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Kronberg für die Bürger

Procedere bei grundhaften Straßenerneuerungen

Antrag:


Begründung:

Die bisherige Praxis, die Grundstückseigentümer und Ortsbeiräte bei grundhaften Erneuerungen von Straßen erst nach bereits erfolgter Vorplanung zu informieren, zeigt in vielen Fällen, dass diese nicht den Bedürfnissen und Erfahrungen der Anlieger bzw. Grundstückseigentümer entspricht. Umplanungen, die Personalaufwand, Zeit und erneute Planungskosten hervorrufen, werden erforderlich. Daher sollten zunächst die angedachten Maßnahmen (insbesondere Veränderungen zum Ist-Zustand) grob vorgestellt, diese mit den Grundstückseigentümern sowie dem Ortsbeirat abgewogen und erst danach intensive Planungsleistungen beauftragt werden.

Auf Anfrage A-050 der KfB vom 16.01.2019 informierte der Magistrat am 12.02.2019, dass bei grundhaften Erneuerungen und Erschließungen von Straßenflächen gemäß „Kronberger Standard“ gepflasterte Parkbuchten vorgesehen werden.

Diese Errichtung von Parkbuchten (Parkflächen, die durch Grünflächen eingefasst werden) stößt v.a. in Anliegerstraßen auf Widerstand, da dadurch knapper Parkraum reduziert wird, ein Bedarf nach (weiterer) Verkehrsberuhigung, ggf. sogar durch verlagerte Anordnung der Parkflächen, aber nicht standardmäßig besteht. Außerdem werden Straßenreinigung und Schneeräumung erschwert.

Gerade in Straßen mit überwiegend Anliegerverkehr (Straßentyp 1) liegen oftmals Baumbestand und andere Bepflanzungen auf den privaten Grundstücken vor, die keinen angemessenen Bedarf an gestalterischer Begrünung erkennen lassen. Die Pflege und Reinigung dieser Anlagen erfordern weiteren Aufwand.

In mehr als einem Drittel der grundsanierten Straßen kam dieser Standard nicht zur Anwendung, u.a., weil die Wünsche der Anlieger berücksichtigt wurden. Umplanungen verursachen jedoch unnötigen Aufwand und zeitliche Verzögerungen, was durch eine frühzeitigere Einbindung der Bürger vermieden werden kann.

Zudem soll geprüft werden, ob durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien die Versiegelung reduziert werden kann, um die Versickerung von Regenwasser zu begünstigen.


 

So wurde entschieden:

Punkt 1: angenommen mit 18 Ja (6 KfB, 8 CDU, 4 FDP) bei 7 Nein und 5 Enthaltungen

Punkt 2: angenommen mit 18 Ja (6 KfB, 8 CDU, 4 FDP) bei 13 Nein (6 Grüne, 5 SPD, 2 UBG)

Punkt 3: angenommen einstimmig mit 31 Ja


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