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Kronberg für die Bürger

Zu viel gezahlte Straßenbeiträge zurückzahlen


Nachdem die Straßenbeiträge für die grundhafte Sanierung einer überwiegend dem Anliegerverkehr dienenden Straße im Dezember vergangenen Jahres um 25 Prozentpunkte gesenkt wurden, fordert die kommunale Wählergemeinschaft KfB - Kronberg für die Bürger die Stadt dazu auf, die im Voraus zu viel gezahlten Beträge an die Bürger zurückzuzahlen.

Einige Anlieger haben bereits vor zwei Jahren vier- oder fünfstellige Beträge als Vorausleistung aufbringen müssen, manche mussten sogar einen Kredit aufnehmen“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende des KfB. „Selbstverständlich erwarten die Betroffenen ein baldige Rückzahlung der zu viel bezahlten Beträge. Ein Einbehalten bis zur Endabrechnung, wie derzeit geplant, ist nicht nachvollziehbar. Die Endabrechnung erfolgt erfahrungsgemäß erst Monate, wenn nicht Jahre nach der Fertigstellung.

Dr. Heide-Margaret Esen-Baur hat daher in der vergangenen Sitzung des Haupt- Finanz- und Petitionsausschusses (HFA) kein Verständnis dafür gezeigt, dass dieses Vorgehen damit begründet wurde, dass dafür ein „Verwaltungsakt“ notwendig sei.„Die notwendigen Daten liegen seit Beginn der Straßenbaumaßnahmen vor und werden für die Endabrechnung ohnehin benötigt“, erklärt sie. „Die Rückerstattung beträgt ein Drittel der Vorauszahlung, lässt sich also leicht errechnen. Es ist Geld, das den Bürgern zusteht - sie jahrelang darauf warten zu lassen, ist nicht bürgerfreundlich.

Die Stadt kann zu Beginn des Jahres, in dem mit der Baumaßnahme begonnen wird, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags verlangen. Dieser betrug bei den drei zuletzt grundhaft erneuerten Straßen Am Hang, Am Rothlauf und Fuchstanzweg noch einen Anteil von 75%. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.18 den Straßenbeitrag gesenkt hat, müssen die Eigentümer für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, nur noch 50% bezahlen.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 19.9.2019: KfB fordert Rückerstattung (nicht online verfügbar)

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