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Dr. Andrea Marlière

Grundsteuer B nicht erhöhen


Schaut man sich im Haushalt 2017 die Planung für die nächsten 3 Jahre an, dann sieht man eine deutliche strukturelle Schwäche. Obwohl wir mit steigenden Einnahmen aus den Einkommensteueranteilen und moderat steigenden Gewerbesteuereinnahmen planen, sieht es alles andere als rosig aus: wir werden 800 Tsd bis 1 Mio Verlust machen. Die Verluste müssen gegenfinanziert werden. Durch Verkäufe von Immobilien stopfen wir in der Planung daher die Finanzlöcher.

Und wen wundert es, dass die sog. Genehmigung des Haushalts 2017, die uns im HfA vor zwei Wochen übergeben worden ist, eigentlich keine Genehmigung ist, sondern eine harte Auflage des Kreises. Es gibt eine glasklare Forderung des hessischen Finanzministeriums, nachzulesen in der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte in der Fassung von 2010 sowie der Ergänzungen und dem Finanzplanungserlass für 2017, dass alle hessischen Kommunen ab 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen müssen. Dies ist also seit längerem allen Beteiligten bekannt. Und folgerichtig beinhaltet auch das Schreiben des Kreises zum Haushalt 2017 vom 31.3.2017 die Auflage, bis zum 30.9.2017 genau dieses Defizit in Höhe von 1 Mio für das Jahr 2018 und die Folgejahre durch präzise beschriebenen Maßnahmen abzubauen.

Das ist – mit Verlaub – alarmierend:

Kronberg steckt seit mehr als 10 Jahren im Haushaltskonsolidierungsprozess fest. Und es ist noch immer nicht gelungen, nachhaltig an den strukturellen Problemen etwas zu verändern. Im Klartext: die Stadt gibt mehr aus als sie einnimmt – und das, obwohl unsere Einnahmen vergleichsweise hoch sind. Und nun haben wir gerade einmal 5 Monate Zeit, um 1 Mio Euro Plan-Defizit zu decken.

Wie kann nun dieses Defizit gedeckt werden? Weniger ausgeben oder mehr einnehmen oder eine Kombination von beidem. Beim Thema "Sparen" ist uns in der KfB vieles eingefallen – allein uns fehlt die Zuversicht, dass die Stadt und die Koalition ausschließlich an dieser Stellschraube drehen wollen. Nur zu verlockend ist hier die Option der Erhöhung der Steuereinnahmen. Und nachdem wir nun erst kürzlich den Hebesatz der Gewerbesteuer auf den seinerzeit geltenden Nivellierungssatz von 357 Punkten angehoben haben, springt dem ein oder anderen sicher auch die Grundsteuer B ins Auge. Doch der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt mit 500 Punkten (nach einer Verdoppelung in den Jahren 2013 bis 2015) bereits deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Kommunen in vergleichbarer Größe.

Daher hat die KfB im Interesse aller Kronberger Bürger präventiv den Antrag gestellt, den Hebesatz für die Grundsteuer B für die kommenden drei Jahre mindestens nicht weiter zu erhöhen. Es kann nicht sein, dass die Bürger – und zwar Wohneigentümer wie Mieter gleichermaßen – schon wieder dafür zahlen sollen, dass die notwendigen Sparmaßnahmen durch Verwaltung, Magistrat und Politik in den vergangenen 10 Jahren nicht ausreichend waren.

Wir fordern daher alle Fraktionen auf, sich dieser Selbstverpflichtung gegenüber den Kronberger Bürgern anzuschließen. Lassen Sie uns in den kommenden 5 Monaten nach Wegen suchen, das Defizit nicht durch die Anhebung der Grundsteuer B zu konsolidieren. Wer dies ehrlich vorhat, für den dürfte die Zustimmung dazu nur ein kleiner Schritt sein!

Wortbeitrag von Dr. Andrea Marlière in der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2017

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 6.5.2017: Die Jadd nach der Million (nicht online verfügbar)

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