Bevor der Magistrat die städtebaulichen Entwürfe und Konzeptentwicklungen für Baufeld V - die derzeit als P&R-Parkplatz genutzte Fläche zwischen der Ludwig-Sauer-Straße und den Gleisen am Kronberger Bahnhof - weiterverfolgt, möchte die KfB, dass er die Ergebnisse zu wichtigen Fragestellungen den Stadtverordneten vorstellt.
Seit dem Aufstellungsbeschluss im Juni 2015 haben sich einige Rahmenbedingungen geändert, die Einfluss auf die Konzeptentwicklung haben. Ferner haben die Stadtverordneten Beschlüsse gefasst, die unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendung dieses städtischen Grundstücks haben. Dazu gehören zwei Verkehrsgutachten, die Wertermittlung des Grundstücks und die Vorstellungen des sog. Einheimischen Modells.
Als die Parkflächen für den Bau des Hotels, des Kammermusiksaals und des Studien- und Verwaltungszentrums entfielen, hat ein Gutachten festgestellt, dass in Kronberg Bedarf für rund 220 P&R-Parkplätze besteht. Ein Teil davon soll in einem Parkhaus, das neben Accenture errichtet werden soll, untergebracht werden. Dies würde zu einer Zunahme des Verkehrs über die Frankfurter Straße, den Sodener Stock und ggf. die Kreuzung neben McDonalds führen, weshalb für diesen Bereich ein Verkehrsgutachten erstellt werden soll. Erst wenn dieses vorliegt, ist abschätzbar, wie viele Parkplätze weiterhin am Kronberger Bahnhof verbleiben müssen. Dies wirkt sich auf die für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehende Fläche am Baufeld V aus.
Zudem wurde in dem Gutachten, das die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs durch Hotelgäste, Konzertbesucher und Bewohner der 39 Wohnungen in den Schillergärten prüfte, noch nicht berücksichtigt, dass die S-Bahn ab voraussichtlich 2030 doppelt so häufig fahren wird. Da die damit einhergehende vermehrte Schließung der Schranken erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss rund um dieses Gebiet haben wird, muss das Gutachten daraufhin überarbeitet werden. Auch die zukünftige Bebauung des Gebietes des ehemaligen Kronberger Hofes sollte bei der Verkehrsbetrachtung berücksichtigt werden. Erst danach steht fest, wie viele weitere Wohneinheiten mit entsprechender Verkehrszunahme entlang der Ludwig-Sauer-Straße möglich sind.
Der Beschluss 5099/2017 beinhaltet außerdem die Schätzung des Werts des Grundstückes durch einen Gutachterausschuss. Hierfür muss auch die genaue Größe des Grundstücks ermittelt werden, die zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht feststand. Größe und Wert des Baufeldes sind jedoch wesentlich, sowohl für die städtebauliche als auch wirtschaftliche Planung des Baugebietes.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, bei der Vergabe von neu zu erstellendem bezahlbaren Wohnraum die Kronberger Bevölkerung beziehungsweise Menschen, die bereits mit Kronberg verbunden sind, zu bevorzugen ( z.B. durch ein sogenanntes „Einheimischen Modell“) sollte bei der Konzeptentwicklung für Baufeld V ebenfalls berücksichtigt werden. Daher muss dieses vom Magistrat entsprechend zu erarbeitende Modell den Stadtverordneten vor der Konzeptentwicklung für das Baufeld V vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
„Wir halten es nicht für verantwortbar, ohne diese Ergebnisse weiterhin signifikante personelle und finanzielle Mittel in die Entwicklung des Baufeldes V zu stecken, die womöglich im Nachhinein angepasst werden muss“, erläutert Dr. Jochen Eichhorn, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) den Antrag der KfB. „Erst wenn die Grundlagen - was soll für wen auf welcher Fläche gebaut werden - klar sind, soll eine zukunftsfähige städtebauliche Konzeptentwicklung weitergeführt werden.“
So hat die Presse berichtet:
Taunus-Zeitung vom 25.1.2022: Kronberg: Neuer Planungsanlauf für Baufeld V
Kronberger Bote vom 24.2.2019: KfB möchte Klarheit für Baufeld V
Taunus-Zeitung vom 22.1.2019: Klarheit für Baufeld gefordert (nicht online verfügbar)