Seit annähernd 20 Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema Opel-Zoo. Ziel war es, Ordnung in die entlang des Philosophenwegs und im weiteren Umfeld ohne Genehmigung entstandenen Bauten zu bringen. Da der Opel-Zoo gemarkungsübegreifend angesiedelt ist, wurde ein gemeinsames Verfahren mit Königstein gewählt.
Kaum aber hatte der B-Plan Rechtskraft erlangt (2004), strebten die Vertreter des Opel-Zoo grundsätzliche Änderungen an, insbesondere die Entwidmung des öffentlichen Philosophenwegs, der als solcher im B-Plan ausdrücklich festgeschrieben ist. Das löste eine juristische Auseinandersetzung aus, initiiert von Kronberger Bürgern, mit dem Ergebnis, dass das Vorgehen 2007 als rechtswidrig eingestuft wurde. Die beiden Bedingungen: Verkehrsbedürfnis und das Wohl der Allgemeinheit konnten nicht entkräftet werden. Sie bestehen in der Tat auch heute noch, sodass ein weiterer Versuch in dieser Richtung erneut eine Klage Kronberger Bürger auslösen würde.
Einige Jahre später wurde ein erneuter Versuch gestartet, den B-Plan zu ändern. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Titel: "OpelZoo mitreden", betreut von e.opinio (2014), sollte ermittelt werden, wie die Bevölkerung eine Einziehung des Philosophenwegs bewertet und wie sie die in den Raum gestellten alternativen Wegeverbindungen einschätzt.
Interessant war die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen: Während im Forum lediglich 220 angemeldete Besucher diskutierten, darunter viele Nicht-Kronberger/Nicht-Königsteiner, wurden die 1365 Unterschriften, die in Kronberg und Königstein gesammelt worden waren, schlichtweg ignoriert.
Weder die Einziehung des Weges noch die vorgeschlagenen Alternativwege fanden Zustimmung bei der Bevölkerung.
Wenig später wurde den Stadtverordneten beider Städte dann die 1. Änderung des B-Plans vorgelegt, die auch wieder auf den Einzug des Philosophenwegs zielt, zusätzlich aber auch eine ganze Reihe von umfänglichen Änderungen vorsieht. Die sich daran anschließende Diskussion führte dazu, dass sich Königstein aus dem Verfahren verabschiedete. Und Kronberg die Absicht wiederholt geäußert hat, im Alleingang den B-Plan weiter zu entwickeln. Obwohl Königstein inzwischen die darin beabsichtigte Gebietserweiterung ablehnt, und somit weniger betroffen zu sein scheint, ist der gemarkungsübergreifende Charakter, der Verbundcharakter, immer noch vorhanden und zwar ganz besonders in Bezug auf den Philosophenweg. Sollte die Stadt Kronberg hier einseitig vorgehen, ist eine weitere juristische Auseinandersetzung vorprogrammiert.
Soweit, knapp zusammengefasst, zur Historie.
Nun zur Gegenwart.
Anlässlich der Magistratsbegehung vor wenigen Tagen wurde Herr Dr. Kauffels gefragt, wie sich die Besucherzahl in Zukunft wohl entwickeln würde. Herr Dr. Kauffels meinte, dass er große Mühe haben werde angesichts des sich ändernden Freizeitverhaltens und des größeren Freizeitangebots, die Zahl von 540.000 Besuchern, die in diesem Jahr gezählt wurden, dauerhaft zu halten. Gleichzeitig erwähnte er, dass sich die Parkplatzproblematik an 13 Tagen stelle (wir hatten irrtümlich 3 Tage in unserer Presseerklärung). An diesen Tagen benötige der Zoo zusätzliche Parkplätze, die er auf den Scheibelbuschwiesen einrichten möchte. Wir halten es für überflüssig, dass die Scheibelbuschwiesen, egal mit welchem Pflaster, zur Parknutzung hergestellt werden. Der höhere Bedarf an wenigen Tagen lässt sich anders lösen, beispielsweise durch Nutzung vorhandener Parkplätze am Waldschwimmbad oder am Bahnhof, finanzielle Anreize zur ÖPNV-Nutzung und bessere Information der Besucher, u. a. Verkehrsinformation mit Hinweisen auf Ausweichplätze, etc.
Zum Trampelpfad vom Waldparkplatz: Dieser hätte laut B-Plan zurückgebaut und in geschwungenem Verlauf angelegt werden sollen. Stattdessen wurde er sogar asphaltiert. Sicherlich ausschließlich mit Blick auf die Autofahrer, die diesen Schleichweg nutzen, um den Waldparkplatz zu erreichen. Die vom Waldparkplatz zum Zoo gehenden Besucher müssen auf dieser recht steilen Straße neben den Autos laufen, statt auf einem mäandrierenden Fußweg. Unsere Forderung ist, dass die Vorschrift des B-Plans umgesetzt wird und der Waldparkplatz auf keinen Fall über diesen Schleichweg erschlossen wird. (Die Parker sollten über den mittlerweile gut ausgebauten Kreisel in Königstein geleitet werden.)
Aufgrund der von Herrn Dr. Kauffels als gleichbleibend erwarteten Besucherzahlen ist eine Ausweitung der Parkkapazitäten nicht nötig und deshalb kann derzeit darauf verzichtet werden, die Option für den Bau eines Parkdecks in die Überarbeitung des B-Plans aufzunehmen. Sollte sich Herr Dr. Kauffels aber geirrt haben, ist darüber neu zu befinden.
In der 1. Änderung des B-Plans ist auf dem heutigen Zeltplatz am Fritz-Emmel-Haus ein 2.000 qm großes Baufenster vorgesehen. Dies wurde seinerzeit für den möglichen Bau einer Behelfsunterkunft für Flüchtlinge eingeplant. Da dafür heute kein Bedarf mehr besteht, soll dieses Baufenster wieder gestrichen werden, damit die Grünfläche Zeltplatz für das Pfadfinderheim voll erhalten bleibt.
Auf die Problematik der Einziehung des Philosophenwegs habe ich schon hingewiesen. Sowohl Kronberger als auch Königsteiner Bürger, Wanderer, Fahrradfahrer, Schüler etc. haben nach wie vor ein Verkehrsbedürfnis, unterlegt mit mehreren Unterschriftenaktionen. Akzeptable Alternativwege sind nicht vorhanden. Der Vandalismusvorwurf ist unbelegt. Betriebliche Nachteile sind vorgeschoben und/oder selbst verursacht. Wenn sich ein Zoo über einen öffentlichen Weg hinweg ausbreitet, hat er dafür zu sorgen, dass sein Betrieb dieser Tatsache angepasst ist. Die KfB würde hier einen Kompromiss mittragen, so dies rechtssicher ist. Der Philosophenweg soll mit den vorhandenen Toren am Eingang und Ausgang nachts, d. h. ab 22 Uhr bis morgens um 6 Uhr geschlossen werden.
Und zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der derzeit rechtskräftige B-Plan mit einer ganzen Reihe von Auflagen verbunden ist. Die KfB hat im Jahre 2007 schon einmal eine Anfrage gestellt mit der Bitte um Auskunft, in welchem Umfang die Auflagen erfüllt wurden bzw. welche Realisierungszeiten der Betreiber der Stadt mitgeteilt hat. Aus der Beantwortung unserer Anfrage ist ersichtlich, dass eine Reihe von Auflagen damals (noch) nicht erfüllt waren. Bevor wir nun mit der 1. Änderung weitere Themen angehen, ist es aus unserer Sicht wichtig, vollständigen Aufschluss darüber zu erhalten, was denn mit den Auflagen des derzeit gültigen B-Plan geschehen ist.
Wortbeitrag von Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018