Alternativen für Obdachlosenunterkunft prüfen
- Kronberg für die Bürger
- 21. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Mai

Nach vielen Spekulationen rund um das Thema Obdachlosenunterkunft hatten die Kronberger Bürgerinnen und Bürger im März erstmals die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Diskussion über die Eignung des RPZ als Obdachlosenunterkunft verlief stellenweise sehr emotional. Insbesondere im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zu Grundschule und Kindergarten wurden Sorgen und Ängste geäußert – viele Fragen blieben offen.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns nur folgerichtig und notwendig, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und zentrale Fragen aufzugreifen: Ist das RPZ ein geeigneter Standort? Gibt es alternative Standorte oder Unterbringungskonzepte, die besser geeignet wären? Und wie sehen die jeweiligen Kosten aus?
Diese Fragen müssen transparent geklärt werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Dabei darf auch die grundsätzliche Frage nicht ausgespart werden, ob es angesichts der vergleichsweise geringen Zahl an wohnungslosen Menschen in Kronberg überhaupt sinnvoll ist, ein Bettenhaus mit ca. 50 Plätzen zu übernehmen, dessen Nutzung als Obdachlosenunterkunft zudem aufgrund des bestehenden Bebauungsplans in Kombination mit dem Status als Kulturdenkmal erhebliche rechtliche Risiken aufwirft.
Möglicherweise stellt eine dezentrale Lösung – also die Kombination mehrerer kleinerer Standorte sowie die Nutzung von im Ortsgebiet verteilten städtischen und angemieteten Unterkünften – eine deutlich bessere Lösung dar, um eine unnötige Konzentration zu vermeiden, die Integration zu fördern und eine höhere Akzeptanz bei den Bürgern zu erzielen.
Bei alledem sollten wir nicht vergessen, dass es sich bei der aktuellen Standortdiskussion um ein selbst geschaffenes Problem handelt: denn die aktuell genutzten Mobile Homes sind zwar nur befristet genehmigt, allerdings hat die Verwaltung die beiden Beschlüsse, dort Baurecht zu schaffen, bisher nicht umgesetzt.
Bitte stimmen Sie diesem Antrag im Sinne der Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zu.
Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 22.5.2025.
Es gilt das gesprochene Wort.
So wurde entschieden:
Antrag angenommen mit 19 Ja und 13 Nein