Die Stadtverordnete Frau Dr. Heide-Margaret Esen-Baur (KfB) hat heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Sie möchte damit den Versuch des Magistrats, den Bebauungsplan Bahnhof-Baufeld II noch vor der Wahl mittels Dringlichkeitsantrag in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar als Satzung beschließen zu lassen, gerichtlich überprüfen lassen. „Die für einen Dringlichkeitsantrag notwendige Eilbedürftigkeit liegt nicht vor und wurde seitens des Magistrats auch nicht dargelegt“, erläutert Esen-Baur ihren Entschluss. „Vielmehr bedarf das Projekt wegen zahlreicher noch offener Fragen einer sorgfältigen Prüfung und Beratung durch die Stadtverordneten, die dadurch verhindert wird, dass der Magistrat die am 13. Januar abgelaufene Frist für die Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung versäumt hat. Dieses Versäumnis soll nun durch einen Dringlichkeitsantrag behoben werden. Dadurch steht den Stadtverordneten aber zu wenig Zeit für die Prüfung der umfangreichen Vorlage zur Verfügung.“ Frau Dr. Esen-Baur widerspricht damit nicht nur der angeblichen Dringlichkeit, sondern auch dem von SPD-Fraktionschef Christoph König vorgebrachten Argument „das Projekt sei entscheidungsreif“.
Zwischen der Veröffentlichung der Vorlage und der ersten Beratung in den beiden Ortsbeiräten Kronberg und Schönberg lagen nur zwei bzw. drei Werktage. In dieser kurzen Zeit war eine sorgfältige Prüfung der mehr als 600 Seiten umfassenden Vorlage nicht möglich, weshalb beide Ortsbeiräte ihre Entscheidung vertagten.
Die Vorlage enthält allein 370 Seiten Einwände von Bürgern, Behörden und Verbänden sowie deren Abwägung durch den Magistrat. Es wurden zudem seit der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im September letzten Jahres neue Gutachten erstellt und bestehende Gutachten überarbeitet. Zudem wurde der Bebauungsplan-Entwurf aufgrund vorgebrachter Einwände von Bürgern und Fachbehörden erheblich überarbeitet. „Dass die Auswirkungen des Projekts den Mandatsträgern nach vielen Jahren der Diskussion längst bekannt seien, trifft daher überhaupt nicht zu. Nach demokratischen Grundsätzen müssen die Stadtverordneten die Gelegenheit bekommen, auch die zuletzt erfolgten Änderungen gründlich zu prüfen und zu diskutieren. Dies gilt gerade bei einem so wichtigen und umstrittenen Projekt“, entgegnet Esen-Baur auf entsprechende Aussagen von Vertretern der Großen Koalition.
„Viele Bürger haben uns in den vergangenen Wochen kontaktiert und gebeten, nichts unversucht zu lassen, damit dieses für Kronberg so bedeutende Thema nicht in aller Eile durchgewunken, sondern sorgfältig geprüft wird“, berichtet Esen-Baur. „Da unsere in den Ortsbeiräten und im ASU vorgebrachten Rügen wegen der Nichteinhaltung der Antragsfrist jedoch leider von der Großen Koalition abgetan wurden, haben wir uns entschlossen, das fragwürdige Vorgehen nun gerichtlich überprüfen zu lassen.“
So hat die Presse berichtet:
Taunus-Zeitung vom 13.2.2016: Esen-Baur will gerichtliche Prüfung
Kronberger Bote vom 18.2.2016: KfB lässt Dringlichkeitsantrag gerichtlich prüfen