Zunächst einmal deutlich: Die KfB unterstützt Erweiterungswünsche der Metzgerei Klein im Ortskern von Oberhöchstadt.
Zu der Vorlage ist eine wilde Diskussion entbrannt: Es wird von mangelnder Verlässlichkeit gesprochen, davon dass abgestimmte Zusagen nicht eingehalten werden würden. Drohszenarien wurden aufgebaut, wonach die Metzgerei Klein durch politisches Fehlverhalten zur Abwanderung veranlasst werden würde.
Wir widersprechen den heute und in der Presse der vergangenen Tage genannten Vorwürfen und Unterstellungen - und fordern vor Allem eine Rückkehr zur sachlichen Diskussion und Beratung.
Zunächst einmal haben tatsächlich alle Fraktionen im Februar 2017 die von der Familie Klein vorgestellten Erweiterungspläne zum Erhalt der Metzgerei und den Bau von Wohnungen positiv beurteilt und einer Änderung des aktuellen B-Plans zugestimmt.
Dabei handelte es sich um einen sogenannten Aufstellungsbeschluss, bei dem noch keine Aussage zum Maß der Bebauung getroffen wurde. Ausnutzungskennziffern wie GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) wurden seinerzeit noch nicht genannt und konnten daher auch nicht im ASU diskutiert werden. Vielmehr sollte dies, wie im Bauplanungsrecht üblich, erst mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes vorgestellt, beraten und beschlossen werden. Das ist übrigens auch so in der Niederschrift der betreffenden ASU Sitzung nachzulesen.
Die KfB unterstützt, wie gesagt, sowohl eine Erweiterung der Betriebsflächen der Firma Klein als auch das Schaffen von Wohnraum. Wir schätzen uns in der Tat glücklich – auch da muss ich den Kritikern widersprechen – dieses Unternehmen in der Mitte Oberhöchstadts zu haben.
Wir sind uns auch bewusst, dass das Erweiterungsvorhaben mit einem „Mehr“ an Bebauung einhergeht.
Nach Meinung der KfB muss sich das Vorhaben aber selbstverständlich auch einfügen. Der Dorfcharakter Oberhöchstadts muss berücksichtigt und beibehalten werden.
Aus diesem Grund haben wir im ASU unterschiedliche Überlegungen angestellt und sind mehrheitlich so verblieben, dass die Verwaltung uns nochmals überarbeitete Entwürfe vorlegt.
Das hat nichts damit zu tun, dass wir der Familie Klein vor den Kopf stoßen wollen. Es ist auch nicht „aus einer Laune heraus“ geschehen, denn die Kennziffern lagen uns in dieser Sitzungsrunde erstmalig vor. Es geht vielmehr darum, Erweiterungswünsche und Verträglichkeit auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Die Vorlage sieht eine GRZ von 0,6 vor. Im Vergleich zu den bisher erlaubten 0,3 ( im Bereich des jetzigen Parkplatzes) bzw. 0,4 (im Bereich der bestehenden Gebäude, die abgerissen werden sollen) kommt man den Bauherren doch schon sehr entgegen. Dieses Entgegenkommen würden wir auch unterstützen.
Die Zugeständnisse bei der Höhe der Gebäude (die Traufhöhe steigt von bisher 7,25 m auf 9,90 m) würden jedoch dazu führen, dass die neuen Gebäude deutlich höher als die Nachbarbebauung wären und sich dementsprechend nicht einfügen würden.
Auch die geplante über die von der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Maximalgrenze hinausgehende 90prozentige Versieglung sehen wir kritisch.
Angesichts dieser in der Vorlage vorgeschlagenen enormen Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit sollte man durchaus über Alternativen - sowohl in der Gestaltung als auch Ausnutzung - beraten, um ggf. einen Kompromiss zu finden, der eine Erweiterung der Metzgerei und Schaffen von Wohnraum ermöglicht und sich besser in die Umgebung einfügt.
Das könnte z.B. wie im ASU angeregt durch eine Absenkung der Gebäude an den Seiten zu den Nachbarn und eine Beschränkung auf die gesetzlich vorgesehene Versiegelung von 80% der Fläche bei gleichzeitigen Zugeständnissen bei der GRZ erreicht werden.
Wir finden es im Übrigen keineswegs weltfremd, an dieser Stelle auf eine verträgliche Bebauung hinzuwirken, wie es auch schon zu lesen war. Massive und dem Ortscharakter widersprechende Bebauung an anderen Teilen Oberhöchstadts aus der Vergangenheit können doch jetzt nicht als Rechtfertigung für ein „weiter so“ dienen. Abgesehen davon verlangt auch niemand den Bau eines Bauernhauses in Anlehnung an die Nachbarschaft.
Da uns bis heute keine überarbeiteten Entwürfe vorliegen, sollte die Vorlage geschoben werden bis diese vorliegen. Dies lehnt der antragstellende Magistrat jedoch ab.
Insofern beantragen wir heute die getrennte Abstimmung der Ziffern 1-3 des Beschlusstextes, da wir dem städtebaulichen Konzept gemäß Ziffer 3 nicht zustimmen können.
Das ist wohlgemerkt kein Affront gegen die Familie Klein. Verstehen Sie es bitte als Signal an die Verwaltung, dass wir mit dem Vorgehen und der mangelnden Einbindung des ASU nicht einverstanden sind. Wir erfahren aus der Presse und von dem Vorhabenträger, dass mit dem ersten Stadtrat über anderthalb Jahre zäh verhandelt wurde. Wir Stadtverordnete bekommen erst jetzt eine Vorlage, der wir nach dem Motto „Friss oder Stirb“ zustimmen sollen, weil schon entsprechende Zusagen gemacht worden seien. Die dem ASU obliegende Beratung und Diskussion über Kennziffern wird als unanständig angesehen; jegliche Diskussion des städtebaulichen Konzepts wird mit einer Ablehnung des Vorhabens gleichgesetzt und öffentlich als solche verbreitet. So wird ein Druck auf die politischen Entscheidungsträger aufgebaut, dem anscheinend nur wenige Fraktionen standhalten können.
Wortbeitrag von Alexa Börner in der Stadtverordnetenversammlung am 8.11.2018
Entscheidung:
Stadtverordnetenversammlung 8.11.2018: zu 1.: Einstimmig ja, zu 2.: Einstimmig ja, zu 3.: 17 Ja, 11 Nein, 2 Enthaltungen
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 15.11.2018: „Ja“ zur Metzgerei Klein, aber „Nein“ zum städtischen Prozedere
Taunus-Zeitung vom 10.11.2018: Ja mit Zähneknirschen (nicht online verfügbar)