Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, eine Mängelmeldungs-Anwendung auf der städtischen Webseite www.kronberg.de sowie den entsprechenden internen Bearbeitungsprozess einzurichten und zu dokumentieren.
Die Investitionskosten sowie die laufenden Kosten sollen aus dem Budget des Fachbereichs Verwaltungssteuerung/Teilhaushalt 1 getragen werden.
Begründung
Die Möglichkeit, der Stadtverwaltung Mängel noch „An Ort und Stelle“ mittels App auf dem Smartphone mitzuteilen, ist eine weitere Form der Bürgerbeteiligung und eine schnelle und bequeme Ergänzung der heutigen Leserbriefe, E-Mails, Anrufe oder eigener Augenschein der städtischen Mitarbeiter.
Beispiele aus anderen hessischen Kommunen zur Veranschaulichung sind:
Neben den oben genannten Beispielen sind in Deutschland weitere zahlreiche Anwendungen auf dem Markt, die eine Meldung von Mängeln wesentlich erleichtern. Der Google-Playstore listet zum 15.9.2018 bereits mehr als 40 entsprechend verfahrende Kommunen und Kreise auf.
Mit Hilfe der Mängelmelder können u.a. Fotos und Standortdaten automatisch durch das Smartphone übermittelt werden und darüber hinaus ist auch die Eingabe über PC von der städtischen Webseite aus möglich.
Die eingehenden Meldungen werden zentral erfasst - beispielsweise im Bürgerbüro - und „im Hintergrund“ weitergeleitet. Dadurch entfällt für den Melder die Suche nach den zuständigen Verwaltungsstellen. Auch die internen Abläufe der Verwaltung können dadurch erleichtert werden, dass nicht mehrere Mitarbeiter mit demselben Anliegen kontaktiert werden und vordefinierte Kategorien mit entsprechenden Bearbeitungsabläufen die Effizienz steigern.
Eine weitere Verbesserung ist die Anzeige des Bearbeitungsstatus, den die Bürger mitverfolgen können - ein solches Feedback wirkt sich positiv auf den Willen zur Mitwirkung und Zufriedenheit der Bürger aus.
Die Investitionskosten belaufen sich nach Rückfrage bei einem der Anbieter auf ca 5.000-10.000 Euro, die laufenden Kosten auf ca. 100 Euro pro Monat.
Weitere Informationen finden sich auch unter:
https://www.werdenktwas.de/anliegenmanagement/
Entscheidung:
Stadtverordnetenversammlung 8.11.2018: 28 ja, 3 nein (UBG), 1 Enthaltung