Wir alle haben beobachtet, dass die Deutsche Bank seit annähernd zehn Jahren im Kellergrund im Sinne der dort genehmigten Nutzung (Sonderbaugebiet Bildung) die dortige Einrichtung nicht mehr weitergeführt hat.
Unterbrochen wurde diese brachliegende Zeit kurzfristig durch die Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte.
Eine Aufrechterhaltung im Sinne der ursprünglich erteilten Nutzung ist nicht abzusehen. Ein Versuch eines Architekturbüros (Speer) in der letzten Legislaturperiode, hier eine Siedlung für mehrere hundert Menschen zu errichten, fand fraktionsübergreifend keine Zustimmung.
Deshalb ist es richtig, dass wir uns Gedanken machen, mit welchem Status wir dieses Gebiet, langfristig gesehen, ausstatten wollen.
Nach sorgfältiger Abwägung, auch der kürzlich von einigen Stadtverordneten vorgetragenen neuen Ideen, sind wir heute weiterhin der Auffassung, dass wir im Kellergrund keine Splittersiedlung sehen wollen. Eine Wohnsiedlung in solch stadtferner Lage halten wir auch aus stadtplanerischen Erwägungen für nicht erstrebenswert.
Deshalb unterstützt die KfB den Antrag der CDU zur Änderung des Flächennutzungsplans, die vorsieht, dass hier zukünftig keine andere Nutzung als „Wald“ erlaubt wird.
Kronberg mangelt es nicht an Möglichkeiten, mehr Wohnraum zu schaffen. In den letzten Jahren wurde am Henker gebaut, Haide-Süd wurde bebaut, eine Option auf Haide-Nord besteht, im Innenstadtbereich von Oberhöchstadt entsteht neuer Wohnraum (Klein), Wohnungen entstehen am Bahnhof und viel neuer Wohnraum wird auf dem sogenannten SGO-Gelände entstehen. Weiterhin haben wir gebeten zu prüfen, dass durch Aufstockung und Ergänzungsbauten an bestehenden Immobilien, zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Das Argument, dass Kronberg einen Mangel an Wohnraum habe, kann somit entkräftet werden.
Das Argument, dass mit dieser Vorlage selbstverständlich eine Abrisspflicht einhergehe und somit der Deutschen Bank Schaden entstehe, halten wir nicht für realistisch und teilen die Einschätzung des Ersten Stadtrates, wonach eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans entschädigungslos möglich sei.
Die Forderung der SPD- erst rechtlich prüfen, dann im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses abwägen – halten wir für überflüssig, da der CDU-Antrag bereits so formuliert ist, dass er nur dann greift, wenn sich keine, über die Kosten des Verfahrens hinausgehenden finanziellen Risiken für die Stadt ergeben.
Wortbeitrag von Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der Stadtverordnetenversammlung am 22.6.2017
So hat die Presse berichtet:
F.A.Z. vom 27.6.2017: Der Wunsch allein lässt keine Bäume wachsen
Taunus-Zeitung vom 24.6.2017: Koalition uneins wie selten zuvor (nicht online verfügbar)