger hängt von ganz anderen
kulturellen Einrichtungen ab.
Im Folgenden zitiere ich Dieter Hasselbachs Äußerung anlässlich einer Tagung
der Konrad-Adenauer Stiftung in Dresden am 23.6.2010, Zitat:
"Wenn man sagt, etwas nützt, eine bestimmte öffentliche Ausgabe ist
wirtschaftlich nützlich, dann ist es ein wunderbar einfaches Argument zur
Verteidigung dieser Ausgaben, und das besonders in bedrängten Zeiten. Eine
Kulturausgabe, die sich im wirtschaftlichen Kontext bewährt, passt gut in den
Zeitgeist, denn der Zeitgeist ist immer noch ökonomisch. Versuche, eine
betriebliche "Umwegrentabilität" öffentlicher Kulturförderung
nachzuweisen, müssen aber immer wieder scheitern. Zwingende ökonomische
Begründungen für die Kulturförderung sind bisher nicht gefunden worden, und
das gilt auch für "Kultur als Standortfaktor". Kulturausgaben sind
keine Investitionen, sondern Ausgaben. Ökonomische Begründungen für Kultur
lenken von der kulturellen Sache, von den kulturellen Zwecken ab. Kultur in den
Kontext von "Brauchbarkeit" gestellt, entspricht nicht der kulturellen
Dignität. Was wenn sich Fußballspielen als effizienter herausstellt?" (Zitatende)
Die KfB hält das vorliegende Kulturprofil für ungeeignet, die kulturelle
Vielfalt in Kronberg zu fördern. Sie hält eine Ökonomisierung der Kultur für
unsinnig. Die Austragung einer Hessenmeisterschaft im Fechten, stärkt genauso
die "Außenwirkung" Kronbergs, wie ein Cello-Konzert. Dieser Aussage
wird wohl niemand ernsthaft widersprechen wollen. Der BDS ist genauso wichtig
für die Lebensqualität der Bürger, wie der Thäler-Kerbeverein. Die Trennung
in nützlich und unnützlich ist völlig willkürlich, das hat auch die
Diskussion im zuständigen Ausschuss mehr als verdeutlicht. Wessen Geistes Kind
die Urheber des Kulturprofils und der Vereinsförderrichtlinie sind, zeigt sich
an der ursprünglichen Definition einer "Großveranstaltung".
Zunächst war festgelegt: Eine Großveranstaltung zeichnet sich dadurch aus,
dass überwiegend Nicht-Kronberger anwesend sind. Warum soll besonders gut sein,
wenn wir Veranstaltungen für "Nicht-Kronberger" finanzieren? Und
praktisch gesehen: Wer will das überhaupt kontrollieren? (Auf Antrag der KfB
wurde wenigstens dieser Unsinn aus der Vorlage entfernt.)
Die KfB lehnt das Kulturprofil ab. Die Kulturarbeit in Kronberg ist über die
Jahre sehr gut selbständig und ungelenkt vorangekommen. Der Zusammenhang
zwischen Kultur und ökonomischen Faktoren ist gänzlich unbelegt, auch wenn das
einige Personen nicht glauben wollen.
Die KfB lehnt auch die Vereinsrichtlinie insofern ab, als Bezug auf das
Kulturprofil genommen wird. Die KfB hat die ursprüngliche
Vereinsförderrichtlinie für gut geheißen und wird eine um das Kulturprofil
"bereinigte" Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen mittragen.
Schließlich ist anzumerken, dass große deutsche Kulturstädte wie Berlin,
Dresden, München aber auch Frankfurt kein Kulturprofil haben, das sollte uns zu
denken geben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Magistrat die Rechtmäßigkeit von Immobilienverkäufen, die im Zusammenhang mit Rechtsverzichtsgeschäften stehen, prüfen lässt. Dies insbesondere wenn:
a) Die Höhe der Kompensation für den Rechtsverzicht unklar ist, u.a. wenn
keine marktge-rechten Verkehrswerte oder Verkaufspreise vorliegen oder wenn die
Immobilien unter ihren bilanzierten Werten verkauft werden sollen.
b) Steuerliche Aspekte, etwa die Grunderwerb- und die Einkommensteuer, betroffen
sein können.
c) Die Vermögensveränderungen und Zahlungsströme weder im Haushalt
dargestellt oder im Rahmen einer gesonderten Beschlussfassung in der
Stadtverordnetenversammlung offen gelegt werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, unter welchen generellen Bedingungen ein Verkauf von städtischen Immobilien ohne öffentliche Ausschreibung möglich ist.
Begründung:
Im gegebenen Fall wurde ein Immobilienverkauf als sogenanntes "Kompensationsgeschäfte" durchgeführt. Da nicht auszuschließen ist, dass der Magistrat ähnliche Geschäfte auch in der Zukunft plant, ist eine grundsätzliche Klärung der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens erforderlich. (Unter einem "Kompensationsgeschäft" wird in Bezug auf diesen Antrag ein Handeln bezeichnet, das einen möglichen Vertragspartner davon abhalten soll, den Rechtsweg zu beschreiten, um Ansprüche gegen die Stadt Kronberg geltend zu machen. Als "Kompensation" für den Rechtsverzicht erhält der mögliche Vertragspartner einen geldwerten Vorteil. Den Beteiligten ist bewusst, dass die Leistungen im Zusammenhang stehen)
Damit möchte die Stadt eine rechtliche Prüfung von Ansprüchen gegen die Kommune abwenden. Obwohl ein solches Vorgehen eine Vielzahl von ethischen Grundfragen und Konsequenzen aufwirft, geht es in diesem Antrag allein um die rechtliche Prüfung eines solchen Vorgehens. Ein Immobiliengeschäft, das im Zusammenhang mit einem Rechtsverzicht steht, berührt in vielen Punkten rechtliche Aspekte, deren Klärung wesentlich für mögliches Handeln der Stadt ist. Problematisch sind solche kompensatorisch wirkenden Immobiliengeschäfte vor allem, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Dazu gehören die unzureichende Darstellung der Zahlungsströme im kommunalen Haushalt und die damit verbundene Unklarheit über die tatsächliche Höhe der Kompensation. Sollte die Stadt bereit sein, Kompensationszahlungen für einen Rechtsverzicht zu leisten, dann sind diese im Haushalt der Stadt auszuweisen und/oder der Stadtverordnetenversammlung darzulegen. Besonders problematisch ist es, wenn die tatsächliche Höhe der Kompensation unklar ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kommunale Immobilien unter dem bilanzierten Wert und dem Verkehrswert mit dem Ziel der Kompensation verkauft werden. Ein solches Vorgehen widerspricht den Grundsätzen des Haushaltsrechts. Unbeachtet der grundsätzlichen Bewertung des "erkauften" Rechtsverzichts, sind solche Transaktionen wertmäßig im Haushalt der Stadt auszuweisen. Ggf. hat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihres Haushaltsrechts über die entsprechenden Mittel für Kompensationszahlungen zu entscheiden.
Weiterhin sind steuergesetzliche Aspekte zu prüfen. Wird etwa im Rahmen eines unterpreisigen Immobiliengeschäfts Grundbesitz aus dem Vermögen der Stadt verkauft, dann wird der Kaufpreis niedriger ausgewiesen als er tatsächlich ist. Dadurch entgeht dem Fiskus Grunderwerbsteuer. Dieses Unterlaufen der Grunderwerbsteuer durch aktives Handeln der Stadt ist u. E. rechtlich nicht zulässig. Zudem können auch auf Seiten des Kompensationsempfängers Probleme mit dem Ausweis der Einnahmen in Bezug auf die Einkommensteuerrechtliche Behandlung entstehen. Zwar ist die Stadt Kronberg nicht verantwortlich, wie Geschäftspartner ihre Einkünfte deklarieren, sie sollte jedoch durch ihr eigenes Tun, nicht zur Umgehung von steuerlichen Regelungen beitragen. Dies kann nur dann vermieden werden, wenn die Transaktionen eines Kompensationsgeschäfts getrennt ausgewiesen werden (Kaufpreis des Grundstücks einerseits, Zahlung der Kompensation für den Rechtsverzicht andererseits).
Die Prüfung der Rechtslage im Zusammenhang mit solchen "Rechtsverzichtsgeschäften", ist vor der Abwicklung von Immobilienverkäufen dringend notwendig, um Schaden von der Stadt abzuhalten.
Abgelehnt StVV 29.10.2011
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Kronberg soll ein Konzept zum Management der städtischen Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen, entwickeln. Im Rahmen der Konzeptentwicklung ist zu prüfen, ob städtische Grundstücke so zusammengelegt werden können, dass zusammenhängende Flächen mit Biotopcharakter entstehen, die auch städtebaulich integriert werden können. Weiter ist zu untersuchen, ob noch ausstehende Ausgleichsmaßnahmen durch die bereitstehenden Flächen abgedeckt werden können. Es ist aufzuzeigen, welcher Ausgleichsflächenbedarf sich für die in frühen Planungsstadien befindliche B-Pläne bzw. geplante Infrastrukturmaßnahmen ergeben und wie dieser abgedeckt werden kann.
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem B-Plan Haide-Süd hat sich gezeigt, dass die zum
Ausgleich notwendigen Flächen zerstückelt an verschiedenen Stellen
bereitgestellt werden sollen. Dadurch entstehen zwar formal biologisch
aufgewertete Kleinstflächen, die aber tatsächlich kaum nachhaltig zum
Ausgleich beitragen können.
Die Einbindung der Ausgleichsflächen in ein städteplanerisches Konzept ist nicht zu erkennen, obwohl dies wünschenswert ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Pflege dieser isolierten Flächen kostenintensiver ist, als es bei zusammenhängenden Flächen der Fall wäre. Zudem liegen die genutzten Grundstücke oft mitten in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen, sodass Flächen zerstückelt werden und damit die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen erschwert wird.
Es ist deshalb notwendig, unter Einbeziehung städteplanerischer Aspekte, ein Konzept für die Bereitstellung und Pflege der Ausgleichsflächen zu entwickeln. Das Konzept soll gleichzeitig aufzeigen, welche Flächen für zukünftige und noch nicht realisierte Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen, und unter welchen Bedingungen Flächen zusammengelegt werden können.
Im Zusammenhang mit dem B-Plan Haide-Süd hat die Stadt dem privaten Bauträger kommunale Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Nur wenn ein Konzept für das Management der städtischen Ausgleichsflächen besteht, können auch die Auswirkungen und die Kosten der Bereitstellung dieser Flächen beziffert werden.
** geschoben bis zur Vorlage des Verwaltungsberichts
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem Magistrat zu beschließen, dass jede (neu) zu besetzende Stelle im Rahmen des verabschiedeten Stellenplans von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt werden muss. Dies gilt nicht für Stellenbesetzungen im Bereich der Kindertagesstätten.
Begründung
Als Begründung tragen wir die besorgniserregende Haushaltssituation im allgemeinen vor sowie die Beschlüsse, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verabschiedet worden sind.
(modifiziert: Umgewandelt in Empfehlung an den Magistrat, lt. Auskunft Rechtsamt ist dieser allein für den Erlass einer Sperre zuständig)
[Abgelehnt StVV 24.2.2011 5J, 24N]
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat Kronberg bittet den Magistrat, die Container östlich der Gleise am Bahnhof umgehend zu entfernen.
Begründung
In der Vergangenheit waren in diesen Containern Obdachlose untergebracht. Seit mehreren Jahren stehen sie jedoch leer und sind hier überflüssig. Die Container wurden inzwischen vandalisiert. Ihr Anblick verunstaltet das Stadtbild.
[Angenommen OBK 8.2.2011 Einstimmig]
Beschlussvorschlag:
Die StVV beauftragt die Stadtverordnetenvorsteherin bzw. den
Stadtverordnetenvorsteher,
in jedem Kalenderjahr mindestens einmal zu einer Bürgerversammlung gem. § 8a
HGO einzuladen.
Sollte bis zur jeweiligen Sitzungspause im Sommer noch keine Bürgerversammlung stattgefunden haben, wird durch die Stadtverordnetenvorsteherin bzw. den Stadtverordnetenvorsteher in der auf die Sommerpause folgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ein Termin für eine Bürgerversammlung im zweiten Halbjahr bekannt gegeben.
Soll auch im zweiten Halbjahr von der Einberufung einer Bürgerversammlung
abgesehen werden, so ist dies in der auf die Sommerpause folgenden Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung zu begründen.
Die Einberufung erfolgt im Benehmen mit dem Magistrat.
Begründung:
Das Verlangen nach einer mind. einmal jährlichen Bürgerversammlung ist
zwingend und auch von der Sache her geboten, um rechtzeitig über Vorhaben und
Entwicklungen in der Gemeinde zu informieren. Durch rechtzeitige Information der
Bürger kann man diese zum einen zur aktiven Teilnahme am Willensbildungsprozess
anregen und zum anderen überraschenden Reaktionen (siehe Stuttgart 21,
Viktoriastr., Gebührenanpassungen etc.) vorbeugen.
Anders als im Privatrecht wird eine Soll-Vorschrift (wie im § 8a HGO) im
öffentlichen Recht verbindlich wie eine Muss-Vorschrift angesehen. Nur bei
Vorliegen besonderer atypischer Umstände kann ausnahmsweise von dieser Regel
abgewichen werden.
[Kommentar: Aus Sicht der KfB ist es höchst bedauerlich, dieses Thema auf diesem Wege überhaupt öffentlich zu machen und einem formalen Beschluss zuführen zu müssen. Die Ereignisse der Vergangenheit ( Viktoriastraße, Buslinie, Gebührenhaushalte) hätten wesentlich ruhiger behandelt werden können, wenn von Seiten der Stadtverordnetenvorsteherin eine Informationsinitiative ausgegangen wäre.]
[Der Antrag wurde in einen Appell umformuliert, da seitens der Verwaltung Einwände gegen die Rechtmäßigkeit (ausschließliche Verantwortung des Vorstands der StVV nach HGO) bestanden. Vorlage wegen abgelaufener Redezeit in nächste Sitzungsperiode geschoben]
Einschätzung des HSGB ( Hess. Städte- und Gemeindebund ) per email an die Stadtverwaltung
"Gem. § 8a Absatz 2 HGO lädt der Stadtverordnetenvorsteher im Benehmen mit dem Magistrat zu einer Bürgerversammlung ein. Es obliegt also alleine ihm zu entscheiden, ob und wann eine Bürgerversammlung stattfindet. Der vorgelegte Antrag ist damit unzulässig."
[Abgelehnt StVV 24.2.2011 14J, 15N]
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den in Kronberg allgemein tätigen Kommunikationsdienstleistern (Festnetz / Kabel) ein Kataster über die allgemeine Verfügbarkeit von Breitbandverbindungen (Festnetz / Kabel) zu erstellen und zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Stadt Kronberg vorzubereiten. § Die Darstellung soll kartographisch auf Straßenzüge bzw. kleinere Wohn-/ Gewerbegebiete sowie auf grundsätzliche Verfügbarkeit beschränkt sein und muss nicht notwendigerweise Informationen zum Einzelfall enthalten. Sie wird Hinweise auf die allgemeine Form der Darstellung und nicht gegebene Rechtsverbindlichkeit erhalten. § Vor der allgemeinen Veröffentlichung ist der zuständige Ausschuss über das Ergebnis zu unterrichten, ein erster Bericht wird im Februar 2011 erwartet. § Es sollen Vorbereitungen getroffen werden, das Kataster 3x jährlich fortzuschreiben, um Marktentwicklungen und technischen Veränderungen Rechnung tragen zu können. § Bei offensichtlicher Unterversorgung (2MBit/s und kleiner) sind bei den Versorgungsunternehmen Entwicklungspläne nachzufragen. § Ggf. erforderliche Finanzmittel sind dem Etat ‚Wirtschaftsförderung' zuzurechnen
Begründung:
Mit einem Breitbandkataster soll dem Interessenten an Gewerbe- und Wohnimmobilien ein schneller Überblick über die vorhandene Kommunikations-Infrastruktur ermöglicht werden.
Nicht nur im Rahmen der Beratungen zur Agenda 2020 wird die Verfügbarkeit von Breitbandanbindungen an das Internet als wichtiger Standortfaktor bewertet. Im Entscheidungsprozess zur Gewerbeansiedlung und zur Wohnortwahl hat sich dieses Kriterium in vielen Bereichen bereits zu einem Primär-Kriterium entwickelt. Von den Kommunikationsdienstleistern sind erforderliche Informationen i.d.R. nur für den Einzelfall ( d.h. z.B. Kenntnis eines bereits bestehenden Telefonanschlusses ) über Telefonnummern-Recherche abfragbar. Die Breitbandanschlusskapazität einer Nachbar-Immobilie ist jedoch in vielen Fällen kein Hinweis auf konkrete Verfügbarkeit am gewünschten Ort, da die für die Kapazität hauptverantwortliche Länge der Kabelführung und ihre endgültige Konnektierung im Einzelfall nicht bekannt ist.
Das vom BMWI kommunizierte Breitbandkataster http://www.zukunft-breitband.de/BBA/Navigation/Breitbandatlas/breitbandsuche.html ist nur sehr beschränkt aussagefähig, Aspekte zum Aufbau und zur Notwendigkeit eines Breitbandkatasters werden u.a. in http://www.ikt-nrw.de/system/files/downloads/all/2009-03-10-Kriterien-Breibandkataster.100.pdf beschrieben..
[Vorlage wegen abgelaufener Redezeit in nächste Sitzungsperiode geschoben]
[Erneut an das Ende der TOI gesetzt, erneut keine Redezeit !]
[Abgelehnt StVV 24.2.2011 3J, 26N]
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Straßenbeitragssatzung wie
folgt zu ergänzen:
Bei Anwendung der Straßenbeitragssatzung ergeben sich für die von einer
Baumaßnahme betroffenen Bürger in der Regel erhebliche Auswirkungen. Damit
sich die Betroffenen sowohl auf finanzielle als auch auf andere mit der
Maßnahme einhergehende Beeinträchtigungen, wie z. B. Erreichbarkeit ihrer
Grundstücke, Verkehrsbehinderung und Lärmbelästigung, rechtzeitig einstellen
können, verpflichtet sich die Stadt Kronberg im Taunus nach Erstellung einer
Planung, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die bei dieser
Veranstaltung von Bürgern eingebrachten Bedenken, Anregungen,
Änderungsvorschlägen, etc., sind zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist
bekannt zugeben.
Begründung
Es war bisher guter Brauch in Kronberg, die betroffenen Bürger vor der endgültigen Entscheidung und Beauftragung einer beitragspflichtigen Straßenrenovierung über den Inhalt städtischer Pläne zu informieren. Die Bürger hatten im Rahmen einer solchen Veranstaltung auch die Möglichkeit, die vorgestellte Planung kritisch zu würdigen, eventuell sogar Änderungen zu bewirken. Dies ist im Falle der schon begonnenen grundhaften Erneuerung der Viktoriastraße nicht geschehen. Die Bürger sind zu Recht verärgert. Um sicherzustellen, dass in Zukunft bei jeder beitragspflichtigen Planung eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt wird, regen wir an, der Straßenbeitragssatzung der Stadt Kronberg im Taunus den o.e. Text in Form einer Präambel voranzustellen. Mit dieser Vorgehensweise wird der allseits gewünschten Bürgernähe Rechnung getragen.
Antrag nach Transparenzzusage Erster SR auf ASU-Sitzung 21.9.2010 in einen Appell an den Magistrat umformuliert. Einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt als Vorratsbeschluss, die im
Magistratsbericht (Dez. I) zur StVV vom 20.5.2010 (Sachstandsbericht zum Projekt
‚Bonus-Markt' im Stadtteil Schönberg) als Bedingung dargestellte
Ausfallbürgschaft (100.000 EUR, 5 Jahre Kaufzeit, Minderung 20% jährlich) zur
Sicherung des Waren-Ersteinkaufs zu übernehmen.
So erforderlich, wird diese Bürgschaft in einen Nachtragshaushalt 2010
übernommen.
Begründung:
Die unverzügliche Beschlussfassung ist erforderlich, da sich der Magistrat
derzeit in Verhandlungen mit dem Betreiber der Bonusmärkte und in
Abstimmungsgesprächen mit dem Vermieter der potentiellen Räumlichkeiten
befindet. Es kann angenommen werden, dass die Verhandlungen während der
Parlamentsferien zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis führen. Eine
Beschlussfassung zur erforderlichen Bürgschaft könnte jedoch bei normalem
Geschäftsgang erst frühestens am 30. September 2010 beschlossen werden und
damit zu einer unnötigen Verzögerung des Projekts führen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnung beschließt, den Magistrat zu beauftragen,
· verbindliche Termine für die Berichterstattung gemäß geltender
Budgetierungsrichtlinie bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe erfolgt in der
nächsten Sitzung des HFA, die auf die Verabschiedung des jeweiligen Haushalts
folgt.
· für die in einzelnen Produktzielen vorgegebenen Berichtsaufgaben zu den o.a. Berichtsterminen Zwischenberichte zu geben.
Sollte ein Berichtstermin nicht gehalten werden können, ist der HFA in der dem Termin vorausgehenden Sitzung mit Begründung zu informieren.
Begründung:
Der Verlauf des ersten doppischen Haushalts sowie die Vorbereitung des Haushalts 2010 hat gezeigt, dass ohne eine klare, transparente und offensive Terminplanung das in der Budgetierungsrichtlinie und Produktbeschreibungen verabschiedete Berichtswesen nicht durchgeführt werden kann. Dadurch werden der Situation angepasste Entscheidungen der StVV erschwert. Durch Vorgabe und Kommunikation der Berichtstermine soll eine entsprechende inhaltliche und personell bessere Vorbereitung ermöglicht werden
(Leider mit nur 12 Ja-Stimmen abgelehnt)
Beschlussvorschlag:
Die StVV beschließt, den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde zu bitten,
· möglichst unverzüglich zu prüfen, ob die Limburger Straße von der
Henkerstraße bis zur Sodener Straße am Dalles durchgängig für beide
Fahrtrichtungen beschränkt auf PKW freigegeben werden kann. Dies soll sowohl an
der Kreuzung Schönberger Straße/Henkerstraße als auch an der Abzweigung der
Limburger Straße von der Henkerstraße durch besondere Hinweisschilder (Zum
Dalles) angezeigt werden.
· bei positiver Prüfung unverzüglich einen mindestens 8-wöchigen
Probebetrieb einzuleiten. Dieser Probebetrieb soll bei Fehlen negativer
Erfahrungen ohne weiteren Beschluss in einen Dauerbetrieb für die Dauer der
Bauarbeiten Dalles umgewandelt werden.
Begründung:
Die Läden im Oberhöchstädter Ortskern werden stark von Schönberg aus frequentiert. Da der Zugang von Schönberg aus zum Dalles seit November 2009 wegen der baubedingten Richtungsänderung der Einbahnstraßenführung vom Dalles zur Altkönigstraße erschwert wurde - und bis weit in das Jahr 2011 erschwert bleiben wird - , bleiben bereits Kunden aus Schönberg aus. Die Umsätze der Geschäfte um den Dalles haben sich kräftig reduziert. Es besteht die Gefahr von Geschäftsaufgaben.
Zu besonderen Anlässen wurde die Einbahnstraßenregelung am unteren Ende der Limburger Straße wiederholt aufgehoben. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 Km/Std. für den verengten Fahrbahnbereich kann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern vermeiden helfen.
(In der Ortsbeiratsfassung einstimmig mit 27 Ja-Stimmen angenommen)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt das Vorhaben von Google Inc., Mountain
View, USA, vertreten durch die deutsche Niederlassung Google Germany GmbH in
Hamburg, auch das Kronberger Stadtgebiet für den Google ‚Street View'-Dienst
fotografisch zu dokumentieren, ab.
2. Die StVV beauftragt den Magistrat, Google Germany GmbH unverzüglich
schriftlich aufzufordern, fotografische Aufnahmen des Kronberger Stadtgebiets
von öffentlichen Straßen aus zu unterlassen bzw. bereits begonnene Aufnahmen
unverzüglich einzustellen. Inanspruchnahme von Rechtsmitteln sind
anzukündigen.
3. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich Kontakt zu Nachbargemeinden und
der Kreisverwaltung aufzunehmen mit dem Ziel ein gemeinsames Vorgehen zu
vereinbaren und Voraussetzungen für ein gemeinsames rechtliches Verfahren zu
schaffen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die Kronberger Bürger in geeigneter Weise auf
das Vorhaben von Google, seine Problematik und die individuellen rechtlichen
Möglichkeiten gegen die Veröffentlichung von Photos von Privateigentum
hinzuweisen.
Begründung:
Nach aktueller Information von Google wird seit Nov. 2009 auch der
Hochtaunuskreis erfaßt (http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9
), d.h. es fahren Autos durch die Strassen, welche die Strassen und
Häuserfronten von 2,5 m Höhe aus fotografieren und die Bilder im Internet
sichtbar machen.
Der Hochtaunuskreis und insbesondere auch Kronberg ist in hohem Maße geprägt
von hochwertiger Individualbebauung, unter Kronbergs Bürgern ist eine hohe Zahl
von Prominenten anzutreffen, denen sogar polizeilicher Personen- und / oder
Objektschutz gewährt wird.
Nach Einschätzung der Datenschutzbeauftragten der Länder ist die Darstellung
privater Grundstücksansichten rechtlich und unter Datenschutzaspekten höchst
problematisch, aber bisher nicht allgemein richterlich untersagt.
Unabhängig von noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidungen ist es
daher notwendig, öffentlich zumindest sein Einverständnis zu versagen und die
Bürger über Konsequenzen und individuelle Rechtswege zu informieren
Dr. Heide-Margaret Esen-Baur
Rainer Schmidt
Anlage: Anfrage
der KfB vom 29.12.2009 mit Quellenangaben / Zwischenantwort Hauptamt
Leider fand nur der 4. Antragsteil eine Mehrheit. Einigen Kollegen in der StVV war offensichtlich die Tragweite der Problematik nicht bewusst zu machen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, möglichst umgehend die in der Beantwortung der Anfrage A 048 (21.7.2009) darstellte Erneuerungsalternative der Entwässerungshaltungen umzusetzen.
Die in der Beantwortung der Anfrage geschätzten Neubaukosten von EUR 71.500 Brutto werden noch im Haushalt 2010 bereitgestellt.
Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, über mögliche Kostenbeteilungen durch den Straßenbauträgern zu verhandeln, hierbei soll möglichst ein pauschaler Zuschuss /pro lfdm. von EUR 150 entsprechend der Regelung für Landesstraßen erreicht werden.
Sollte die Maßnahme vollständig in den Verantwortungsbereich der städtischen Eigenbetriebe fallen, wird der Magistrat gebeten, die Vorlage in die nächste Sitzung der Betriebskommission einzubringen.
Begründung:
In der Beantwortung der Anfrage
A 048 (Entwässerung Oberflächenwasser Ortskern Schönberg) wird in der
Stellungnahme zu Punkt 1 erklärt, das "die Haltung an der Kirche zwar
selbst nicht überlastet ist, die weiteren Halterungen aber an ihrer
Auslastungsgrenze sind." Des weiteren wird ausgeführt, dass dies zwar
einen erlaubten Betriebszustand darstelle, jedoch keinerlei
Entwässerungskomfort mehr biete.
Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwertigkeit des Fassungsvermögens der
lokalen Kanalisation dafür verantwortlich ist, dass nach Starkregen nicht nur
einzelne Keller vollaufen, sondern auch regelmäßig das Bauwerk der St.
Alban-Kirche in Mitleidenschaft gezogen wird, das immer wieder mit erheblichen,
auch städtischen Mitteln wieder hergestellt werden muss.
[Dieser Antrag wird voraussichtlich über die Betriebskommision eingebracht, da er nur die Tätigkeit der städtischen Eigenbetriebe betrifft.]
[Die Betriebskommission befasste sich am 30.11.2009 mit diesem KfB-Antrag. Leider fand er vor dem Hintergrund der gerade abschlossenen Magistratsberatungen zum Haushalt nach Einwendungen eines Magistratsmitglieds keine Mehrheit mehr, obwohl die notwendigen Investitonen den normalen städtischen Haushalt nicht belastet hätten und der städtische Eigenbetrieb einen ausgeglichenen Voranschlag für 2010 vorlegte. Der Vorschlag einer Veränderung der Prioritätenliste oder Erweiterung des Kreditrahmens wurde nicht akzeptiert. Stattdessen soll nun für das Projekt für 2010 eine Vollkostenprüfung vorgenommen werden, d.h. mit einer Realisierung ist vor 2011 nicht zu rechnen.]
Beschlussvorschlag
Die StVV beschließt, den Magistrat zu beauftragen, für Fahrradwege sowie Radführungen auf Straßen im Bereich Kronberg eine flächenhafte Radverkehrsplanung zu erstellen und bestehende gemäß der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) (Stand 2009) und ihren Verwaltungsvorschriften zu standardisieren sowie sicher und benutzerfreundlich zu gestalten.
In den Fällen, bei denen es sich um Maßnahmen aus dem alleinigen Entscheidungs- und Kompetenzbereich des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde handelt, wird dieser gebeten, die Vorschläge umzusetzen.
· Radfahrerfreundliche Ausführung (z.B. ein schlechtes unfallträchtiges
Beispiel stellt die Radwegüberquerung der Ausfahrt von Accenture betr. der
Linienführung und der technischen Anlage dar)
· Niveaugleiches Absenken von Fahrradwegen bei Einleitungen auf Straßen (wie
bei Überquerung Schöne Aussicht)
· Radfahrerfreundliche Gestaltung von Bodenschwellen auf Straßen zur
Geschwindigkeitsdrosselung von Kfz mit straßenniveaugleichen Lücken in den
Schwellen (z.B. Schülerwiesen am MTV, Ludwig-Sauer-Straße und
Freiherr-vom-Stein-Straße gut, Höhenstraße und Oberer Lindenstruthweg
schlecht)
· Aufstellen von Fahrradständern, die vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub
(ADFC) geprüft und empfohlenen sind ( z.B. die Fahrradständer bei REWE am
Berliner Platz ermöglichen nicht das Anschließen von Vorder- und Hinterrad mit
Rahmen)
· Erstellen einer flächenhaften Radwegeplanung und einer Übersicht über
bestehende benutzungspflichtige Radwege und deren Beschilderung
· Seitenmarkierungen, Kennzeichnung bei Straßenüberquerungen, Fahrradfurten,
auch an Fußgängerüberwegen. Ein gutes Beispiel ist die Überquerung an der
Schönen Aussicht, schlechte Beispiele sind die danach folgenden Überquerungen
von Straßeneinmündungen bis hin zu den Geleisen der S-Bahn Frankfurt -
Kronberg und weiter Richtung Bad Soden bis zum Geiersbergweg *)
· Piktogramme (z.B. gutes Beispiel entlang der Oberurseler und Sodener Straße)
· Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer im Gegenfahrverkehr in
verkehrsberuhigten Zonen ((30 und weniger km/h), z.B. Sodener Straße,
Tanzhausstraße.
· Einbeziehen der Radwege bei Verkehrsschauen unter Beteiligung von Vertretern
der Verkehrsteilnehmer (z.B. ADFC, radsporttreibende örtliche Vereine)
*) In der Regel müssen die gestrichelten Radfahrlinien lt. StVO 2009 0,25 Meter, die Fußweglinien 0,13 Meter breit und 0,50 Meter lang sein. Mit Ausnahme an der Schönen Aussicht und zum Teil an der Frankfurter Straße sind die begrenzenden Radfahrstreifen nur 0,13 Meter breit wie bei Fußwegen. An der Henkerstraße fehlt eine Fahrradfurt, am Mühlbachweg, an einem Seitenarm der Sodener Straße in der Nähe der Georg Büchner Straße und an der Georg Büchner Straße fehlen die Seitenlinien ganz etc.
Die für die Einzelmaßnahmen erforderlichen Budgets sind zu beziffern und in den Haushalt 2010 und die der folgenden drei Jahre einzustellen. Dabei sollen zwingende Vorschriften der neuen StVO (z.B. Fahrbahnmarkierungen, Breite) und die wenig kostenträchtigen fünf letztgenannten Maßnahmen Priorität haben.
Bei Maßnahmen bzw. notwendigen Änderungen an Straßen, die in der Trägerschaft von Kreis, Land, oder Bund liegen, sind die zuständigen Stellen zur Umsetzung aufzufordern.
Bei der Neuauflage des Stadtplans Kronberg sollen Radwege und Radführungen auf Straßen mit Anbindungsstellen an das überörtliche Netz deutlich gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus wird an die ausstehende Ausführung des verabschiedeten Antrags zur Ausschilderung der Radwege und Radführung auf Straßen für den innerstädtischen Radverkehr sowie zur Durchquerung der Stadt und den Anschluss an das überörtliche Radwegenetz vom 15.02.2007 erinnert. Die Umsetzung soll bis Frühjahr 2010 rechtzeitig zu Beginn der Radfahrsaison erfolgen.
Begründung
Die Ausführung der Radwege und -führung, ihre Markierung, die absolut niveaugleiche Absenkung bei Einleitungen auf Straßen, die Kennzeichnung von Fahrradfurten (auch an Fußgängerüberwegen) und die Ausführung der Bodenschwellen sind im Bereich Kronberg sehr unterschiedlich, entsprechen teils nicht den gesetzlichen Anforderungen der StVO, sind im Einzelfall unfallträchtig und sind nicht immer radfahrerfreundlich gestaltet. Die nach der neuen StVO erleichterte Öffnung der Einbahnstraßen im Gegenverkehr für Radfahrer ist im Bereich Kronberg noch nicht ausgeschöpft.
Die radfahrerfreundliche Gestaltung der Radwege und Radführung auf Straßen einschließlich Einbahnstraßen fördert die Nutzung des umweltfreundlichen Fahrrads, führt zu einer höheren Sicherheit der Radfahrer, zur Förderung der Gesundheit, zur Erhöhung der Lebensqualität der Bürger durch weniger Kraftfahrzeugverkehr, zum Anziehen von Radtourismus zur besseren Auslastung der Restaurants sowie Hotels und trägt zum Klimaschutz durch Senkung des CO2-Ausstoßes bei.
[Dieser Antrag wurde leider nach Intervention der CDU (Hinweis auf Haushaltslage, die allerdings für diesen Antrag zunächst nicht relevant ist, bei Stimmengleichheit ablehnt]
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend mit dem Denkmalschutzamt
erneut Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Zehntscheune mit inneren oder
äußeren baulichen oder elektronischen Lärmschutzmaßnahmen ausstatten zu
dürfen.
Ein entsprechender Bericht über den Stand der Beratungen und möglicher
Alternativen sowie hierfür erforderliche Investitionssummen soll den
Stadtverordneten bis zum Ende des 1 . Quartals 2010 vorgelegt werden, damit
entsprechende Mittel entweder im Wege eines Nachtragshaushalts oder im Rahmen
der folgenden Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die derzeitige u.a. gerichtlich verfügte Lösung, die Schallemission zu
messen, zu dokumentieren und bei Überschreitung der Grenzwerte ggf. die
Veranstaltungen abzusagen bzw. abzubrechen, behindert die angemessene Nutzung
einer mit hohem städtischen finanziellen Aufwand geförderten Einrichtung und
des im Gebäude etablierten Gastronomiebetriebes erheblich.
Der finanzielle Einsatz der Stadt Kronberg zum Erhalt der Zehntscheune kann nur
gerechtfertigt sein, wenn diesem auch eine adaequate Nutzungsmöglichkeit für
Bürger, Vereine und Institutionen gegenübersteht.
In Verhandlungen mit dem Denkmalschutzamt soll diese Situation erneut
dargestellt und auf eine auch für den Denkmalschutz akzeptable Lösung
hingearbeitet werden.
[Dieser Antrag wurde nach Beratung in den Ausschüssen und Berichten der Fachabteilungen zurückgezogen, eine entsprechende Anfrage zum Sachstand wird erneut erfolgen]
Am 02. April 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung einen
Beschluss zur
erneuten Ausschreibung für ein Hotel am Bahnhof gefasst. Dabei wurden keine
Eckwerte für die Ausschreibung festgelegt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge nun folgende Eckwerte
für eine erneute Ausschreibung des Hotels am Bahnhof festlegen:
1. Die Bruttogeschossfläche des Hotelgebäudes soll oberirdisch zwischen 2.500
und 3.000 qm liegen.
2. Das Hotelgebäude soll auf dem nördlichen Teil des Grundstücks geplant werden. Hier sollen für das Hotel bis zu 3.000 qm Grundfläche zur Verfügung stehen.
3. Das Hotelgebäude soll über ca. 50 – 70 Zimmer verfügen.
4. Die Bauhöhe des Gebäudes soll an die Topographie des Geländes angepasst werden und möglichst niedrig gehalten werden; sie soll gemessen von der Fahrbahndecke der Schiller- und der Bahnhofstraße eine Höhe von 12 m nicht überschreiten.
5. Die Bauausführung muss mindestens den KfW40-Standard erfüllen.
6. Die Bewertungskriterien werden wie folgt festgesetzt:
6.1 die städtebauliche und architektonische Qualität des angebotenen Entwicklungskonzeptes mit 40%
6.2 die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des angebotenen Entwicklungskonzeptes mit 30 %
6.3 der angebotene Grundstückspreis mit 30 %
Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, prüfen zu lassen, ob
und wie eine
gemeinsame oder gleichzeitige Ausschreibung der Restfläche von ca. 2.000 qm
für
eine Wohn- oder Büronutzung möglich ist.
Hier sollen dann oberirdisch bis zu 2.000 qm Bruttogeschossfläche möglich
sein. Die
Gebäudehöhe bleibt auf 12 m begrenzt.
Begründung
Es gibt in Deutschland eine große Zahl wirtschaftlich sehr nachhaltig
betriebener Hotels in der vorgeschlagenen Größenordnung. Die Lage zwischen
Stadtpark und Bahnhof ist sehr reizvoll und praktisch zugleich.
Mit der Reduktion der Ausschreibung erhält eine große Zahl von
Betreibern in dieser Kategorie eine Möglichkeit sich zu beteiligen.
Bei einer drastischen Vergrößerung der ausgeschriebenen Baumassen verengt sich
hingegen der Kreis potentieller Betreiber auf eine kleine Anzahl von
Großunternehmen.
Der Standort verlangt nach einer behutsamen Entwicklung mit
kreativen Konzepten. Eine überdimensionierte Großbebauung ist unbedingt zu
verhindern.
Die hier vorgeschlagene Variante mit Flächenteilung bietet möglicherweise die
Gelegenheit, die bei der Beplanung des Wohnbereichs im Bahnhofsgebiet
verlorengegangenen Wohnflächen zumindest teilweise wieder anbieten zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen
- ob für die Stadtteile Kronberg, Öberhöchstadt und Schönberg jeweils eine
zentrale
Entsorgungsmöglichkeit für gebrauchte Energiesparlampen (ggf. auch
Leuchtstoffröhren) eingerichtet
werden kann,
- welche Alternativen für eine solche Entsorgungsmöglichkeiten bestehen,
- welche Kosten (einmalig und laufend) für einzelne Alternativen entstehen,
- ob eine solche Maßnahme mit vorhandenen Haushaltsmitteln durchgeführt werden
kann.
Der Magistrat wird gebeten, einen entsprechenden Bericht möglichst rechtzeitig
vor Antragsfrist zur
nächsten Beratungsrunde (29.4.2009) vorzulegen, damit eine zeitnahe
Beschlussfassung der StVV
erfolgen kann.
Begründung:
Erfreulicherweise und unter kommendem Druck entsprechender EU- Verordnungen
werden
inzwischen auch in privaten Haushalten vermehrt Energiesparlampen eingesetzt,
die jedoch bei einem
Defekt nicht wie normale Glühlampen über den Hausmüll entsorgt werden
dürfen.
Derzeit bestehen Entsorgungsmöglichkeiten innerhalb Kronbergs nur über eine
Sammelstelle im
Bauhof und anlässlich der Sondermüllentsorgungstermine, die jedoch aus den
anderen Ortsteilen bzw.
dem Kronberger Nordteil kaum fußläufig erreicht werden können bzw. nur
stundenweise stattfinden.
Es ist daher zu befürchten, dass defekte Lampen aus Bequemlichkeit oder
Unwissenheit entgegen
gesetzlichen Bestimmungen über den Hausmüll entsorgt werden. Mit diesem Antrag
sollen
Maßnahmen eingeleitet werden, die dieser Entwicklung entgegenwirken.
Trotz erneuter Darstellung der katastrophal niedrigen Quote ordnungsgemäßer Entsorgung aus Privathaushalten wurde unser Antrag zu größerer Bürgernähe mit großer Mehrheit abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Begründung:
In Kronberg mangelt es an bezahlbarem Wohnraum. Um Familien mit geringerem und mittleren Einkommen die Möglichkeit zu geben, sich in Kronberg anzusiedeln oder hier zu bleiben und damit auch das soziale und demografische Gleichgewicht in der Stadt zu verbessern, sollen verschiedene Bauformen in dem stadteigenen Gelände verwirklicht werden.
Durch die relativ geringe Ausnutzung von 2600 - 3600 qm überbauter Fläche bei einer Geländegröße von knapp 10.000 qm kann eine lockere städtische Bebauung erreicht werden, die es zulässt, innerhalb des Geländes zumindest einen Teil des notwendigen Ausgleichs zu realisieren und sich damit in den parkähnlichen Charakter der Stadt einzugliedern sowie das Bahnhofgebiet städtebaulich aufzuwerten. Die damit zu erreichende Bruttogeschossfläche von ca. 6000 bis ca. 8500 qm bewegt sich in einer dem Gebiet angemessenen Kubatur.
Die Teilung in vier Lose ermöglicht es, Teilflächen unterschiedlich im Sinne von Erbpacht oder Verkauf zu behandeln und eröffnet auch kleineren Investoren die Möglichkeit, sich nur für einzelne Segmente des geplanten Wohngebietes zu bewerben. Dies scheint insbesondere im Hinblick auf die geplanten Mehrparteienhäuser sinnvoll. Die Lose 1 und 4 können ggf. zusammengefasst werden, wenn sich eine Siedlungsgesellschaft oder Baugenossenschaft findet, die beide Projekte durchführen will.
Verabschiedet gg. die Stimmen der KfB ( wg. falschen Zahlenmaterials ) mit Änderungswünschen der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, in geeigneter Weise die
Bürger zum Vorschlag eigener Realisierungswünsche aufzufordern: - Die Bürger
sollen ihre Vorschläge schriftlich beim Magistrat oder persönlich bei der
nächsten Ortsbeiratssitzung vortragen. - Der Magistrat berichtet im Rahmen
eines Sachstandsberichts über schriftlich eingegangene Vorschläge und den
aktuellen Stand der Projekt-Realisierung (Umfang, Zeitplan, Kosten...)
Der Magistrat wird gebeten, die Vorschläge der Bürger vor der Einleitung konkreter Realisierungsmaßnahmen zur Ausgestaltung der neuen Freifläche bei St. Alban zu bewerten und über ihre Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen des Zeit und Finanzplans zu beraten.
Begründung:
Mit der Gestaltung der neuen Freifläche nahe St. Alban ergibt sich die
Möglichkeit, Wünsche und Ideen der Schönberger Bürger zeitnah zu sammeln und
die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Je mehr sich die Bürger in einen
solchen Prozess eingebunden fühlen, desto sicherer kann damit gerechnet werden,
dass die neuen Möglichkeiten der Schönberger Mitte auch von den Bürgern
angenommen werden. Auf die vorgeschlagene Weise kann eine bürgernahe
Realisierung erreicht werden.
Auf Wunsch des Magistrats vertagt in nächste Sitzungsrunde
Auf der OB Sitzung vom 28.3.2009 zurückgezogen, da BM Temmen
im Gespräch OV Dr- Esen-Baur gebeten hat, in der Presseberichterstattung auf
die Möglichkeit von Bürgervorschlägen hinzuweisen und diese gesammelt
weiterzugeben.
Damit hat sich der Grund des Antrags erledigt.
Im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsberatungen der Koalition bringt die KfB u.a. folgende Vorschläge zu Produkten und Einzelzielen für 2009 ein ( im HFA bereits positiv beschieden):
Aufbau eines (öffentlichen) Gewerbeimmobilien-Katasters
Aufbau eines (öffentlichen) Gewerbekatasters (branchensortiert)
Erstellung 4-Jahresplan 'Energieeffiziente Str.-Beleuchtung': Bei Bestandslampen Austausch Lampen gg. möglichst energiesparende Typen
Erstellung und Weiterführung eines Prioritäten-Plans für Straßen-Neubau / und Sanierung einschl.
Schaffung von auch am Wochenende zugänglichen Info-Terminals.
Planung und Umsetzung Sanierung Bürgersteige OT Schönberg Schillerstr./Friedrichstr. (Flach/St. Alban)
Diese und andere Vorschläge der KfB- Fraktion wurden im Haushalt 2009 verabschiedet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus möge folgenden Beschluss fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat umgehend auf der
Basis des Schreibens des Anwaltsbüros Görg vom 24.7.08 und der
Verwaltungsvorlage vom 29.09.08 die Ausschreibung für die europaweite
Vorinformation und Vergabebekanntmachung unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Eckdaten zu veranlassen
1. Das Hotelgebäude soll 6000 qm Bruttogeschossfläche davon drei Obergeschosse
und ein Untergeschoss nicht überschreiten; wird ein zweites Tiefgeschoss
geplant, erhöht sich die BGF entsprechend (ca. 1500 qm)
2. Die Bauhöhe soll 12 m angepasst an die Topographie des Geländes nicht
überschreiten
3. Die Bauausführung muss den Kfw 40 Standard erfüllen
4. Für den bebaubaren Teil (Los 1) der Gewerbefläche von ca. 5000 qm wird ein
Kaufpreis angestrebt, der einem mittleren Verkehrswert entspricht
5. Die Bewertungskriterien werden wie folgt festgesetzt
5.1 die städtebauliche und architektonische Qualität des angebotenen
Entwicklungs- Konzepts mit 50 %
5.2 der angebotene Grundstückspreis mit 40 %
5.3 die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des angebotenen Entwicklungskonzepts
mit 10%
Ferner möge die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltungsvorlage vom 29.09.2008 beschließen mit der Auflage, die sich aus diesem Beschluss ergebenden Werte (GRZ, GFZ u.a.) in die Vorlage für den Bereich Hotel einzuarbeiten. Sie beauftragt den Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt in einer sehr zeitnahen Sondersitzung die überarbeitete Vorlage zu beraten und zu beschließen.
Das Gelände des alten Lokschuppens (Los 3), ca. 2500 qm, und der Lokschuppen selbst werden nicht in die Ausschreibung einbezogen.
Begründung:
Das Hotelangebot in Kronberg ist - gemessen an dem Bedarf, insbesondere der hier ansässigen größeren Unternehmen - nicht ausreichend. Ein Hotel kann - wie auch das Hotelgutachten bestätigt - daher wirtschaftlich betrieben werden und die anfallende Gewerbesteuer muss nicht wie bisher in das Umland abfließen. Dafür sprechen auch die im Rathaus bereits vorliegenden Anfragen und Angebote. Auch können dadurch Messegäste zusätzlich nach Kronberg gezogen werden, die von Kronberg aus eine perfekte ÖPNV-Anbindung in das Messegelände hätten.
Die beschlossene Planvariante B 6, die auch die Verkehrsführung
grundsätzlich vorgibt, basiert auf dem überarbeiteten Siegerentwurf des
1998/99 durchgeführten Städtebaulichen Wettbewerbs, den das Architekturbüro
Hille, Mainz, gewonnen hatte.
Die dort vorgesehenen Baukörper, die noch keine Architektur beinhalten oder
präjudizieren, sind lediglich Platzhalter für an dieser Stelle anzunehmende
gebietsverträgliche Bauflächen.
Daraus folgt, dass je nach Architektur, sprich Breiten- und Höhenmaßen in
einem oder mehreren gegliederten Baukörper/n, für eine Ausschreibung zwischen
6000 und 7500 qm Bruttogeschossfläche gebietsverträglich gebaut werden können
ohne dass der Hille Entwurf verlassen würde.
Nach bereits vorliegenden Angeboten und Recherchen kann in diesem Rahmen ein
rentabel zu führendes Haus auf dem Qualitätslevel 4 Sterne errichtet und
betrieben werden.
Da das Baugebiet als Entre für Kronberg zu werten ist, soll keine
Maximalausnutzung des Geländes erfolgen, sondern eine gebietsverträgliche mit
entsprechenden Freiflächen. Daraus leiten sich die maximalen Höhen und die BGF
ab.
6000 qm BGF entsprechen etwa einem 4-geschossigen Bau (3 oberirdische Geschosse,
1 Un-tergeschoss) auf der Basis von 202 m (Summe der Längenmaße) x 7 m Breite
des Hille Entwurfs.
12 Höhenmeter erscheinen ausreichend und nicht überproportioniert. Sie lassen
aber auch genügend Gestaltungsspielraum für eine in Höhen und Tiefen
gegliederte Architektur.
Zum Vergleich: Die Streitkirche hat eine Traufhöhe (Dachrinne) von 15 m.
Die Preisvorgabe eines mittleren Verkehrswertes ist das Richtmaß für eine marktgerechte Vermarktung und gleichzeitig Grundlage für einen Bieterwettbewerb. Sie orientiert sich darüber hinaus an den Notwendigkeiten des EU-Rechts.
(verabschiedet 23.10.2008)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, in Vorbereitung der laufenden und künftigen
Planungen für die o. g. neuen Siedlungsgebiete und gegebenenfalls großer
Einzelobjekte Wirtschaftlichkeitsanalysen und Analysen zum CO²-Ausstoß zum
Einsatz von KWK im Vergleich zu herkömmlicher moderner Energieversorgung zu
erstellen. Dabei sind die Erfahrungen anderer Gemeinden bei Projekten
entsprechender Größenordnung einzubeziehen Über die Ergebnisse soll berichtet
werden.
Darüber hinaus soll für bereits eingeleitete B-Pläne / Projekte (Henker,
Grüner Weg, Bahnhof) die Möglichkeit des verbindlichen Einsatzes und der
Nutzung von KWK-Anlagen geprüft und die Errichtung solcher Anlagen bei der
Planerstellung vorsorglich berücksichtigt werden.
Begründung:
Die kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) halbiert den CO²-Ausstoß und trägt zur Erreichung der Klimaziele bei. Darüber hinaus kann sie nach dem Beispiel einiger Kommunen unter Umständen auch in den neuen Siedlungsgebieten Kronbergs den Verbrauchern Energie günstiger liefern als die großen Stromlieferanten und die Wärmeerzeugung über individuelle moderne Gas- bzw. Ölheizanlagen. Als Beispiel kann die Vorgehensweise der Gemeinde Börnsen in Schleswig-Holstein gelten.
(verabschiedet 23.10.2008)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Radweg entlang der
Oberurseler Straße - Am Kirchberg - Sodener Straße an den Einmündungen
Stuhlbergstraße und Sodener Straße sowie an der Einmündung in den Ortskern
von Oberhöchstadt gegenüber der Niederhöchstädter Straße beidseitig durch
breite weiße Strichlinien sowie Zackenlinien entsprechend der Einmündung
Schöne Aussicht in die Oberurseler Straße und der Ausfahrt aus dem Campus
Kronberg (Accenture) (Am Schanzenfeld) kenntlich gemacht wird.
An der Einmündung Stuhlbergstraße soll der nach Beschädigung abgebaute
Verkehrsspiegel wieder aufgebaut werden, da die Einmündung ohne Spiegel völlig
unübersichtlich ist.
Es wird auch darum gebeten, allgemein die Sicherheit aller Radwege in Kronberg hinsichtlich ihrer Kennzeichnung und Vorfahrtsberechtigung zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten (z.B. Querung Radweg Königstein-Kronberg durch Ausfahrt Opel-Zoo-Parkplatz).
Begründung:
Kürzlich verunglückte eine aus Richtung Oberursel kommende Radfahrerin an der Einmündung Stuhlbergstraße in die Oberurseler Straße, da ein Autofahrer (Fahrerflucht) ohne Beachtung der Vorfahrt der Radfahrerin zügig über den Radweg hinweg bis an den Rand der Oberurseler Straße heranfuhr. Diese Einmündung ist unübersichtlich und daher besonders gefährlich. Aber auch an der Einmündung in den Ortskern von Oberhöchstadt und an der Einmündung der Sodener Straße in Am Kirchberg ist der Radweg nur undeutlich zu erkennen.
Hier handelt es sich nicht um einen Einzelfall der Nichtbeachtung der Vorfahrt der Radfahrer auf dem o.g. Radweg, wenngleich es nicht immer zu einem Unfall kam. Mitglieder der KfB und des ADFC haben wiederholt beobachtet, wie insbesondere an der Einmündung Stuhlbergstraße Kraftfahrzeuge ohne Halt über den Radweg bis zur Straßenkante vorgefahren sind, Beinah-Unfälle verursacht haben oder zumindest potentielle Unfallverursacher waren.
(verabschiedet 23.10.2008, mit Ergänzungen)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Straßenbeleuchtung Kronbergs abends 45 Minuten später - wenn es wirklich dunkel wird - eingeschaltet und morgens 45 Minuten früher - wenn es bereits hinreichend hell ist - ausgeschaltet werden kann. Es ist zu dokumentieren, mit welchen Einsparungen ggf. gerechnet werden kann.
Außerdem wird gebeten zu prüfen, in welchem Umfang die Vollbeleuchtung nachts, abends und morgens - auf Halbbeleuchtung reduziert werden kann. Auch hier wird gebeten, den möglichen Einspareffekt zu dokumentieren.
Darüber hinaus wird gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für die
Umstellung der Straßenlampen auf stromsparende Leuchtmittel zu erstellen.
Um die Vorstellung der jeweiligen Ergebnisse zur nächsten
Stadtverordnetenversammlung, spätestens zur Debatte über den Haushalt 2009
wird gebeten.
Begründung:
Die Reduzierung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung und der Einsatz stromsparender Leuchtmittel verringert den Stromverbrauch und damit den CO²-Ausstoß und trägt somit zur Erreichung der Klimaziele und zur Entlastung des Haushalts bei.
(verabschiedet 23.10.2008)
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, in welchem baulichen Zustand sich
das Regenrückhaltebecken unter dem Dalles in Oberhöchstadt befindet. Falls
Reparaturmaßnahmen am bestehenden Becken erforderlich sind, möge der Magistrat
diese benennen, ebenso die dafür erforderlichen finanziellen Mittel.
Darüberhinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob dieses
Regenrückhaltebecken im Rahmen der Neubebauung am Dalles erweitert werden soll
bzw. muß oder ob andere Maßnahmen geplant sind.
Sollte eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens erforderlich sein, sollte der
bauliche und finanzielle Umfang sowie der dafür notwendige zeitliche Rahmen
für Planung und Umsetzung dargelegt werden. Sollte sich eine Erweiterung als
nicht notwendig oder wünschenwert herausstellen, möge dies detailliert
dargelegt werden. Sollten als Ersatz einer Erweiterung andere Maßnahmen in
Betracht kommen, mögen diese ebenfalls detailliert dargelegt werden.
Der Bericht soll möglichst zeitnah erstellt werden, möglichst innerhalb der
nächsten Sitzungsperiode.
Begründung
In den letzten Monaten wurden die Planungen für die Neubebauung Dalles
mehrfach verändert und in verschiedenen Sitzungen diskutiert. Hierbei wurde
auch immer das derzeitige Regenrückhaltebecken angesprochen. Auch die
Informationsveranstaltungen zum städtischen Abwasserplan nahmen Bezug auf das
Regenrückhaltebecken.
In diesen Gesprächen wurden sehr unterschiedliche Aussagen zum Volumen des
Regenrückhaltebeckens gemacht, u.a. wurde eine massive bauliche Erweiterung
dieses Beckens vorgeschlagen. Dem wurde andererseits zwar widersprochen, ohne dass
jedoch der Widerspruch mit verbindlichem Charakter ausgestattet war. Damit
es zu keiner Verzögerung der Umsetzung des Projektes am Dalles kommt, sollte
baldmöglichst geklärt werden, wie mit dem derzeitigen Regenrückhaltebecken
verfahren werden soll bzw. verfahren werden muß.
verabschiedet gemeinsam mit UBG-Antrag zum ähnlichen Kontext
Antragsfrist 20.5.2008
siehe letzte Sitzungsperiode
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kommission der städtischen Eigenbetriebe wird beauftragt,
baldmöglichst, spätestens jedoch rechtzeitig zur Beratung in den Gremien zur
StVV am 4.9.2008,
- die Kosten für die Verlegung einer Entwässerungsleitung zum Ableiten des
Oberflächen- und Quellwassers der ca. 9 ha großen Acker- und Wiesenfläche
zwischen "Auf der Heide" und "Fichtenstraße" in den
Waldwiesenbach zu ermitteln,
- eine Genehmigung zur Einleitung des Oberflächen- und Quellwassers in den
Waldwiesenbach einzuholen,
- zu prüfen, wann die Entwässerungsleitung als vorgezogene Maßnahme aus den
Dringlichkeitsempfehlungen des neuen Generalentwässerungsplans frühestens
verlegt und angeschlossen werden kann
- alternative Möglichkeiten zur Rückhaltung des Oberflächenwassers vor
Eintritt in die Kanalisation zu prüfen und mit Kostenschätzung vorzustellen.
Begründung
Das Oberflächen- und Quellwasser von der ca. 9 ha großen Acker- und
Wiesenfläche wurde früher über Drain-Rohre direkt in den Waldwiesenbach
abgeleitet. Die Drain-Leitung ist heute nicht mehr funktionsfähig. Im Rahmen
der Bebauung des Geländes zwischen Fichtenstraße und Waldwiesenbach wurde
daher das Oberflächen- und Quellwasser in die Abwasserleitung mit Verlauf
Lärchenweg- Wiesenweg- Altkönigstraße- Dalles mit Überlaufleitung in die
Waldstraße geleitet.
Bei Starkregen ist die hydraulische Auslegung der 300 mm Leitung zu gering,
es führt im Rahmen der Klimaänderung immer häufiger zu Rückstau und in der
Folge zur Flutung von Kellern mit entsprechenden Schäden - zuletzt in den
Jahren 2004 und 2005- in 31 Häusern von:
- Waldstraße (Nr. 1 - 7 u. 13),
- Tannenweg (Nr. 10 - 28),
- Lindenweg (Nr. 2 - 12 u. 1),
- In den Dellwiesen (Nr. 14 - 23),
- In den Rübgärten (Nr.5 - 9c u. 15).
Weitere Schäden sind im Ortszentrum Oberhöchstadt um den Dalles durch die
Überlastung des Abwassersystems entstanden.
In den Jahren 2006 und 2007 war der Rückstaudruck so hoch, dass es fast zu
Kellerflutungen in den o.g. Straßen gekommen wäre. Im Rahmen der
Klimaerwärmung ist künftig häufiger mit Starkregenfällen zu rechnen.
Die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Oberflächen- und Quellwassers aus der ca. 9 ha großen Acker- und Wiesenfläche in die Abwasserleitung kann angezweifelt werden und könnte zu Regressansprüchen führen.
Antrag wurde wg. Zuständigkeitsfragen über die Betriebskommission eingereicht und wird derzeit als Anfrage durch die städt. Eigenbetriebe bearbeitet ( Stand 6.8.2008)
Antragsfrist 16.4.2008
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus möge folgende Beschlüsse fassen:
· Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf der Grundlage der Variante B6 der überarbeiteten Rahmenplanung für den Bereich Bahnhofsgelände für den nicht durch den bereits beschlossenen Investorenwettbewerb "Teilbereich Hotel" abgedeckten Bereich einen offenen Investorenwettbewerb "Wohnbebauung Bahnhof Kronberg" auszuschreiben. Die fachgerechte Vorbereitung und Begleitung soll von dem Architekturbüro übernommen werden, das mit der Vorbereitung und Begleitung des bereits beschlossenen Teilwettbewerbs "Hotel/Lokschuppen" betraut wird.
· Die Interessenten sind aufzufordern, eine Entwurfsplanung für eine Wohnbebauung vorzulegen. Die Ausnutzung kann gestaffelt bis max. zwei Geschosse und Dachgeschoss erfolgen. Das Spektrum möglicher Bauformen umfasst sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser. Die einzureichenden Pläne müssen Vorschläge für die Realisierung eines Generationen übergreifenden Wohnprojektes enthalten. Die Interessenten müssen nachweisen, dass sie (ein) derartig(s) Projekt(e) bereits an anderer Stelle realisiert haben.
· Die Hangkante zur Ludwig-Sauer-Straße ist so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Sie ist in die Grünstruktur des neuen Wohngebiets einzubeziehen und entsprechend zu gestalten.
· Vor Umsetzung der Teilprojekte "Hotelbebauung" und "Wohnbebauung" im Rahmen Vorhaben bezogener Bebauungspläne ist für das gesamte Planungsgebiet ein integriertes Verkehrs- und Grünflächenkonzept vorzulegen. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2007/Vorlage 5154/2007, hier Ziffer 5) gelten auch für dieses Wettbewerbsverfahren.
· Die Interessenten können den im Übergangsbereich Hotel - Wohnbebauung befindlichen Lokschuppen als mögliche multifunktionale Nutzungsfläche in ihre Entwurfsplanung mit einzubeziehen. Für den Fall, dass sich keine der favorisierten Nutzungsvarianten (Kultur, Gastronomie, Fitness und Wellness) realisieren lässt, sind die Interessenten aufzufordern, für diesen Bereich alternativ Vorschläge für eine Mischbebauung (Wohnen/Arbeiten) oder reine Wohnbebauung vorzulegen.
· Die Auswahl der weiter zu verfolgenden Entwürfe und die Festlegung einer Rangfolge trifft der ASU nach Beteiligung des Gestaltungsbeirats.
· Die Öffentlichkeit ist nach Vorlage und Auswertung der Wettbewerbsergebnisse im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu informieren.
· Für alle geplanten Neubauten ist mindestens der Energiestandard KfW 40 einzuhalten.
Begründung:
Mit dem Antrag verwirklicht die Koalition ihre Absicht, das durch die OLG-Entscheidungen in eine "Sackgasse" geratene Verfahren voranzutreiben und zu rechtssicheren Planungsgrundlagen zu kommen. Der Antrag greift die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2007 auf und präzisiert sie. Durch unterschiedliche Haustypen soll bezahlbarer Wohnraum auf Miet- oder Eigentumsbasis entstehen, der es auch normalen Einkommensgruppen ermöglicht sich in Kronberg anzusiedeln. Das dahinter stehende Ziel ist es, auch für einen soziostrukturellen Ausgleich in der Bevölkerung Kronbergs zu sorgen. Darüber hinaus soll in einem Rahmen, der dem Gebiet angemessen ist, generationsübergreifendes Wohnen ermöglicht werden, damit zum einen dem demografischen Wandel Rechnung getragen wird und zum anderen älteren Menschen ein Zentrum nahes Wohnen ermöglicht wird.
Durch Verzicht auf eine maximale Flächenausnutzung soll eine Kleinsiedlung entstehen, die die Struktur Kronbergs aufnimmt und Freiflächen belässt. Die Hauseinheiten sollen so gestaltet werden, dass sie durch unterschiedliche Höhen- oder Flächenmaßen sowie ihrer Staffelung ebenfalls zu einer Stadtgestaltung beitragen.
Für den Fall, dass sich aus dem Investorenwettbewerb Hotel oder durch Privatinitiative kein Interessent findet, der das angestrebte Lokschuppenkonzept umsetzen will, soll die Fläche des Lokschuppens parallel beplant werden. Der Planer hat hier die Möglichkeit, den Bereich alternativ als "soziales Zentrum" für das Gebiet zu gestalten oder ihn z.B. als Fitness- und Wellness-Center - dies stellt eine Marktlücke in Kronberg dar - auszuführen. Alternativ steht ihm die Möglichkeit offen, auch ein Stadthaus daraus zu entwickeln, das als Wohnhaus dient bzw. auch zum Arbeiten (Dienstleistung) genutzt werden kann.
Damit wird Architekten jenseits einer "08/15 Reißbrettplanung" ein breites Spektrum an Möglichkeiten angeboten, das sie phantasie- und qualitätsvoll bearbeiten und ausfüllen können. Wie viele Beispiele in der Bundesrepublik belegen, sind preisgünstiges Bauen und architektonische sowie städtebauliche Qualität kein Widerspruch.
Die Forderung einer energieeffizienten Bauweise ist höchst zukunftsorientiert. Selbst wenn dadurch die Baukosten geringfügig höher würden, so kann bei stetig weiter steigenden Energiepreisen (das Barrel Öl wird sich kaum deutlich unter 100 USD einpendeln und die übrigen Energiepreise orientieren sich daran) und der Möglichkeit, bei der KfW günstige Kredite zu erhalten, mittelfristig der Mieter oder Eigentümer nur sparen und damit seine laufenden Betriebskosten in überschaubaren Grenzen halten.
Im übrigen ist durch die frühzeitige Einbeziehung der Bevölkerung ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt, das spätere Einwendungen oder gar Klagen vermindern hilft und damit das Projekt eher beschleunigt und seiner Realisierung noch in dieser Legislaturperiode näher bringt.
Verabschiedet StVV vom 19.6.2008
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, entsprechend den Vorgaben des § 41 HGO, dass die Führung der Amtsgeschäfte des 1. Stadtrats mit dem Ende der ordentlichen Wahlzeit enden soll.
Begründung
§ 41 HGO sieht vor, dass Amtsinhaber ( Bürgermeister, Beigeordnete ) ihre Amtsgeschäfte ggf. bis zu 3 Monate über das Ende ihrer normalen Amtszeit (automatisch) weiterführen, bzw. weiterführen müssen, falls dies nicht durch einen ensprechenden Beschluss der Gemeindevertretung explizit anders entschieden wird.
verabschiedet
Antrag:
Die Stadt Kronberg im Taunus beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne
"SolarLokal". Sie wird im Rahmen ihrer organisatorischen
Möglichkeiten durch Veranstaltungen, themenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und
das Angebot geeigneter Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden die Errichtung
von Solarstromanlagen weiterhin fördern und unterstützen.
Der Magistrat wird beauftragt, der Initiative "SolarLokal" im Rahmen
einer kostenlosen Standardmitgliedschaft beizutreten und in der lokalen
Öffentlichkeit weiterhin für Solarstrom als Ressourcen schonende Form der
Energieerzeugung zu werben. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Werbung
für das Solarstrom-Zertifikat bei den örtlichen Gewerbetreibenden zu legen.
Begründung:
"SolarLokal" ist eine Imagekampagne für Solarstrom in Kreisen, Städten und Gemeinden. Gemeinsames Ziel ist es, den Anteil des umweltfreundlichen Solarstroms an der Energieerzeugung auszubauen und die örtliche Wirtschaft zu fördern.
Bundesweit beteiligen sich an dieser Kampagne mehr als 180 Kreise, Städte und Gemeinden. Die Teilnehmer profitieren von dem SolarLokal-Info- und Presseservice, dem Infotelefon, der Homepage und dem individuellen Logo. Örtliche Handwerker können sich als Solarhandwerker registrieren lassen. Die Dachbörse auf www.solarlokal.de bietet die Möglichkeit, Dachflächen zur Solarstromnutzung kostenfrei bundesweit anzubieten oder zu suchen. Die Teilnahme ist im Rahmen des Standardpaketes kostenfrei. Informations- und Werbematerial kann kostengünstig bezogen werden.
verabschiedet
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Betriebskommission, zum nächsten Fahrplanwechsel den AST-Betrieb zum Kreiskrankenhaus in Bad Soden in der Weise wieder aufzunehmen, wie dies in den Jahren 2001 und 2002 der Fall war.
Begründung:
Der Bedarf einer Verkehrsanbindung zum nächstgelegenen Kreiskrankenhaus
besteht nach wir vor und sollte deshalb bedarfsorientiert nach Voranmeldung auf
Basis des Fahrplans der AST-Linie 74 erfolgen, die derzeit einen 60-Minuten-Takt
hat und am Grundweg im Thalerfeld endet. Die Betriebskommission möge die
Betriebszeiten und Taktfrequenzen selbst festlegen und dabei auf die neue
Fahrplansituation Bezug nehmen, dies sich nach der Neuausschreibung der Linien
801 und 917 ab Dezember 2008 ergeben wird.
Eine Bedienung an Sonn- und Feiertagen ist dabei anzustreben.
verabschiedet
Antrag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf der Grundlage der
Variante B6 der überarbeiteten Rahmenplanung für den Bereich Bahnhofsgelände,
hier Teilbereich Hotel und Lokschuppen, einen offenen Investorenwettbewerb
auszuschreiben.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Flur 8, Gemarkung Kronberg, Flurstücke 40/20, 40/21, 40/22, 40/29, 11/7 und
11/10 teilweise. Die südostwärtige Begrenzung ergibt sich aus der
Straßenführung der Variante B6.
2. Die Interessenten sind aufzufordern, eine Entwurfsplanung mit Betreiberkonzept vorzulegen, die sich an den als Anlage beigefügten Zielvorstellungen ausrichtet.
3. Die Auswahl der weiter zu verfolgenden Entwürfe und die Festlegung einer Rangfolge trifft der ASU nach Beteiligung des Gestaltungsbeirats.
4. Zur fachgerechten Vorbereitung und Begleitung wird ein qualifiziertes Architekturbüro beauftragt.
Begründung:
Ziel des Wettbewerbs ist die Umsetzung der überarbeiteten Rahmenplanung für das Bahnhofsgelände mit Umfeld gemäß der beschlossenen Planungsvariante B 6 bezüglich des vorgesehenen Hotelstandorts und des Lokschuppens und der Verkehrsführung.
Die Urteile des OLG Düsseldorf zu den rechtsstreitigen Fragen bezüglich der Pflicht zur Ausschreibung und die daraus resultierenden Veröffentlichungen und Diskussionen lassen eine gefahrlose Nichtberücksichtigung unabhängig von einer ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung nicht mehr zu. Die Aufstellung eines B-Plans enthebt zwar die Stadt bei einem Freihand-Verkauf von der Pflicht der Ausschreibung, doch sind die Festlegungen in einem B-Plan nicht so präzise möglich, wie in einem Vorhaben bezogenen B-Plan, der jedoch der Ausschreibungspflicht unterliegt.
Ein offener Investorenwettbewerb erfüllt die Festlegungen des OLG-Urteils
und gibt der Stadt die Möglichkeit der freien Wahl aus den
Wettbewerbsteilnehmern den oder die Vorschläge auszuwählen, die sie für
tatsächlich verfolgenswert hält. Ferner bleibt so die Möglichkeit
anschließend in einem Vorhaben bezogenen B-Plan die Gestaltungen festzulegen,
die von der Stadtverordnetenversammlung gewollt sind.
Die Beschränkung der Ausschreibung auf das bezeichnete Teilgebiet lässt ein
zügigeres Handeln zu und ist unabhängig von der Diskussion über die Bebauung
des übrigen Gebiets, zumal hier noch Unwägbarkeiten bezüglich des Erwerbs
oder der Nutzung von bahneigenem Gelände gegeben sind.
Um nicht völlig beliebige und von den grundsätzlichen Vorstellungen der Stadtverordnetenversammlung abweichende Vorschläge zu erhalten, sind den Interessenten Planungsziele an die Hand zu geben, da bei der Entwicklung der Baukörper neben den Inhalten die exponierte städte-bauliche Lage des Bereichs zu berücksichtigen und eine dem Kronberger Stadtbild angemessene Architektur zu wählen sind. Der Erhalt und damit die Nutzung sowie die Integration des Lokschuppens als Kultur- und Tagungsstätte oder Gastronomie soll als Planungsvariante für die Investoren als Option vorläufig erhalten bleiben.
Eine Auswahlkommission ist unumgänglich, um die Einreichungen gemessen an den Vorgaben und den Gestaltungsvorschlägen zu bewerten und in eine Rangfolge zu setzen. Der vorgesehene ASU sollte bis zu drei Vorlagen auswählen, die weiterverfolgt werden sollen. Damit soll auch eine Reserve für den Fall geschaffen werden, falls der Favorit doch von seinem Vorhaben zurücktritt oder in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete. Der Ausschuss sind alle Fraktionen vertreten und er tagt öffentlich unter Beteiligung des Magistrats. Experten können zugeladen werden. Erist daher ein geeignetes Gremium für die Auswahl.
Damit fachlich keine Fehler geschehen und in Anbetracht der Situation, dass der Baustadtrat und der Leiter des Bauamts nahezu zeitgleich aus dem Dienst ausscheiden werden, ist eine externe fachkundige Begleitung unumgänglich und ein entsprechend geeignetes Büro zu beauftragen.
verabschiedet 10.4.2008 mit Zusatz Bürgerbeteiligung
Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, nach erfolgtem notariellem Abschluss der privatrechtlichen städtebaulichen Vereinbarung zum Grundstückstausch "Am Henker" zwischen den Grundstückseignern als Voraussetzung für eine optimale Nutzung des zur Beplanung anstehenden Areals "Am Henker" die erforderlichen Schritte zur Erstellung des B-Plans und Umlegungsplans parallel zügig einzuleiten und voranzutreiben..
Begründung:
Die bauliche Erschließung und Bebauung des Gebietes "Am Henker" wird seit 1970 diskutiert. 1986 wurden ein Bebauungs- und Umlegungsplan aufgestellt. Bis 1991 legten verschiedene Eigentümer Widersprüche ein, es kam bis 2002 zu verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen zugunsten, aber auch zuungunsten der Stadt. Alle Vergleichsbemühungen scheiterten. Am 28.06.2007 wurde von der StVV die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfs "Am Henker" beschlossen. Darin sollen zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten die Vereinbarungen aus dem o.g. privatrechtlichen Vertrag, der inzwischen rechtskräftig vorliegt, berücksichtigt werden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus der langen Geschichte des Verfahrens.
geschoben, da Verwaltung bereits aktiv. Abwartend ( mit weiterführenden Anweisungen verabschiedet 23.10.2008)
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zur Beschlussfassung
in der 3. Sitzungsrunde 2008 eine Marktsatzung mit zugehöriger Gebührensatzung
zu entwerfen.
In der Marktsatzung und Gebührenordnung sind mindestens die regelmäßig
stattfindenden Wochenmärkte in Kronberg und Schönberg sowie die etablierten
Saisonmärkte Apfelmarkt, Herbstmarkt und Weihnachtsmarkt zu berücksichtigen.
In der Gebührenstruktur für die Wochenmärkte ist die besondere Situation des
Schönberger Wochenmarkts ( Größe (Anzahl Dauerbeschicker), Standort,
Durchführungstag) durch reduzierte, jedoch kostendeckende Standgebühren zu
berücksichtigen.
Begründung:
Eine Anfrage der KfB- Fraktion vom 16.1.2008 betr. Rechtsgrundlage der
Gebührenerhebung 'Wochenmarkt Schönberg' blieb bis heute unbeantwortet. Die
Erhebung von Marktgebühren erfolgt nach unseren Erkenntnissen bis heute nur
entsprechend einer vom Magistrat erlassenen 'Wochenmarktrichtlinie', die den
Wochenmarkt in Schönberg überhaupt nicht berücksichtigt. Es mag offen
bleiben, ob eine Gebührenerhebung ohne entsprechende Gebührensatzung rechtlich
zulässig ist.
Mit der formellen Errichtung einer Satzung mit Gebührenordnung soll
Rechtssicherheit erreicht und der Weiterbestand des Schönberger Wochenmarkts
gesichert werden.
verabschiedet (einstimmig) 10.4.2008
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung wünscht, dass ihr der von der Verwaltung erarbeitete Produktkatalog zum Haushalt 2008 /Einführung Doppik umgehend zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
Begründung:
Als Grundlage der Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik)
ist der städtische Haushalt ab 01.01.2009 als Produkthaushalt mit
Teilhaushalten darzustellen. Hierzu sind die Dienstleistungen der Verwaltung als
Produkte mit Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten zu beschreiben.
Der Definition der Produkte kommt also eine besondere Bedeutung zu und sie ist
Voraussetzung zur Ausübung des Haushaltsrechts durch die
Stadtverordnetenversammlung.
Nur vor dem Hintergrund einer abgestimmten Produktdefinition ist die
Stadtverordnetenversammlung in der Lage, die Haushaltsberatungen für das Jahr
2009 sachgerecht durchzuführen.
Der Produktkatalog beinhaltet nicht nur die Darstellung der fachlichen Aufgaben,
sondern auch der personellen Zuständigkeiten, die ihrerseits Auswirkungen auf
den Stellenplan haben, dessen Verabschiedung ebenso in die Zuständigkeit der
Stadtverordnetenversammlung fällt.
Da der Produktkatalog zudem auch politische Zielsetzungen beinhaltet, berührt
die Definition der Produkte in besonderer Weise die Zuständigkeit der
gewählten Mandatsträger.
geschoben, da Verwaltung eigenen Antrag eingebracht hat, der weiter abschließend bearbeitet wird.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Hundesatzung:
1. Die Satzung erhält eine Präambel:
"Diese Satzung verfolgt das Ziel, ein harmonisches Miteinander von Hund und
Mensch in Kronberg zu gewährleisten"
2. § 2 (Aufsicht und Anleinpflicht) erhält folgenden Zusatz:
"Im Victoriapark sind als 'nicht gefährlich' eingestufte Hunde in der Zeit
von 06:00 Uhr bis 10:00 von der Anleinpflicht ausgenommen.
Begründung:
Die derzeitige Satzung erschwert unnötigerweise das Zusammenleben von Hund und Mensch. Sie differenziert nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden. Sie trägt auch nicht der jahrtausendealten engen Beziehung zwischen Hund und Mensch Rechnung, aus der dem Hund in unserer Gesellschaft vielfältige soziale Funktionen zugewachsen sind, aus denen nicht zuletzt eine Fürsorgepflicht der Menschen für die Hunde abzuleiten ist. Sie widerspricht wesentlichen Forderungen des Tierschutzgesetzes. Viele Hundebesitzer fühlen sich durch die Satzung zu Unrecht kriminalisiert, da sie dafür, dass sie ihre Hunde artgerecht halten wollen, auch noch durch ein Bußgeld bestraft werden.
Bei ständigem Leinenzwang ist die artgerechte Haltung des Hundes nicht möglich. Zum einen ist der physiologische Bewegungsablauf des Hundes nicht gewährleistet, was zu Erkrankungen des Bewegungsapparates führen kann, auch sind organische Schäden so vorprogrammiert. Zum anderen kann Leinenzwang zur Entstehung eines Aggressionsverhaltens führen, denn er hindert den Hund daran, ein positives Sozialverhalten gegenüber Artgenossen und Menschen zu entwickeln. Durch freien Kontakt baut der Hund Ängste ab, lernt seine eigene Körpersprache besser zu beherrschen und die anderer Hunde und des Menschen besser einzuschätzen. Damit wird es dem Hund erleichtert, sich stressfrei in die Gemeinschaft Hund und Mensch einzufügen.
Viele Kommunen in Deutschland haben in Erwägung der o.e. Gesichtspunkte in
den letzten Jahren ihre Hundesatzungen überarbeitet. Entweder haben sie dafür
gesorgt, dass in ihren Hoheitsgebieten Freiflächen eingerichtet wurden, auf
denen Hunde zusammen mit ihren Artgenossen frei umherlaufen können, oder aber
sie haben den Leinenzwang auf gefährliche Hunde begrenzt, bzw. beide
Möglichkeiten in ihre Satzungen einfließen lassen: In München mit 27 000
Hunden besteht beispielsweise kein genereller Leinenzwang, außer für
Kampfhunde. Auch Bremen hat für 12 500 Hunde keinen Leinenzwang vorgeschrieben.
In den Städten Hamburg, Köln, Dortmund, Essen, Düsseldorf, Hannover, Leipzig
und Magdeburg sind Hundeauslaufflächen ausgewiesen worden.
Die Stadt Frankfurt hat die Anzahl der Auslaufflächen erst kürzlich (2006) von
13 auf nunmehr 23 erhöht. Frankfurt hält insgesamt 386 000 qm Wiese vor, auf
denen die Hunde ihrem Bewegungsdrang nachgehen können. Die neuen Flächen sind
gesondert ausgeschildert und meist durch Wege oder auffällige Baumgruppen
begrenzt.
Die Errichtung von eingezäunten Freilaufflächen ist mit erheblichen Kosten
verbunden: In Bad Homburg wurde in den "Hackwiesen" für Hunde eine
Freilauffläche für Euro 60.000,-- geschaffen. Angesichts der Tatsache, dass
Hundehalter für ihre Tiere Steuern zahlen müssen ( in Kronberg sind es
jährlich etwa Euro 50.000,-- ) wäre eine solche Maßnahme aus diesem
Steueraufkommen durchaus zu finanzieren.
Doch eine weitaus elegantere und kostenneutrale Regelung wäre die Einrichtung
eines Zeitfensters zumindest in dem zentralgelegenen und weitläufigen
Landschaftspark Victoriapark und dies zu Zeiten, in denen nur wenige
Spaziergänger und Kinder den Park aufsuchen.
In Kronberg sind etwa 750 Hunde gemeldet, sieben davon sind als Kampfhunde eingestuft. Für die als ungefährlich einzustufenden Hunde und ihre Halter, die in aller Regel unbescholtene und verantwortungsbewusste Mitbürger sind, dürfte es Kronberg gut anstehen, ein vierstündiges Zeitfenster im Victoriapark einzurichten.
abgelehnt 10.4.2008
Antragsfrist 16.1.2008
- Einbeziehung Rinnenreinigung
- Reduzierung auf eine Reinigungsklasse (1x wöchentlich)
- Bekanntgabe des 'Kehrplans
( Der Antrag im Wortlaut )
verabschiedet 21.2.2008 mit Erweiterung auf Parkbuchten
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeiräten auf deren Wunsch hin Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Schriftführer zur Verfügung zu stellen.
Begründung
In den Ortsbeiräten wird ebenso wie in den Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung seit einiger Zeit die Protokollführung von
Mitgliedern des entsprechenden Gremiums übernommen. In der jüngeren
Vergangenheit hat diese Praxis, vor allem im Ortsbeirat, Kronberg Probleme
bereitet.
Den Ortsbeiräten sollen daher, soweit sie es wünschen, wieder Mitarbeiter der
Stadtverwaltung als Schriftführer zur Verfügung gestellt werden.
verabschiedet 21.2.2008
Antragsfrist 14.11.2007
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Neubebauung des Grundstücks der ehemaligen Verwaltungsstelle Oberhöchstadt am Dalles unter Beachtung der nachfolgenden Vorgaben unverzüglich in die Wege zu leiten:
1. An Stelle der ehemaligen Verwaltungsstelle wird ein Neubau errichtet. Dieser Neubau ist durch die Stadt Kronberg zu errichten. Grundstück und Gebäude verbleiben im Eigentum der Stadt Kronberg im Taunus.
2. Die Gestaltungsprinzipien der Bebauungsvorschläge vom Februar 2005 (Arch. Wolfgang Ott) sind Grundlage der weiteren Planung.
3. Die überbaute Fläche soll 340 m² nicht übersteigen. Die Baugrenze in Richtung auf den Bachweg darf die Außengrenze des bestehenden Gebäudes nicht überschreiten, so dass die Linde erhalten bleibt.
4. Das Gebäude erhält zwei Vollgeschosse und ausgebautes Dachgeschoss.
5. Im Erdgeschoss sind vorzusehen:
a) Bürgerbüro und Kinder- und Jugendbücherei (zusammen ca. 80 - 90 m²)
b) Gewerbefläche für Läden oder Gastronomie (ca. 180 m², teilbar)
c) öffentliche Toiletten
sowie die erforderlichen Nebenräume und Verkehrsflächen.
6. Im 1. Obergeschoss ist ein Mehrzweckraum zur Nutzung durch Vereine, Gruppen und den Ortsbeirat Oberhöchstadt in einer Größe von ca. 100 m² mit den erforderlichen Nebenräumen (Teeküche, Lager) vorzusehen.
Im Übrigen sind in den Obergeschossen eine Wohnung und vermietbare Flächen (Büro, Praxis) vorzusehen.
7. Das Gebäude ist auf allen Ebenen durch einen Aufzug barrierefrei zugänglich. Es ist voll zu unterkellern.
8. Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück möglichst oberirdisch nachzuweisen.
9. Bei der Errichtung des Neubaus ist der Standard KfW 40 einzuhalten. Die
Nutzung der Dachflächen zur Solarenergiegewinnung ist einzuplanen.
Begründung
Die Neubebauung des Grundstücks der ehemaligen Verwaltungsstelle am Dalles ist für die Weiterentwicklung des Stadtteils Oberhöchstadt von großer Bedeutung. Mit dem vorliegenden Antrag will die Koalition eine Bebauung auf den Weg bringen, die dem Standort im Ortskern von Oberhöchstadt angemessen ist, die erforderlichen Räume für öffentliche Zwecke bereitstellt und die Funktion des Dalles als zentraler Treffpunkt erhält und stärkt. Dabei sollen auch jüngere Entwicklungen in die Planung mit einbezogen werden.
Am 12. 5. 2005 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, die Planungen auf der Grundlage des Entwurfs des Architekten Ott vom Februar 2005 fortzusetzen. Dabei wurden Vorgaben gemacht, die zu großen Teilen auch heute noch Geltung haben und daher auch in den vorliegenden Antrag eingeflossen sind; hierzu zählen der Erhalt des Grundstücks in städtischer Hand, die Unterbringung eines Bürgerbüros und eines Mehrzweckraums für Vereine und andere Gruppen, öffentliche Toiletten und die Kombination öffentlicher mit gewerblichen Nutzungen.
Die auf dieser Basis im Februar 2006 vorgelegte, den Fraktionen im Frühsommer 2006 zugänglich gemachte Entwurfsplanung entspricht jedoch nicht den Anforderungen, die an den künftigen Neubau zu stellen sind. Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern Korrekturen und weitergehende Vorgaben für die weitere Planung.
Die Annahme, das Vorhalten einer Ladenfläche von bis zu 400 m² sei erforderlich, ist nicht (mehr) realistisch. Die Errichtung einer Tiefgarage, wie sie in der im Februar 2006 vorgelegten Entwurfsplanung vorgesehen ist, ist unwirtschaftlich, zudem führt dies zwangsläufig zum Verlust der Linde, die die Situation im hinteren Platzbereich prägt. Die Erhaltung gerade dieses Baumes und des Platzes entspricht dem Wunsch weiter Teile der Bevölkerung von Oberhöchstadt. Das Gebäude soll daher so gestaltet und angeordnet werden, dass der Platz und die überirdischen Parkplätze im Bereich der Linde und der (abzubrechenden) Garagen erhalten bleiben.
Ein barrierefrei zugängliches Bürgerbüro wird den Bürgerservice im Stadtteil Oberhöchstadt entscheidend verbessern. Zudem entspricht es dem politischen Willen der Koalition aus SPD, UBG, KfB und B90/Grünen, die von CDU und FDP in der Grundschule "versteckte" Kinder- und Jugendbücherei an ihrem angestammten Standort mitten in Oberhöchstadt wieder einzurichten. Diese Vorgaben sind bei der weiteren Planung der Neubebauung ebenso zu berücksichtigen wie eine zukunftweisende energiesparende Bauweise.
Als gemeinsamer Antrag aller Fraktioen mit Zusatz 'alte Bausubstanz' verabschiedet ( Abs. 9 als separater Beschlussantrag )
Antrag:
Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Behörden über Maßnahmen
zu verhandeln, mit dem Ziel, im Bereich B455/Opel-Zoo
· das unerlaubte Befahren und Beparken des Geh- und Radweges (linkshändig in
Richtung Königstein),
· das unerlaubte Beparken des Straßenseitenstreifens (rechtshändig in
Richtung Königstein),
· das unerlaubte Beparken der Helbigsheimer Wiesen (gegenüber Eingang
Opel-Zoo)
dauerhaft zu verhindern.
Begründung:
An vielen Tagen des Jahres wird entlang der Bundesstraße B455 zwischen dem Falkensteiner Stock und dem Königsteiner Kreisel in der Regel von Besuchern des Opel-Zoos beidseitig wild geparkt. Nur entlang eines Teilabschnittes wurde eine Leitplanke errichtet, die in diesem Abschnitt ein solches verbotswidriges Parken verhindert.
Diese Parksituation stellt für Fußgänger und Fahrradfahrer, die den ausgewiesenen Weg regelkonform nutzen, eine Behinderung, oftmals sogar eine Gefährdung dar, da die illegal abgestellten Wagen das Passieren erschweren, gelegentlich es sogar unmöglich machen, und rangierende Wagen Fußgänger und Fahrradfahrer in Gefahr bringen. Zudem wird der Grünstreifen, der sich zwischen Straße und Weg befindet, beschädigt.
Die illegal parkenden Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite bilden noch ein weitaus höheres Risiko für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, weil hier nur eine sehr begrenzte Fläche zum Parken zur Verfügung steht. Wenn die Lenker und die Insassen ( in der Regel auch sehr junge Kinder ) dieser illegal geparkten Wagen aussteigen, stehen sie unmittelbar an der vielbefahrenen Bundesstraße, die sie zudem ungesichert kreuzen müssen. Auch hier wird der Grünstreifen beschädigt.
Schließlich ist festzustellen, dass nicht selten hunderte von Personenkraftwagen von Besuchern des Opel-Zoos auf den Helbigheimer Wiesen, die sich gegenüber des Einganges zum Opel-Zoo befinden, parken. Dieses Landschaftsschutzgebiet ist normalerweise durch eine Schranke mit Hängeschloß gesichert. Doch zu Besucherstoßzeiten wird diese Schranke den Parkplatzsuchende geöffnet, so dass hunderte von Personenkraftwagen in dem Landschaftsschutzgebiet parken.
Trotz Hinweise aus der Bevölkerung und aus dem Kreis der Stadtverordneten und der Ortsbeiräte und zuletzt anläßlich der am 26.9.07 durchgeführten Verkehrsschau sind weder die Stadt Kronberg noch die Königsteiner Polizeistation bisher erfolgreich tätig geworden. Man begnügte sich mit dem Hinweis, dass durch Anzeigen und Strafzettel keine nachhaltige Verbesserung zu erwarten sei, da es sich hierbei um ständig wechselnde Verkehrsteilnehmer (überwiegend Besucher des Opel-Zoos) handele und daher mit diesen Maßnahmen keine Besserung der Situation zu erwarten sei.
Dieser Antrag soll dem Magistrat den Auftrag geben, aktiv auf eine Änderung der Situation hinzuwirken.
Verabschiedet mit Beschränkung auf Kronberger Gemarkung
Die Ortsbeiräte Schönberg und Öberhöchstadt hatten einstimmig dafür votiert, Ersatzpflanzungen im jeweiligen Ortsteil durchzuführen, statt wie in der Beschlussvorlage vorgesehen, im Stadtgebiet.
Obwohl nach Votum des ASU bereits auf der TO II gelandet, wagte die KfB erfolgreich einen Änderungsantrag: Ersatzpflanzungen werden nun 'in der Regel im jeweiligen Ortsteilgebiet' durchgeführt.
Beschluss:
Die StVV beschließt, die Geschäftsordnung f.d. StVV und die Ausschüsse der
Stadt Kronberg im Taunus (GOStVV) wie folgt zu ändern:
§30, Abs. 4, Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Stadtverordnete und Mitglieder des Magistrats können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bis 14 Tage nach Offenlegung schriftlich erheben."
Begründung:
Das in der bisherigen Fassung verabschiedete Verfahren hat sich nicht bewährt.
Insbesondere in der Urlaubszeit und bei sonstiger mehrtägiger Abwesenheit aus
persönlichen oder beruflichen Gründen ist damit zu rechnen, dass nicht alle
Einwandsberechtigten die Niederschrift so rechtzeitig erhalten, dass die
5-Tage-Frist gewährt werden kann. Eine Fristverlängerung auf zwei Wochen
erscheint passend, da damit i.d.R in der folgenden Sitzungsrunde auf diese
Einwendungen zeitgerecht in Ausschüssen und StVV reagiert werden kann.
angenommen
Der Bücheretat 2007 der Stadtbücherei im Nachtragshaushalt
sollte im Nachtragshaushalt um EUR 12.000 erhöht werden, obwohl in den
Etatberatungen 2006 für den Haushalt 2007 der zunächst vorgesehene erheblich
höhere Ansatz angesichts der Kassenlage bewusst auf 20.000 EUR gekürzt wurde.
Begründet wurde der 'Zuschlag' mit erwarteten Investitionszuschüssen durch das
Land, die andernfalls verfallen würden.
Die KfB stellte bei den Abstimmungen zum Nachtragshaushalt den
Antrag, diese erneute Ausweitung des Etats nicht zu genehmigen.
Die StVV folgte diesem Änderungsantrag nicht.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus möge folgende Beschlüsse fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für das durch Ludwig-Sauer-, Schiller- und Bahnhofstraße begrenzte Gebiet vorhabenbezogene Bebauungspläne gem. § 12 BauGB aufzustellen. Auf der Grundlage der Variante B6 der überarbeiteten Rahmenplanung für dieses Gebiet werden folgende grundsätzlichen Festlegungen getroffen:
1. Die an die Bahnhofstraße angrenzende Fläche einschließlich dem jetzigen Parkdeck ist zunächst als Standort für eine Hotelbebauung vorzusehen. Bei der Entwicklung der Baukörper ist die exponierte städtebauliche Lage des Bereichs zu berücksichtigen und eine dem Kronberger Stadtbild angemessene Architektur zu wählen. Bis Ende Januar 2008 sind den städtischen Gremien alle eingegangenen Vorschläge für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzulegen.
2. Der Erhalt und die Integration des Lokschuppens als Kultur- und Tagungsstätte wird als Planungsvariante vorläufig weiterverfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt deshalb den Magistrat, in den anstehenden Investorengesprächen für eine integrative Lösung einzutreten, die eine Verknüpfung des Hotelprojekts mit einer gastronomischen und kulturellen Nutzung des Lokschuppens vorsieht. Er ist auch in die Verhandlungen mit potenziellen Investoren für die im Anschluss geplante Wohnbebauung als mögliche multifunktionale Nutzungsfläche mit einzubeziehen. Falls sich keine der favorisierten Nutzungsvarianten durch einen Investor realisieren lässt, ist für den Bereich des Lokschuppens eine Mischbebauung vorzusehen.
3. Für die übrige Fläche entlang der Ludwig-Sauer-Straße ist eine Wohnbebauung vorzusehen. Es werden Projekte bevorzugt, die generationenübergreifendes Wohnen ermöglichen. Teile dieser Flächen sollen auf Erbpachtbasis vergeben werden. Die Ausnutzung kann gestaffelt bis max. 2 Geschosse und Dachgeschoss erfolgen. Das Spektrum möglicher Bauformen umfasst sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser.
4. Die Fläche der sogenannten "Schillergärten" wird als Entwicklungsfläche für eine Wohnbebauung in die Planung mit einbezogen.
5. Für das gesamte Planungsgebiet sind vor Umsetzung der Planungen ein integriertes Verkehrs- sowie ein Grünflächenkonzept vorzulegen. Hierbei soll der Baumstreifen entlang der Ludwig-Sauer-Straße erhalten bleiben. Weiterhin ist eine Teilöffnung des Westerbachs als Gestaltungselement zu prüfen. Zur fußläufigen Erschließung des Bahnhofsgeländes ist östlich des Regenrückhaltebeckens ein Fußweg vorzusehen. In Verhandlungen mit der Deutschen Bahn ist zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Flächen des betrieblich nicht mehr erforderlichen 3. Gleises in die Planungen mit einbezogen werden können.
6. Der Bahnhof Kronberg ist als zentraler Verknüpfungspunkt für den öffentlichen Personennahverkehr (Regional- und Stadtbusse, S-Bahn) einschließlich der Vorhaltung von P+R-Flächen zu optimieren. Für den Bereich des geplanten Busbahnhofs sind seitens des zuständigen Dezernenten unverzüglich die erforderlichen Förderanträge zu stellen
7. Für alle geplanten Neubauten ist mindestens der Energiestandard KFW 40 einzuhalten.
Begründung:
Zwischen den Fraktionen des "4er-Bündnisses" bestand von Anfang an Einvernehmen darüber, dass nach Vorlage der Expertise zur Verlegung des Bahnhofs Kronberg die weiteren Entscheidungen über die Entwicklung des Bahnhofsareals durch die städtischen Gremien getroffen werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird nicht nur das eigentliche Bauleitplanungsverfahren in Form vorhabenbezogener Bebauungspläne angestoßen, sondern auch Sicherheit über das vom "Bündnis" favorisierte Nutzungskonzept hergestellt. Im Hinblick auf die weiterhin angespannte städtische Finanzlage gehen die Antrag stellenden Fraktionen davon aus, dass der Magistrat zügig die Investorengespräche aufnimmt.
Verabschiedet StVV 20.9.2007
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, mit der Deutsche Bahn Netz AG, den evtl. weiteren zuständigen Stellen im Bereich der Deutschen Bahn sowie ggf. dem Hochtaunuskreis als Träger der Straßenbaulast Gespräche zur Klärung der folgende Fragen zu führen:
1. Welche Möglichkeiten gibt es, durch Umbau oder Verbesserung der Gleisanlagen sowie durch Verbesserung oder Erneuerung der Stellwerks-, Signal-, Steuer- und Überwachungstechnik die Schließzeiten der Bahnübergänge Oberhöchstädter Straße (Bahnhof Kronberg) und Am Schanzenfeld (Haltepunkt Kronberg Süd) zu verkürzen?
2. Welche Kosten entstehen jeweils bei Umsetzung dieser Maßnahmen? Welchen Kostenanteil müsste die Stadt Kronberg im Taunus aufbringen?
3. Innerhalb welcher Zeit können die Maßnahmen jeweils umgesetzt werden? Gibt es derzeit Planungen seitens der DB Netz AG (oder anderer Beteiligter) zu Veränderungen an der Gleisanlage und sonstigen Technik, in deren Rahmen solche Maßnahmen ggf. kostensparend mit ausgeführt werden können?
Begründung
Die verhältnismäßig langen Wartezeiten vor allem am Bahnübergang Oberhöchstädter Straße bilden seit langer Zeit ein Hindernis im innerstädtischen Verkehr und führen zu erheblichem Schleichverkehr durch die Ludwig-Sauer-Straße und über den P+R-Platz am Bahnhof Kronberg. Diese Schließzeiten sind wohl wesentlich durch eine veraltete Leittechnik, Langsamfahrstellen im letzten Streckenabschnitt sowie die zusätzliche Haltezeit nach Eröffnung des Haltepunkts Kronberg Süd bedingt.
Nachdem die Beseitigung des Bahnübergangs Oberhöchstädter Straße weder durch Verlegung des Bahnhofs noch durch Bau einer Unterführung finanzierbar ist, sollen mit dem vorliegenden Auftrag andere, kostengünstigere Möglichkeiten ermittelt werden, die Schließzeit des Bahnübergangs auf das zulässige Minimum zu reduzieren.
Die Untersuchung soll sich auch auf den Bahnübergang Am Schanzenfeld erstrecken, da auch dessen (ursprünglich sehr kurze) Schließzeiten sich nach der Eröffnung des Haltepunkts Kronberg Süd zumindest für die Fahrtrichtung Kronberg deutlich verlängert haben.
Verabschiedet StVV 20.9.2007
Antrag:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, kurzfristig durch eine Änderung der
Bepflanzung in der Umgebung des Wegkreuzes Zeilstraße/ Friedrichstraße für
ein Bild zu sorgen, das auch in Perioden der Trockenheit oder weniger intensiver
Pflege ansprechend bleibt.
Die Kosten der Bepflanzung sind dem entprechenden Haushaltstitel zuzuordnen.
Begründung:
Die derzeitige Wechselbepflanzung zeigt insbesondere in Zeiten der Trockenheit
und weniger intensiven Pflegedienstes schnell einen unansehnlichen Zustand an
exponierter Stelle.
Eine geänderte Bepflanzung könnte zusätzlich den erforderlichen Pflege- und
Tauschaufwand verringern.
Verabschiedet OB Sbg. 5.9.2007
Antrag:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für das Naherholungsgebiet Schönberg 'Auf
der Heide' ein Faltblatt zu erstellen und zur Auslage ( u.a. auch im Rosenhof )
bereitzuhalten. Es soll über die Eigenarten und Besonderheiten ( Wegeführung,
Ruhegelegenheiten, Abfallbeseitung, Toiletten, Notruf ) des Naherholungsgebiets
informieren und auch Unterschiede zum angrenzenden Waldgebiet darstellen.
Alternativ wird gebeten, alle Nahererholungsgebiete Kronbergs in ihrer
Gesamtheit darzustellen und über ihre individuellen Eigenschaften zu
informieren.
Begründung:
Von Besuchern, Neubürgern und von Bewohnern der Altenwohnanlagen werden immer
wieder Informationen zu den Naherholungsgebieten vermisst und Fragen zu
Zuständigkeiten gestellt, die mit einem solchen Faltblatt kostengünstig und
ansprechend zur Verfügung gestellt bzw. beantwortet werden können.
Verabschiedet OB Sbg. 5.9.2007
Antrag:
Der Hochtaunus-Kreis wird in seiner Eigenschaft als Bauherr der neuen
Kronthalschule aufgefordert, das Gebäude in Passivhaus-Standard zu errichten.
Begründung:
Das neue Gebäude wird aufgrund seiner enormen Größe und Lage das Kleinklima in der Innenstadt erheblich und nachhaltig beeinflussen.
Die Auslegung in Passivhaus-Bauweise wurde im Frankfurter Stadtteil Riedberg
erfolgreich praktiziert und sollte von daher auch in Kronberg machbar sein.
Dies dient sowohl dem Klima im Luftkurort Kronberg als auch der Profilbildung
der Kronthalschule und hätte zudem auch Vorbildfunktion für private Bauherren.
Antrag
Die StVV beschließt, weitere städtische Flächen für eine zweite
Bürgersolaranlage zur Verfügung zu stellen, die möglichst noch in diesem Jahr
realisiert werden sollte. Das Umweltamt leistet dabei wieder die dazu
erforderliche Hilfestellung.
Als Partner sollen erneut die Stadtwerke Oberursel gewonnen werden, um eine
unbürokratische und rasche Abwicklung zu gewährleisten.
Begründung:
Da die 1. Kronberger Bürger-Solaranlage erfolgreich finanziert und
fristgerecht durch die Stadtwerke Oberursel installiert werden konnte, sollten
die drei städtischen Gebäude, die als geeignet identifiziert wurden, nach und
nach mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet werden, um Co2 einzusparen.
Da der städtische Haushalt derzeit keine kommunale Investition erlaubt, soll
erneut der Weg der privaten Finanzierung durch die Bürgerschaft versucht
werden.
angenommen StVV 28.6.2007
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus möge folgenden
Beschluss fassen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten gibt, den
Fehlbedarf an Hortplätzen für Grundschulkinder bis zum Beginn des neuen
Schuljahres ganz oder zumindest größtenteils zu decken. Hierbei sind
insbesondere die Vorschläge und Anregungen der Stadtelternvertretung der
Kindertagesstätten Kronberg, welche im Rahmen der KSA Sitzung vom 28. März
2007 eingebracht wurden einzubeziehen.
Begründung:
Derzeit fehlen in den Stadtteilen Kronberg 17 Plätze, Schönberg 23 Plätze und Oberhöchstadt 2 Plätze. Die Anregungen und Vorschläge der Stadtelternvertretung im Rahmen der KSA Sitzung vom 28.03.07 könnten durchaus zur Entspannung der jetzigen Lage beitragen. Insbesondere die Vorschläge zur Erhöhung der Flexibilität und das Angebot zur konkreten Mitarbeit verdienen eine genaue Prüfung. Auch sollte über den Vorschlag einen "Kinderbeauftragten" der Stadt Kronberg einzurichten nachgedacht werden. Dieser könnte im Bereich der Verwaltung (kostenneutral), aber auch ehrenamtlich abgebildet werden.
angenommen StVV mit Änderungen ( Nachtragshaushalt bei entsprechenden Zahlen )
Auf Vorschlag der KfB:
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die
Straßenbeleuchtung am 'Montessori-Kreisel' ( Kreisel Le-Lavandou-Str.) um
mindestens drei Leuchten zu reduzieren.
Die entfernten Lampen können im Zuge des Baufortschritts 'Grundsanierung Höhenstr.' wieder eingesetzt werden.
Begründung:
Der 'Montessori-Kreisel' ist mit insgesamt 3 Fussgängerüberwegen gesichert,
die vorschriftsmässig mit je 2 zugehörigen Lampen beleuchtet werden.
Zusätzlich ist eine normale Beleuchtung des Kreisels installiert, die in
Positionierung und Anzahl nicht an die Überweg-Beleuchtung angepasst ist.
Im Sinne des von der StVV angestrebten Energiespar-Konzeptes können durch die
Entfernung von 3 Lampen erhebliche Einsparungen erzielt werden, gleichzeitig
wird die derzeitige Belästigung der Anwohner durch überflüssig helle
Beleuchtung vermindert.
Antrag wurde in der StVV vom 20.4. zurückgezogen, da während der Beratungszeit (im Vorgriff auf die Entscheidung ?) ein Fußgängerüberweg zurückgebaut wurde, mit dem Rückbau wurden auch 2 Großleuchten stillgelegt und entfernt, der Antrag war damit gegenstandslos.
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN:
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab der kommenden Sitzungsrunde wieder städtische Mitarbeiter zur Führung des Protokolls in den Ausschüssen bereit zu stellen.
Begründung
Einige Stadtverordnete sehen sich in Zukunft außer Stande, in den häufig bis nach Mitternacht dauernden Ausschusssitzungen Protokoll zu führen. Viele von ihnen sind noch berufstätig und sind nicht in der Lage, am kommenden Tag während der Arbeitszeit das Protokoll zu schreiben. Da diese immer sehr zeitnah in der Verwaltung abgegeben werden müssen, stellt dies für viele einen nicht mehr zumutbaren Arbeitsaufwand dar.
Antrag auf StVV 20.4.2007 angenommen.
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN:
Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, die im Jahres 2oo6 beschlossene Baumschutzsatzung für Kronberg den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zu ändern. Das Urteil des Verwaltungsgericht Kassel vom 18.12.2oo6 mit dem Aktenzeichen 4N1571/06 und 4N2133/06 lässt es zu, dass zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich in Kommunen flächendeckend für Bäume bestimmter Größe die Baumschutzsatzung angewendet werden darf.
Begründung:
Die in 2oo6 beschlossene Baumschutzsatzung für die Stadt Kronberg wurde nach Vorgabe des Landes Hessen nur mit einigen Geltungsbereichen für das Stadtgebiet beschlossen.
Das o.g. Urteil sagt aus, dass "Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang sowohl unter ökologischen als auch unter stadtgestalterischen Gesichtpunkten besondere Bedeutung zukommen, da sie insbesondere geeignet seien, das Stadtbild entscheidend zu prägen, die klimatischen Verhältnisse in der Stadt nachhaltig positiv beeinflussen und als wichtiger Lebens- und Rückzugsraum insbesondere für Vögel dienen".
Dieser Sachverhalt ist ausreichend dargestellt, so dass die z.Zt. gültige Baumschutzsatzung der Stadt Kronberg unverzüglich den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel anzupassen ist.
Antrag auf StVV 20.4.2007 angenommen.
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die gewählten Mitglieder der Ortsbeiräte an nichtöffentlichen Beratungen der städtischen Gremien anwesend sein dürfen.
Begründung
Bei Beratungen von nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten in den o.e. Gremien werden derzeit gewählte Mitglieder der Ortsbeiräte nicht zugelassen, wohl aber gewählte Mitglieder des Ausländerbeirates. Dies ist eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von gewählten Mandatsträgern und soll nicht weiter praktiziert werden.
Dieser Antrag wird zurückgezogen, da er nach vom Hauptamt eingeholten Rechtsgutachten des Hess. Städte- und Gemeindebundes und des Hess. Städtetages mit entsprechenden Bestimmungen der HGO nicht zu vereinbaren sei.
Antrag
Die STVV beschließt, den Magistrat zu beauftragen, für die Gemarkung Kronberg eine Ausschilderung des bestehenden und möglichen (ausgebaute Wald- und Feldwege) Radwegenetzes in Anbindung an die Netze der Nachbargemeinden einzurichten. Die Ausschilderung soll der vom Fachbereich Umwelt und Naturschutz des Hochtaunuskreises vorgegebenen Grundlage entsprechen. Der ADFC Hochtaunuskreis hat das kreisumfassende Radwegenetz entwickelt. Bei der Einrichtung sollen die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Minimierung der Finanzierung berücksichtigt werden.
Begründung
Einige Nachbargemeinden haben eine entsprechende Ausschilderung zur
Förderung des Radverkehrs bereits umgesetzt. Darüberhinaus wäre die
Radwegeausschilderung ein Beitrag zu der "Europäischen Charta zur
Bekämpfung der Fettleibigkeit". Deren Ziel ist es: "Gesellschaften
schaffen, in denen eine durch Ernährung und Bewegung geprägte Lebensweise die
Norm ist ". Diese Charta wurde von 53 europäischen Ländern in Istanbul
aud der dort in 2006 durchgeführten Konferenz der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) beschlossen.
Das Land Hessen übernimmt auf Beantragung und vorgegebener Umsetzungsweise ca.
60% der anfallenden Kosten. Der verbleibende Betrag wird auf Antrag zum Teil vom
Kreis übernommen. Nur den restlichen Anteil (ca. Euro 1500,-- für die
Beschilderung) muß die Stadt Kronberg tragen. Für die Finanzierung wird
Haushaltsposition 523000.5 vorgeschlagen.
verabschiedet 15.2.2007 mit kleinen redaktionellen Änderungen
Antrag
Der Magistrat möge berichten, welche Initiativen bisher ergriffen wurden, bzw. möglich sind, um im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Kostenvorteile für die Stadt Kronberg zu realisieren.
Begründung
In vielen Gemeinden im Hochtaunuskreis (Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim, Bad Homburg, Friedrichsdorf) hat eine solche Zusammenarbeit von Verwaltungsfunktionen zur Kostenreduzierung geführt. Wir sind der Auffassung, dass dieser Ansatz auch in Kronberg zur Haushaltsentlastung führen kann.
Die Stadtverordnetenversammlung möge den Beschluss fassen, beginnend mit dem Jahr 2007, einmal jährlich in den Ortsteilen Schönberg und Oberhöchstadt eine der regulären Stadtverordnetenversammlungen abzuhalten und diese Termine besonders und rechtzeitig anzukündigen.
Begründung:
Hiermit soll erreicht werden, dass die von der Koalition angestrebte Bürgernähe mit einer weiteren Maßnahme gefördert wird.
(Dieser Antrag wird entsprechend dem Koalitionsvertrag und auf Anregung der KfB gestellt.)
Verabschiedet StV-Versammlung am 9.11.2006 Mit Probelauf 2007
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, die Notwendigkeit aller drei Kreisel im Projekt "Grundhafte Erneuerung der Höhenstraße" zu überprüfen, in erster Linie den kurzfristig zur Realisierung anstehenden Kreisel im Bereich Triftweg.
Begründung
Nach erneuter Einsichtnahme in die (geänderten ?) Pläne erscheint der Nutzen der Kreisel fraglich. Wesentliche Vorbehalte sind: Triftweg rechtfertigt keinen Kreisel und die Zeilstraße ist nicht von dem Kreisel tangiert; die aufzuwendenden finanziellen Mittel stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen.
Ortsbeirat 12.10.: geschoben zur weiteren Diskussion in den ASU-Ausschuss
Zurückgezogen wg. Baufortschritt, Weiterverfolgung bestehender Änderungsvorschläge insbesondere f.d. Nord-Kreisel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus möge folgenden Beschluss fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Rahmen der Überplanung des Gebiets am Bahnhof Kronberg die Verlegung des Bahnhofs an den ehemaligen Standort des Güterbahnhofs an der Jacque-Reiss-Straße im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch eine von der Deutschen Bahn, dem Rhein-Main Verkehrsverbund und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen anerkannte Institution bzw. Gesellschaft prüfen zu lassen. Inhalt der Prüfung sind die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen und Auswirkungen der Verlegung.
2. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll bis 31. März 2007 vorliegen, ein Zwischenbericht zum 15. Dezember 2006
3. Die Kosten sind aus den laufenden Planungsmitteln zu bestreiten. Für den Fall nicht ausreichender Deckung sind die notwendigen Mittel in den Nachtragshaushalt einzustellen. Es ist mit Kosten von ca. 15.000 € zu rechnen. Der RMV würde sich mit 50% an den Kosten beteiligen.
Begründung:
Vertreter der KfB haben in dieser Angelegenheit in den letzten zwei Monaten intensive Gespräche mit dem hiervon direkt betroffenen privaten Grundeigentümer und den betroffenen Institutionen: Deutsche Bahn (DB), Rhein-Main Verkehrsverbund (RMV) und Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) geführt. Diese sehr positiv verlaufenen Gespräche ergaben, dass es sinnvoll sei, den Gedanken einer Verlegung des Kronberger Bahnhofs auf das ehemalige Güterbahnhofgelände weiter zu verfolgen und zunächst auf Machbarkeit hin prüfen zu lassen.
Im Zuge der bisherigen Rahmenplanung wurde eine solche Möglichkeit nicht
untersucht. Dies soll nun nachgeholt werden.
verabschiedet Stadtverordenetenversammlung 21.9.2006
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Rahmen der Überplanung des Gebiets am Bahnhof Kronberg die städtebauliche Integrationsfähigkeit des alten Lokschuppens durch ein Fachbüro (z.B. Fa. ITA, Wiesbaden) prüfen zu lassen. Grundlage der Prüfung sind die vom Kulturverein CSK in einem ersten Nutzungskonzept entwickelten Nutzungsvorstellungen.
2. Das Ergebnis der Prüfung soll möglichst bis Dezember 2006 vorliegen
3. Die Kosten sind aus den laufenden Planungsmitteln zu bestreiten. Für den Fall nicht ausreichender Deckung sind die notwendigen Mittel in den Nachtragshaushalt einzustellen
Begründung:
Die Koalition will den alten grundsätzlich Lokschuppen erhalten. Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenplanung soll deshalb die städtebauliche Integrationsfähigkeit auf der Grundlage des von CSK vorgelegten ersten Nutzungskonzeptes erfolgen. Damit ein Betreiber/Investor gefunden werden kann, muss geprüft werden, ob die vorgesehenen Nutzungen städtebaulich verträglich in das Umfeld (Wohnbebauung) integriert werden können. Dies gilt insbesondere für Emissionen und Immissionen, die durch eine wirtschaftliche Nutzung (z. B. in Form einer Erlebnisgastronomie oder für musikalische/kulturelle Veranstaltungen) auftreten werden. Hiermit muss ein Fachbüro beauftragt werden, dem die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Vom Ergebnis der Prüfung hängt ab, ob die Idee des Erhalts des alten Lokschuppens weiter verfolgt werden kann. Da ein nicht unerheblicher Einfluss auf die Gesamtplanung des Bahnhofsbereichs besteht, soll dieser Teilprozess möglicht bis Dezember 2006 abgeschlossen worden sein, damit sich die Gesamtplanung für diesen Bereich nicht unnötiger Weise verzögert.
verabschiedet Stadtverordenetenversammlung 21.9.2006
1. Trinkwasserqualität
Die Stadtverwaltung wird gebeten, auf der Jahresrechnung
"Grundbesitzabgaben, Wassergeld" den Härtegrad des Wassers und die
jeweils letztgültige Wasseranalyse anzugeben.
Begründung
Mit der Kenntnis des Wasserhärtegrades lässt sich der erforderliche
Waschmittelzusatz präzise bestimmen und damit die Umweltbelastung vermindern.
Die Kenntnis über die Wasserqualität ermöglicht außerdem eine fundierte
Entscheidung darüber, ob Leitungswasser oder teures zugekauftes Mineralwasser
getrunken werden soll.
2. Verkehrsgefährdung
Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Einvernehmen mit dem Grundstückseigner den
Bewuchs des Eckgrundstücks Schönberger Strasse / Henkerstrasse auf eine
Wuchshöhe von 30 cm zu reduzieren, um aus Schönberg kommenden Fahrzeugführern
Einblick in die Henkerstrasse zu ermöglichen. Alternativ und als teure Lösung
wird die Stadtverwaltung gebeten, an der Kreuzung Schönberger Strasse /
Fichtenstrasse / Henkerstrasse einen Verkehrsspiegel anzubringen
Begründung
Verkehrsteilnehmer, die aus Schönberg kommend geradeaus weiter auf der
Schönberger Strasse oder in die Fichtenstrasse fahren wollen, müssen sich
verkehrsgefährdend in den Kreuzungsbereich vorschieben, um einen Einblick in
die Henkerstrasse und den von dort kommenden Verkehr zu erhalten.
3. Waldwanderweg entlang des Waldwiesenbachs
Die Stadtverwaltung wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Wanderweg
links des Waldwiesenbachs zwischen dem "Weg ehemalige Waldschule -
Altkönigstrasse" und dem Hauburgsteinweg, der im Rahmen von Forstarbeiten
2006 völlig zerstört wurde, wieder hergestellt wird.
Begründung
Der oben genannte Weg, der im unteren Teil ursprünglich über eine hölzerne
Brücke durch die zum Naturschutzgebiet erklärte Wiese rechts des
Waldwiesenbachs zum Lärchenweg und nach Sperrung des Wegteils durch die Wiese
links des Waldwiesenbachs zum Hauburgsteinweg führte, diente als Rundwanderweg
um die Wiese und auch für Bewohner des Altkönigstifts als kurzer idyllischer
Wanderweg entlang des Waldwiesenbachs. Dieser Weg ist jetzt total zerstört.
4. Brücke über den Stuhlbergbach
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die hölzerne Brücke über den Stuhlbergbach
als Verbindung zwischen Tennisplatz/Kita und Jägerwiese zu reparieren.
Begründung
Einige der Bodenbohlen sind morsch und teils bereits durchgebrochen, Sie stellen
eine Gefahr für Fußgänger dar.
5. Hundeklo
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die existenten Hundeklostationen regelmäßig
mit Plastiktüten zu versorgen.
Begründung
Die Hundeklostationen sind nur von begrenztem Nutzen, wenn es keine Tüten zum
Mitnehmen beim Spaziergang mit dem Hund gibt.
6. Aufgabenerledigung durch Magistrat und Stadtverwaltung
Auf der OB-Sitzung vom 11.05.2006 wurde seitens Magistrat und Stadtverwaltung
dem neuen Ortsbeirat ausführlich über beschlossene anstehende Arbeiten
berichtet. Magistrat und Stadtverwaltung werden gebeten, dem Ortsbeirat zu den
jeweiligen Sitzungen über den Stand der Umsetzung o. g. Arbeiten und von
Entschließungen der Ortsbeiräte und der den Ortsteil betreffenden
Entschließungen der Stadtverordneten zu berichten (Anlage).
Begründung
Der Ortsbeirat kann seinen Dienst für die Bürger nur dann effizient
verrichten, wenn
er informiert ist.
7. Weginstandsetzung Schöne Aussicht, Strecke entlang des Tennisplatzes
zum Wald zwischen den Maierschen Koppeln
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der o. g. Weg
repariert wird und die Hecken beidseits zurückgeschnitten werden.
Begründung
Der o. g. Weg ist ein viel begangener Spazierweg - vom Altkönigstift über
den Stuhlbergbach entlang des Waldes zum Tennisplatz an der Straße Schöne
Aussicht. Der Weg ist in seinem letzten Teil zwischen den Meierschen Koppeln
voller Schlaglöcher und die beidseitigen Hecken sind weit in den Weg
hineingewachsen. Dies stört den Fußverkehr und sorgt bei nassem Wetter für
schmutzige Schuhe.
Beschlussvorschlag:
Die KfB-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Friedrichstraße/Schillerstraße" sowie die entsprechende Satzung über eine Veränderungssperre bezüglich des Geltungsbereiches wie folgt zu erweitern:
Ab der Einmündung der Margarethenstraße in die Friedrichstraße bis zur Einmündung Wiesenau werden alle Liegenschaften, die an die Friedrichstraße grenzen - Friedrichstraße 78, 76, 74, 72, 70, 68, 66, 64, 62, 60, 58, 56 -, im Bereich der Einmündung Wiesenau die Liegenschaften Wiesenau 1, 2, 3, 4 und die Liegenschaft Friedrichstraße 50 in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes und der Satzung über die Veränderungssperre einbezogen.
Begründung
Als Planungsziele zum Bebauungsplan "Friedrichstraße/Schillerstraße" wurden u.a. festgelegt (Drucksache 5612/2006):
Um ein Erreichen dieser Planungsziele nachhaltig zu gewährleisten, sind die Liegenschaften auf der der Kirche gegenüber liegenden Straßenseite mit Einfluss auf die städtebauliche Bedeutung der Kirche und auf die Sichtbeziehungen zur Kirche unbedingt mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen.
Angenommen StVV 1.6.2006 ( Überführung in eigenen angepassten B-Plan)
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass zu den nachstehenden
vier Punkten
der Magistrat die Stadtverordneten in der Sitzung am 1. Juni 2006 ausführlich
über den
aktuellen Stand informiert:
1. Dalles Bebauung
2. Henker Bebauung
3. Abwassernetz Stadt Kronberg: Analyse und Planung
4. Grundhafte Erneuerung der Höhenstraße
Begründung
Aufgrund der großen zeitlichen Abstände der Sitzungen der städtischen Gremien
und der
dazwischenliegenden Kommunalwahl erscheint es erforderlich, alle
Stadtverordneten, zu
denen auch eine große Anzahl neuer Mitglieder zählt, auf den aktuellen
Informationsstand zu
bringen.
(Durch entsprechende Sachstandsberichte in den OB 5/2006 erledigt)
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die
Stadtverordnetenvorsteherin zu
beauftragen, bis spätestens zum 9. Juli 2006 eine Bürgerversammlung zum Thema
„Philosophenweg/Opel-Zoo“ durchzuführen.
Begründung
Der von der UBG in der Stadtverordnetensitzung am 14. Februar gestellte
Antrag zu
einer Bürgerversammlung zum Thema „Philosophenweg/Opel-Zoo“ wurde
verschoben.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Angelegenheit wieder aufgenommen und es
soll
eine Terminsetzung für die Bürgerversammlung vor der Sommerpause erfolgen.
Angenommen StVV 1.6.2006 ( mit zusätzlichen Vorgaben (Ortsbegehung, Umfrage))
Antrag
Die Ortsbeiräte mögen beschließen, dass die Ortsbeiratssitzungen zukünftig
an drei
verschiedenen Wochentagen stattfinden. Die Terminierung erfolgt in Absprache mit
den
anderen Ortsbeiräten.
Begründung
Die gewünschte neue Terminierung ermöglicht es, Stadtverordneten,
Magistratsmitgliedern
sowie Ortsbeiratsmitgliedern bei Bedarf alle drei Ortsbeiratssitzungen zu
besuchen. Ebenfalls
ermöglicht es, gegebenenfalls Ortsbeiratssitzungen mit sich überschneidenden
Themen
zusammenzulegen.
(geschoben)
(wird bei den Planungen f.d. neue Sitzungsperiode 2006/2007 durch die Ortsbeiräte zusammen mit dem Sitzungsdienst bearbeitet)
Antrag
Hiermit beantragen wir gemäß § 6 in Verbindung mit § 44 Absatz 2 HGO eine
Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Kronberg im Taunus.
§ 6 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung soll folgende Fassung erhalten
"Die Zahl der Stadträte bzw. Stadträtinnen beträgt 10.".
Begründung:
Der Ehrenamtliche Magistrat soll von derzeit acht auf neun Mitglieder erhöht
werden, wonach
folgende Sitzverteilung nach Parteien entsteht:
CDU - drei Sitze
SPD - zwei Sitze
Grüne - ein Sitz
FDP - ein Sitz
UBG - ein Sitz
KfB - ein Sitz
Die beantragte Anzahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Magistrats reflektiert
in dieser
Zusammenstellung am besten das Votum der Wähler.
( Dieser Antrag wurde wg. Verschiebung der Magistratswahlen während der StVV ebenfalls auf einen späteren Zeitraum verschoben )
Angenommen StVV 1.6.2006
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