top of page
Suche
  • Kronberg für die Bürger

Beantwortung von Anfragen


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Kronberg im Taunus (GOStVV) wie folgt zu ändern:

In § 17 Absatz 1 soll um folgenden Passus ergänzt werden:

...und ersucht ihn, die Anfrage innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu beantworten. Sollte eine Beantwortung mehr Zeit beanspruchen, ist dem Anfragesteller ein begründeter Zwischenbescheid zuzustellen.

Begründung:

Mandatsträger sind für ihre politische Arbeit oftmals auf die zeitnahe Information vom Magistrat angewiesen. Um zu vermeiden, dass ihre Anfragen über lange Zeit hinweg unbeantwortet oder teilweise unbeantwortet bleiben, soll ein verbindlicher Zeitraum festgelegt werden, innerhalb dessen die Anfrage bearbeitet wird.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 2.3.2017: Einstimmig (31 Ja).

#Antrag #angenommenerAntrag

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen vorzuschlagen, um die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds a) im vorgesehenen Kostenrahmen realisieren z

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Magistrat die Straßenreinigungssatzung überarbeitet mit dem Ziel, die Reinigungshäufigkeit auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei sind Aspekte der Si

bottom of page