Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Hebesatz der Grundsteuer B mit Wirkung zum 01.01.2019 von 500 Punkten auf 443 Punkte gesenkt wird.
Begründung:
Die positive finanzielle Entwicklung der Stadt Kronberg gibt ihr ausreichend Spielraum für eine spürbare Entlastung der Kronberger Bürger. Deutlich erhöhte Steuereinnahmen haben zu einem positiven Ergebnis, sowohl im Doppelhaushalt 2018/2019 als auch in der Mittelfristplanung geführt. Dies soll zum Anlass genommen werden, die Bürger und Bürgerinnen, die in den Jahren der strukturellen Haushaltsdefizite durch die Verdopplung der Grundsteuer B wesentlichen Anteil an der Sanierung des Haushalts hatten, nun wieder zu entlasten. Davon profitieren alle Bürger, Mieter sowie Grundstückseigentümer gleichermaßen.
Mit der geänderten Höhe des Hebesatzes berücksichtigen wir, dass der hessische Durchschnitt vergleichbarer Kommunen lt. Bürgermeister Temmen bei 443 liegt. Die Einführung ab 2019 vermeidet doppelten Verwaltungsaufwand, da die Veranschlagung für 2018 bereits erfolgt ist.
Entscheidung:
Stadtverordnetenversammlung 22.2.2018: 4 Ja, 23 Nein, 1 Enthaltung