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Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

Ehrenämter ausschreiben


In Hessen gibt es Ortsgerichte und Schiedspersonen, wobei es sich um öffentliche Ehrenämter handelt. Diese Ämter werden in der Regel auf zehn Jahre besetzt, aus Altersgründen gelegentlich auch nur auf fünf Jahre.

Das Prozedere in Kronberg ist bisher so: a) der Amtsinhaber möchte weiter machen oder b) er hört auf, aber sein Stellvertreter möchte übernehmen oder c) die verbleibenden Amtsinhaber schlagen selbst einen „geeigneten Kandidaten“ vor. In diesen Fällen wird der Betreffende vom Magistrat gewählt, danach von den Stadtverordneten und dann an das Amtsgericht zur endgültigen Bestellung weitergeleitet.

Die KfB vertritt die Auffassung, dass am Anfang dieses Prozesses über diese Vakanzen hinreichend berichtet und aufgeklärt werden sollte. Dazu gehört, zum Beispiel in verständlicher Form zu beschreiben, was die Aufgaben dieser Ämter sind, welche Qualifikation von Nöten und wie hoch der zeitliche Aufwand ist. Damit sollen die Bürger über diese Form des ehrenamtlichen Engagements zunächst einmal informiert werden. Eine bessere „Vermarktung“ mag auch dazu führen, dass sich aus der Bürgerschaft Interessenten für diese Ehrenämter melden. Vielen sind diese Positionen entweder unbekannt oder aber sie wissen nicht, wann sie zu besetzen sind. Sie trägt auf jeden Fall zur Transparenz bei. Und somit ist es nicht verwunderlich, dass diese Vorgehensweise in vielen hessischen Kommunen praktiziert wird.

Die bisherige Koalition möchte unseren Antrag insoweit einschränken, dass eine Ausschreibung nun dann erfolgen solle,

1. wenn die Amtsinhaber für eine Verlängerung nicht mehr zur Verfügung stehen, und

2. wenn ihre jeweiligen Stellvertreter sich nicht um das Amt bewerben.

Bei einer öffentlichen „Stellenausschreibung“, so wird argumentiert, würden sich die Ehrenämtler nicht geschätzt fühlen und von einer erneuten Bewerbung absehen.

Im Klartext heißt es, dass diese Ehrenämter über den Zeitraum von 10 (!) Jahren hinaus quasi „auf Lebenszeit behalten“ bzw. „vererbt“ werden können. Und so liegt uns heute ein Fall vor, dass ein solches Ehrenamt von einer Person wahrgenommen werden soll, die sich dadurch qualifiziert, dass ihm „als Sohn des ehemaligen Ortsgerichtsvorstehers… die anfallenden Aufgaben gut bekannt“ seien.

Das Argument der Demotivation von Ehrenamtlern ist Unsinn. Jeder Amtsinhaber weiß, dass seine Amtszeit auf 10 Jahre begrenzt ist und dass er sich erneut bewerben kann, wenn er diese Aufgabe weiter wahrnehmen möchte. Ein solches Vorgehen ist völlig normal und entspricht im Allgemeinen der Handhabe von Ehrenämtern. Auch wir Stadtverordnete stellen uns selbstverständlich alle 5 Jahre zur Wiederwahl.

Auch das Argument, dass diese Praxis seit 20 Jahren ausgeübt wird, weil man früher kaum Kandidaten fand, greift nicht. Denn wenn man gar nichts davon weiß, kann man sich auch nicht bewerben. Die Zeiten haben sich in 20 Jahren sicherlich geändert, was „Bekanntmachungsmöglichkeiten“ (nicht nur staubtrocken in Form einer „Amtlichen Bekanntmachung“) oder auch Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement angeht. Einen Versuch ist es in jedem Fall wert.

Ich plädiere also dafür, dass Ehrenämter, wie Ortsgericht und Schiedsgericht, generell ausgeschrieben werden, wie in vielen anderen hessischen Kommunen auch.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 14.6.18: 26 Ja, 1 Enthaltungen, 6 Nein mit den o.g. Änderungen

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