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Kronberg für die Bürger

KfB erstaunt über Sturheit der FDP


Kalkül der FDP geht nicht auf - Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg ist keine Lösung für die Kronberger Flüchtlinge - Wohnraumproblem würde verschärft - Kosten nach oben offen - Millionen-Belastung der Kronberger Steuerzahler und Kommunen im Hochtaunuskreis- Keine Information über finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt

Der Dringlichkeitsantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) am Grünen Weg und vor allem die sture Haltung der FDP sorgen bei der KfB für Erstaunen. Der Magistrat hat in seiner aktuellen Vorlage 5237/2019 erneut deutlich gemacht, dass eine neu errichtete GU ausschließlich für Asylbegehrende genutzt werden darf. Das bedeutet, dass die rund 30 bereits anerkannten Flüchtlinge nicht aus der GU nahe der AKS in eine neue GU am Grünen Weg umziehen dürften. Sie können noch bis August kommenden Jahres in der GU an der AKS bleiben, während sie auf Wohnungssuche sind.

Das Kalkül der FDP, sich die GU am Grünen Weg vom Kreis bezahlen zu lassen und darin die derzeitigen Kronberger Flüchtlinge unterzubringen sowie den Rest in Sozialwohnungen umzuwandeln, geht also nicht auf. Dies liegt auch daran, dass die Baugenehmigung nur für eine GU erteilt wurde und nicht für den Bau von Sozialwohnungen.

Mit dem Bau einer neuen GU würden Steuermittel für den Bau einer nicht benötigten GU verschwendet. Im Hochtaunuskreis sind nach wie vor ausreichende Kapazitäten in GUs vorhanden, sodass bereits in dieser Woche die Asylsuchenden (über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde) aus der GU AKS in andere GUs umziehen. Es geht jetzt also nicht darum, dass dringend etwas für die Flüchtlingssituation getan werden muss.

Der Plan, die GU so schnell wie möglich in Sozialwohnungen umzuwandeln, würde außerdem eine Umgehung des Baurechts bedeuten. Denn für den Bau von Wohnungen gelten andere Regeln als für den einer GU. Für letztere wurden in der Hochphase der Flüchtlingswelle bauplanungsrechtliche Erleichterungen geschaffen, die noch bis Ende 2019 anwendbar sind. Dass diese nicht verlängert werden, zeigt ebenfalls, dass kein Bedarf mehr besteht.

Abgesehen davon, haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich verändert: Die Baukosten sind von den ursprünglichen 2,3 Mio Euro auf 3 Mio Euro gestiegen. Die Kosten sollten durch den Kreis getragen wurden, er erhöht jedoch seine Zahlungen nicht. Die Differenz wäre also von den Kronberger Bürgern zu tragen. Zudem hat die Vorlage, die auch von der SPD, den Grünen und der UBG unterschrieben wurde, den bisherigen Kostendeckel aufgehoben. Die Kosten sind jetzt nach oben offen. Es ist mitnichten so, dass Kronberg Gebäude erhält, die allein vom Kreis bezahlt werden. Mal abgesehen davon, dass die Kreisumlage von allen Kommunen getragen wird - also auch von Kronberg.

Auch das subventionierte Darlehen wurde inzwischen seitens der KfW zurück gefordert. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Fördermittel für Gemeinschaftsunterkünfte - auch das ist ein Indikator, dass der Bedarf dafür nicht mehr besteht.

Die KfB bleibt dabei: insbesondere angesichts der jüngsten Bemühungen um besseren Klimaschutz sollen so wenig Flächen wie möglich versiegelt und so viel Grün wie möglich erhalten werden. Wenn Wohnungen benötigt werden, soll für diese auf dem ehrlichen Weg Baurecht geschaffen und Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Und - wie bei allen Projekten - braucht es auch hier wieder eine saubere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Bei ehrlicher Betrachtung geht das Kalkül der FDP nicht auf.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 25.9.2019: Unterkunft am Grünen Weg keine Lösung (nicht online verfügbar)

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