Antrag
Der Magistrat möge eine Aufstellung aller Straßen im Kronberger Stadtgebiet auf der Webseite der Stadt Kronberg veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche Straßen/ggf. Straßenabschnitte gemäß § 3 Straßenbeitragssatzung (StrBS) vom 02.06.2006 überwiegend dem Anliegerverkehr, dem innerörtlichen oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Sofern die StrBS nicht anwendbar ist, soll aufgeführt werden, ob die Straße eine Kreis- oder Landesstraße ist bzw. ob sie noch nicht erschlossen ist.
Ferner soll angegeben werden, wann die Straße zuletzt erstmalig erschlossen bzw. grundhaft saniert wurde.
Begründung
Die erstmalige Erschließung oder grundhafte Sanierung einer Straße kann die Besitzer der anliegenden Grundstücke vor teils erhebliche finanzielle Belastungen stellen, die zudem relativ kurzfristig aufzubringen sind. Insbesondere Käufer oder Erben von Grundstücken können von den u.U. anschließend fällig werdenden Straßenbeiträgen überrascht werden.
Durch leicht zugängliche Informationen auf der städtischen Webseite ist es jedem (potenziellen) Anlieger möglich, sich einen Überblick über „seine“ Straße zu machen und ggf. rechtzeitiger und langfristiger für eine Sanierung finanziell vorsorgen zu können.
In diesem Zusammenhang erinnern wir die Verwaltung an die Umsetzung des bereits im April 2017 beschlossenen Antrags der KfB (5051/2017), die in den nächsten 5 Jahren geplanten Straßenbaumaßnahmen auf der Webseite der Stadt Kronberg zu veröffentlichen.
Da sich die Angaben z.B. bei Änderung der Nutzung selbstverständlich ändern können, ist darauf deutlich hinzuweisen.
Sofern die Straße nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre zur Sanierung vorgesehen ist, kann sich der Nutzer anhand der Jahresangabe der letzten Sanierung überschlägig orientieren.
Entscheidung: Stadtverordnetenversammlung 8.11.2018: 19 Ja, 13 Nein (SPD, UBG, Grüne, Fr. Bremer FDP))