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Kronberg für die Bürger

Abwasserkapazitäten überprüfen


Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat,

  1. einen Bericht zur Kapazität des Abwassersystems in allen drei Kronberger Stadtteilen und dessen Bezug zu den Abwasserverbänden Königstein-Kronberg und Kronberg-Eschborn vorzulegen.

  2. einen Bericht zur Kapazität vorzulegen, der die aufgrund des Klimawandels zu erwartenden häufiger auftretenden Starkregen sowie sämtliche geplanten Bauvorhaben im Stadtgebiet berücksichtigt.

  3. ökonomisch und ökologisch effiziente Alternativen zu Kanalerweiterungen vorzustellen, die insbesondere bei Neubau oder Sanierung angewendet werden können.

  4. eine nach Dringlichkeit priorisierte und zeitlich festgelegte Planung von Anpassungsmaßnahmen sowie die dazugehörenden Schätzkosten zu erstellen, sollte die Überprüfung ergeben, dass die derzeitigen Kapazitäten unzureichend sind.

  5. ggf. unmittelbar notwendige Maßnahmen sind in den Nachtragshaushalt 2018/19 einzubringen.

Ferner wird der Stadtverordnetenvorsteher gebeten, eine Informationsveranstaltung für Bürger zu diesem Themen zu veranstalten, um über die derzeitigen Kapazitäten und mögliche individuell mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren.

Begründung

Angesichts des Klimawandels und damit häufiger vorkommender Starkregen ist nicht nur zu überprüfen, ob die vorhandenen Abwasserleitungs- und Rückstaubeckenkapazitäten in allen drei Stadtteilen den aktuellen Anforderungen entsprechen, sondern auch, ob sie zukünftig noch ausreichend sind.

Überdies ist auch zu berücksichtigen, dass einige größere Bauvorhaben im Stadtgebiet geplant sind, die zusätzliche Kapazitäten erfordern.

Da es nicht wirtschaftlich ist, das Kronberger Kanalnetz auf extreme Regenmengen auszulegen, sollen darüber hinausgehende und übergreifende Lösungen, wie mit diesen Niederschlagsmengen alternativ umgegangen werden kann, geprüft werden. Dies könnten beispielsweise dezentrale und naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, Umgestaltung von Verkehrs- und Freiflächen in temporäre Fließwege oder Stauräume, Retentionsflächen oder die Ableitung von Oberflächenwasser in Bäche statt Abwasserkanäle sein.

Dabei ist insbesondere darzulegen, ob solche Maßnahmen bei geplanten, aber noch nicht realisierten sowie zukünftigen Baumaßnahmen umsetzbar sind (z.B. Vereinshaus und Kunstrasenplatz SGO, Sanierung Haus Altkönig und Taunushalle, Neubaugebiete).

Sollten Maßnahmen dringend erforderlich sein, sind diese im Nachtragshaushalt 2018/2019 einzuplanen.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 13.9.2018: 28 Ja, 1 Enthaltung (Fr. Pörschke, SPD)


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