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  • Alexa Börner

Abwasserkapazitäten überprüfen


Die KfB und viele Bürger treibt die Frage um, wie mit zukünftigen Starkregenereignissen umgegangen werden kann, wie wir sie zuletzt im Juni dieses Jahres in Kronberg erlebt haben. Angesichts des Klimawandels ist zukünftig häufiger mit Extremwettern zu rechnen, dazu gehören Dürren aber eben auch Unwetter mit besonders hohen Niederschlagsmengen.

Unser Antrag enthält 5 Forderungen:

1. Wir möchten einen Bericht zur aktuellen Kapazität unseres Abwassersystems. Die Verwaltung sagte im ASU, dass es einen sogenannten Generalentwässerungsplan von 2008 gibt. Dieser sollte auf den neuesten Stand gebracht und uns vorgestellt werden.

2. halten wir eine Überprüfung für notwendig, ob die vorhandenen Abwasserleitungs- und Rückstaubeckenkapazitäten in allen drei Stadtteilen auch zukünftig noch ausreichend sind.

Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass sie auf Ereignisse ausgelegt werden, die (nach bisherigen Maßstäben) 1 Mal in 5 oder in 10 Jahren auftreten, also heftiger sind als heute.

Berücksichtigt werden muss dabei, dass einige größere Bauvorhaben im Stadtgebiet geplant sind, die zum einen zusätzliche Kapazitäten erfordern und zum anderen auch ein Mehr an versiegelter Fläche bedeuten. Beide Aspekte – mehr Abwasser und weniger natürliche Abflussfläche – müssen also mit in die Berechnung miteinbezogen werden.

Es ist sicher nicht wirtschaftlich, das Kronberger Kanalnetz auf extreme Regenmengen auszulegen, die nur sehr selten - Stichwort: „Jahrhundertregen“ - auftreten. Es sollen aber - unsere 3. Forderung - darüber hinausgehende und übergreifende Alternativen geprüft und uns vorgestellt werden, wie mit diesen Niederschlagsmengen umgegangen werden kann. Dies könnten beispielsweise

dezentrale und naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, die Umgestaltung von Verkehrs- und Freiflächen in temporäre Fließwege oder Stauräume,

Retentionsflächen oder die Ableitung von Oberflächenwasser in Bäche statt Abwasserkanäle sein, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Insbesondere wäre darzulegen, ob solche Maßnahmen bei geplanten, aber noch nicht realisierten sowie zukünftigen Baumaßnahmen umsetzbar sind (z.B. Vereinshaus SGO, Sanierung Haus Altkönig und Taunushalle, Neubaugebiete).

4. Sollte sich herausstellen, dass in diesem Sinne Maßnahmen dringend erforderlich sind, sind diese - gegebenenfalls in einen Nachtragshaushalt - einzuplanen.

Von den jüngsten Starkregenereignissen in diesem Sommer sind viele Bürger betroffen gewesen. Die Schäden an städtischen und privaten Immobilien waren immens. Hier stehen immer wieder Fragen im Raum, wer die Verantwortung für die Schäden trägt und ob und ggf. was jeder Einzelne tun kann, um solchen Schäden vorzubeugen. Wir Mandatsträger werden immer wieder von Betroffenen angesprochen, die fordern, dass die Stadt oder auch die Politik tätig werden soll. Daher halten wir eine Informationsveranstaltung zu diesem Themenkomplex für sinnvoll und bitten - 5. - den dafür zuständigen Stadtverordnetenvorsteher darum, eine entsprechende Veranstaltung mit Informationen für die Bürger zu planen.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 13.9.18: 28 Ja, 1 Enthaltung

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