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  • Kronberg für die Bürger

Veröffentlichung von Anfragen auf der Homepage der Stadt Kronberg


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass alle gemäß § 17 Absatz 1 der GOStV eingegangenen Anfragen an den Magistrat auf der Homepage der Stadt Kronberg unverzüglich veröffentlicht werden. Sobald eine Anfrage beantwortet wurde, soll die Antwort ebenfalls unverzüglich auf der Homepage der Stadt Kronberg veröffentlicht werden.

Begründung:

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erfahren in der Regel erst von einer Anfrage einer anderen Fraktion, wenn diese durch den Magistrat beantwortet wurde. Um zu vermeiden, dass zu einem Thema mehrere oder sich überschneidende Anfragen gestellt werden, müssen alle Fraktionen die Möglichkeit haben, von bereits gestellten Anfragen Kenntnis zu erlangen. Darüber hinaus ist bei einer Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt gewährleistet, dass sich auch die Bürger über alle Anfragen und Antworten ein Bild machen können.

Entscheidung:

Einstimmig angenommen

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