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Veröffentlichung von Anfragen auf der Homepage der Stadt Kronberg

  • Presse-Information
  • 19. Aug. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erfahren in der Regel erst von einer Anfrage einer anderen Fraktion, wenn diese durch den Magistrat beantwortet wurde. Um zu vermeiden, dass zu einem Thema mehrere oder sich überschneidende Anfragen gestellt werden, müssen alle Fraktionen die Möglichkeit haben, von bereits gestellten Anfragen Kenntnis zu erlangen. Die unabhängige Wählergemeinschaft KfB Kronberg für die Bürger hat daher für die kommende Stadtverordnetenversammlung den Antrag gestellt, dass alle gemäß § 17 Absatz 1 der GOStV eingegangenen Anfragen an den Magistrat unverzüglich auf der Homepage der Stadt Kronberg veröffentlicht werden. Sobald eine Anfrage beantwortet wurde, soll die Antwort ebenfalls unverzüglich dort veröffentlicht werden.

Dies ist eine zeitgemäße Art, Informationen bereit zu stellen, die in anderen Kommunen bereits genutzt wird. Darüber hinaus ist bei einer Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt gewährleistet, dass sich auch die Bürger über alle Anfragen und Antworten ein Bild machen können.

So hat die Presse berichtet:

 
 

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