Die öffentliche Unterstützung zur Sicherung bezahlbarer Mieten ruht standardmäßig auf 2 Säulen, die für sich genommen, unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.
1. Die Objektförderung durch die Subventionierung des Sozialen Wohnungsbaus bei der Errichtung von Sozialwohnungen mit einer befristeten Bindung des Objekts an bestimmte Mietspannen und Zuweisung von Sozialwohnungen an Bedürftige mit entsprechenden Einkommensgrenzen.
2. Die Subjektförderung, d.h. die direkte Förderung betroffener Einzelbürger und Familien durch die Gewährung von Wohngeld, auf das unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.
Die Gewährung von Wohngeld ergänzt die Objektförderung sinnvoll als Teil der sozialstaatlichen Verantwortungsübernahme im Bereich der Wohnraumversorgung.
Das Wohngeld als Maßnahme der Subjektförderung soll die Mietzahlungsfähigkeit der wohngeldberechtigten Haushalte gewährleisten. Dadurch sind die begünstigten Haushalte nicht auf ein besonders mietgünstiges und deshalb naturgemäß enges Marktsegment beschränkt. Das Wohngeld ist sozialpolitisch sehr treffsicher und marktkonform, da es nach dem individuellen Bedarf der Haushalte und den regional unterschiedlichen Miethöhen differenziert.
Das Wohngeld wird nach dem bundesweit geltenden Wohngeldgesetz gewährt und aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Der Umfang des jeweils einer förderwürdigen Person gewährten Wohngelds in einer Kommune richtet sich nach der Einstufung der jeweiligen Gemeinde. Hierfür gibt es verschiedene Mietstufen. Die Einstufung erfolgt unter Berücksichtigung der Mieten all derer, die bereits Wohngeld erhalten. Kronberg ist der Mietstufe V und somit einer niedrigeren Mietstufe zugeordnet als z. B. Gemeinden wie Frankfurt am Main, Kelkheim oder Heusenstamm. Das bedeutet zwar, dass die Mieten von Sozialwohnungen in Kronberg niedriger sind als z.B. in Kelkheim, aber offensichtlich für einige Kronberger immer noch zu hoch.
Wir möchten gerne prüfen lassen, ob dieses 2-Säulen-Modell zum bezahlbaren Wohnraum nicht durch eine freiwillige soziale Leistung durch den Städtischen Haushalt noch tragfähiger und flexibler gestaltet werden kann.
Ziel des Arbeitsauftrags ist, festzustellen, ob und wie eine zusätzliche Förderung von Mietern in Kronberg aus kommunalen Mitteln vorgenommen werden kann – und zwar für diejenigen, die knapp über den Einkommensgrenzen, die für die Gewährung von staatlichem Wohngeld gelten, liegen. Andere Kommunen wie z.B. Bad Homburg v.d.H. gehen diesen Weg bereits seit Jahren und gewähren Mietzuschüsse gerade für solche Mieter.
Der Vorteil dieses Mietzuschusses, nämlich die Gewährung auf Zeit und eine jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, liegen auf der Hand.
Wir wollen mit unserem Prüfauftrag zunächst wissen, ob ein solches Modell (wie z.B. in Bad Homburg) auf Kronberg übertragbar ist und wieviel Geld dafür zur Verfügung gestellt werden müsste. Dies müsste sich durch Erfahrungsaustausch mit Bad Homburg und ggf. weiteren Kommunen zeitnah und ohne übermäßigen Aufwand ermitteln lassen, weshalb wir ein Ergebnis bis zum Herbst erwarten. Erst danach kann man sich Gedanken dazu machen, ob das kommunale Wohngeld eingeführt werden soll und wie es finanziert wird.
Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung, diesen Prüfauftrag an den Magistrat zu unterstützen.
Wortbeitrag von Rainer Schmidt in der Stadtverordnetenversammlung am 14.6.2018