Unter „Zeit für Alternativen“ schreibt die Taunus-Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe: „Allerdings werden die Parlamentarier hinter verschlossenen Türen diskutieren, die Öffentlichkeit bleibt außen vor, was bei Bauvorhaben zwar nicht ungewöhnlich, aber der Transparenz nicht unbedingt dienlich ist.“
Dazu stellt die KfB fest:
Ob ein Tagesordnungspunkt öffentlich oder nichtöffentlich beraten wird, entscheiden die Stadtverordneten durch Abstimmung zu Beginn der Sitzung. Die KfB wird sich vehement dafür einsetzen, dass alle drei Anträge öffentlich beraten werden, da aufgrund ihrer jeweiligen Bedeutung ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit besteht und sowohl die Beratung durch die Fraktionen als auch die Abstimmung transparent und für die Bürger nachvollziehbar geführt werden sollen.
Beim Antrag auf Reduzierung des Kaufpreises für das Hotel sind Angaben zu Kaufpreisen und Grundstücksgrößen in der öffentlichen Vorlage geschwärzt. „Da der Reduktionsbetrag jedoch bereits bei einer Pressekonferenz öffentlich kundgetan wurde, sehen wir bei diesem Antrag überhaupt keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im HFA und Ortsbeirat Schönberg.
Beim Antrag zum Bau der Flüchtlingsunterkunft am Grünen Weg sind die Details zu den erwarteten Einnahmen in der nichtöffentlichen Vorlage geschwärzt. „Da diese aus den angegebenen Eckdaten zur Wirtschaftlichkeit errechnet werden könnten, sehen wir auch hier keine Notwendigkeit, deswegen die Öffentlichkeit von den Beratungen auszuschließen“, kritisiert Dr. Andrea Marlière, Mitglied im HFA.
Im Antrag zur Beauftragung der Entwurfsplanung zur Flächenfreisetzung im Bahnhofsquartier ist ein Absatz zu den Grunderwerbskosten schwarz abgedeckt, also nichtöffentlich. „Hier könnte die Beratung auch ohne deren konkrete Nennung und damit öffentlich geführt werden“, argumentiert Alexa Börner, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im ASU. „Dies gilt im Übrigen auch für die beiden anderen Anträge, sollten Angaben als schutzwürdig eingeschätzt werden.“ Im Ortsbeirat Schönberg wurden die relevanten Anträge entsprechend öffentlich beraten.