Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Satzung der Stadt Kronberg im Taunus über das Erheben von Gebühren an Parkscheinautomaten in Kronberg im Taunus vom 24.02.2009 so geändert bzw. ergänzt wird, dass
an den P&R Parkplätzen Kronberg und Kronberg Süd einheitlich und nur werktags bis 18 Uhr Gebühren erhoben werden,
S-Bahn-Nutzer, die keine RMV-Zeitkarte oder Job-Ticket besitzen, durch die Gebührenregelung gegenüber Zeitkarten- oder Job-Ticket-Nutzern nicht übermäßig benachteiligt werden.
Begründung:
Die Parkraumbewirtschaftung durch den Einsatz von Parkautomaten für die P&R Parkplätze Kronberg und Kronberg-Süd ist derzeit nicht einheitlich. Das Parken auf dem P&R Parkplatz in Kronberg-Süd ist täglich von Montag bis Samstag nur von 6 bis 18 Uhr kostenpflichtig, während das Parken auf dem P&R Parkplatz am Kronberger Bahnhof ohne Ausnahme täglich durchgehend von 0 bis 24 Uhr kostenpflichtig ist. Die Parkraumbewirtschaftung sollte an beiden Standorten gleich sein.
P+R Anlagen stehen allen Fahrgästen des ÖPNV (nicht nur Pendlern) zur Verfügung. Die Staffelung der Parkgebühren ohne RMV-Zeitkarte, wie sie gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 14.09.2017 durch die 1. Änderungssatzung zur Satzung über das Erheben von Gebühren an Parkscheinautomaten der Stadt Kronberg im Taunus vom 24.09.2009 eingeführt wurde, führt zu einer übermäßigen Benachteiligung von Einzelfahrern. Beispielsweise zahlen Teilzeitbeschäftigte, für die sich keine RMV-Zeitkarte lohnt, für einen Parkplatz jeweils 4 bzw. 7 EUR. Nutzt man die S-Bahn z.B. an drei Tagen pro Woche ohne RMV-Zeitkarte, kommen in einem Monat schnell Beträge von 48 bis 84 EUR zusammen. Besitzer einer RMV-Zeitkarte zahlen für einen Monat dagegen nur 15 EUR. Arbeitnehmer in Teilzeit ohne RMV-Zeitkarte werden durch diese Regelung klar benachteiligt. Durch die hohe Tagesgebühr werden keine Anreize gesetzt, auf den ÖPNV umzusteigen.
Entscheidung:
Nachts und am Wochenende kostenfrei: 12 Ja, 13 Nein, 2 Enthaltungen
Gebühren anpassen: 23 Ja, 5 Nein (FDP)