"Die Entscheidungsvorlage umfasst mehr als 630 Seiten. Den Fraktionen wurde - erst auf Wunsch der KfB hin – je ein Exemplar in Druckform vor 8 Tagen vorgelegt, allerdings unvollständig. Die fehlenden knapp 200 Seiten habe ich erst heute um 15 Uhr in meinem Briefkasten vorgefunden. Mehr als die Hälfte – um es genau sagen: 370 Seiten – sind Anregungen von Bürgern, Behörden und Verbänden sowie deren Beantwortung durch den Magistrat. Diese Informationen sind für alle Mandatsträger absolut neu. Darüber hinaus sind die Unterlagen zum Artenschutz, dem Schallschutz und der Vorprüfung des Einzelfalls neu bzw. durch Überarbeitung wesentlich umfangreicher geworden.
Aufgabe der Mandatsträger ist, vor der endgültigen Entscheidung zu diesem Thema, das für Kronberg weitreichende Bedeutung hat, diese Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Dazu zählen aus meiner Sicht insbesondere die Anregungen der Bürger.
Die Aussage von Herrn Odszuck, „die Inhalte der Planung hätten sich nicht geändert, die Themenkreise dürften allen Mandatsträgern hinreichend bekannt sein“ macht mich besonders skeptisch. Das stimmt so nicht, denn viele Anregungen aus der 1. Offenlegung haben zu einer Überarbeitung des B-Plans, einer erneuten Offenlegung und weiteren Einwänden geführt. Daher ist es für uns selbstverständlich, diese Unterlagen sorgfältig zu prüfen.
Ich konnte die Unterlagen bisher in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nur kursorisch prüfen, was schon mehr als 10 Stunden beansprucht hat. Ich hätte mir eine übersichtlichere Aufarbeitung, zum Beispiel nach Themengebieten, gewünscht, damit uns ehrenamtlichen Mandatsträgern die Sichtung erleichtert worden wäre. Auch sind die Wiederholungen nicht erkennbar, sodass mir nichts anderes übrig bleibt, als alles zu lesen.
Zudem ist mir aufgefallen, dass auf viele Einwände der Bürger vom Magistrat das „Totschlagsargument“ kommt, ihr Einwand stünde „nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung“. Dabei handelt es sich um so bedeutende Themen wie:
- Wirtschaftlichkeit des Hotels oder des Kammermusiksaals,
- finanzielle Auswirkungen auf die Stadt durch den Grundstücksverkauf oder weitere Kosten für Stellplätze, Bachverlegung, Mietausfälle usw.
So werden z.B. Fragen nach Kosten für die Bachverlegung beantwortet mit: „die Bachverlegung ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens“ (15.2, S. 178) oder „Auswirkungen auf die städtischen Finanzen stehen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung“ (22.4, S. 210).
Die Frage nach den Kosten für die Ersatzparkplätze in Kronberg-Süd wird beantwortet mit: „Auswirkungen auf die städtischen Finanzen stehen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung“ (27.9, S. 235) oder
die nach entgehenden Mieteinnahmen mit „Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen, finanzielle Auswirkungen bezüglich Mieteinnahmen sowie die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen stehen mangels bodenrechtlichem Bezug nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung“ (15.2, S. 178).
Die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit des Hotels oder der Konzerthalle werden beantwortet mit: „Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen stehen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung“ (27.15, S. 237).
Das mag formal korrekt sein, jedoch bin ich überzeugt, dass die Stadt und wir als Vertreter der Bürger bei diesem Jahrhundertprojekt mehr zu beachten haben als die reine Bauleitplanung. Wir sind dazu angehalten und sogar dazu verpflichtet, die Gesamtauswirkungen auf Kronberg im Auge zu behalten und abzuwägen. Dieses Mandat nimmt die KfB bekanntermaßen sehr ernst.
Gerade weil die Planungen für dieses Areal bereits mehrere Jahre andauern, sehe ich überhaupt keinen Grund, den letzten Schritt jetzt übereilt per Dringlichkeitsantrag durchzupeitschen.
Wie ich in meiner Rüge schon zum Ausdruck brachte, halte ich den Dringlichkeitsantrag für anfechtbar. Es ist zu befürchten, dass der anstehende Satzungsbeschluss dann auch anfechtbar wäre und zu Schadenersatzforderungen führen könnte. Dies möchte ich meinen Kollegen Stadtverordneten zu Bedenken geben.
Bei allem guten Willen, mich mit der Thematik sorgfältig auseinanderzusetzen, ist es mir nicht möglich, das Thema heute ausreichend zu behandeln und ich bitte Herrn Odszuck, die Vorlage zu schieben. Selbstverständlich muss sich das nicht bis zum Juni hinziehen, sondern man könnte auch ganz entspannt im April eine Sondersitzungsrunde einberufen. So kann jeder Mandatsträger den Anforderungen einer fundierten Würdigung gerecht werden."
Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der ASU-Sitzung am 2.2.2016
siehe auch:
Wortbeitrag Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der Stadtverordneten-Versammlung am 23.7.2015 (vor Billigungsbeschluss zur Offenlegung)