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  • Kronberg für die Bürger

Bericht zum Regionalen Flächennutzungsplan

Hiermit beantragen wir erneut, dass der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus kontinuierlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt darüber berichtet,

  • welche Eingaben zum Regionalen Flächennutzungsplan, das Stadtgebiet betreffend, bereits beim Regionalverband Frankfurt Rhein-Main gemacht wurden oder

  • welche Eingaben die Stadt vorhat, beim Regionalverband einzureichen.

Darüber hinaus ergänzen und konkretisieren wir den bereits am 2. Mai 2019 beschlossenen Antrag insofern, als jeweils der Stand des Verfahrens und der Sachdiskussion im Regionalverband, sowie der Zeitplan und insbesondere die Kronberg betreffenden Punkte vorgestellt werden sollen.


Begründung:

Der Regionale Flächennutzungsplan ist das wesentliche, gesetzlich vorgesehene Planungsinstrument des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main. Der Plan legt u.a. folgende Entwicklungs-Maßnahmen fest:

  • Wohn –und Gewerbeflächen

  • Verkehrswege

  • Grünflächen

Mit dem Regionalen Flächennutzungsplan wird die zukünftige Siedlungsentwicklung unserer Gemeinde fundamental beeinflusst, u.a. wird darüber die zukünftige Entwicklung der Verkehrs-, Wohn-, und Gewerbeinfrastruktur sowie die Sicherung des Freiraums in allen Ortsteilen gesteuert. Gerade in der heutigen Zeit ist diese Thematik von großem öffentlichem Interesse. Daher ist auch die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

Dem Beschluss vom 2. Mai 2019 wurde seitdem ganz überwiegend nicht entsprochen. Nur in der Sitzung des ASU vom 22. Oktober 2019 erfolgte unter TOP 3.3 ein kurzer „Sachstandsbericht“ und eine „Erläuterung Regionaler Flächennutzungsplan“.

Werden Beschlüsse - wie hier - nicht umgesetzt, wird dadurch eine Missachtung der Bedeutung der Stadtverordnetenversammlung zum Ausdruck gebracht. Im Übrigen können

die Stadtverordneten nur dann substantiell ihrem Wählerauftrag entsprechen, wenn ihr legitimes Informationsbedürfnis befriedigt wird. Dazu gehört insbesondere die Information über die Entwicklungen bei Regionalen Flächennutzungsplänen, sofern diese Kronberg betreffen.

 

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