Wir alle sind uns einig, dass die Zeiten für die Gastronomie seit Beginn des Corona-Ausbruchs schwierig sind und weiterhin angespannt bleiben. Der SPD-Antrag und der Änderungsantrag der Grünen scheinen uns jedoch kein geeignetes Instrument zur Unterstützung der Gastronomie zu sein.
Die gesetzliche Regelung zur Verpflichtung der Gastronomie, ab dem 1. Januar 2023 neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für ihre Speisen und Getränke zur Mitnahme anzubieten, begrüßen wir. Wir haben jedoch eine gewisse Hemmung, ein gesetzestreues Verhalten mit einer Förderung zu belohnen.
Die Zielsetzung des Änderungsantrags der Grünen hat einen gewissen Charme. Aber das Erreichen einer vollständigen Umstellung und die Abweisung von Gästen, die nicht mit Mehrweg zurecht kommen, halten wir für äußerst unrealistisch. Unklar bleibt, wie dies durch die Stadt kontrolliert werden kann und was mit einer faktisch unerreichbaren Förderung wirklich erreicht werden kann und soll.
Zusätzlich fehlen Überlegungen, ob und wie eine solche Förderung ausgestaltet werden kann, damit die Förderung in voller Höhe den Gastronomen zugute kommt und nicht durch Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder im ungünstigsten Fall gar Umsatzsteuer wieder beim Fiskus landet.
Unser Fazit: Wir haben in Kronberg eine tolle Gastronomie, um die uns viele zu Recht beneiden, und um diese zu unterstützen und für uns zu erhalten, appellieren wir nachdrücklich an alle Abgeordneten und Kronberger, regelmäßig in Kronberg essen zugehen oder essen zu bestellen. Das ist das beste, was wir für unsere Gastronomen tuen können.
Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2022
> Youtube Kronberg (ab 1:37 h)
So wurde entschieden:
Änderungsantrag Grüne abgelehnt mit 10 Ja (Grü, 3 FDP, 1 UBG) : 16 Nein (CDU, SPD, KfB) : 2 Enth (FDP, UBG)
15 Ja (CDU, KfB, FDP) bei 12 Nein (SPD, Grü, UBG)
Ursprungsantrag angenommen mit 16 Ja : 6 Nein : 6 Enthaltungen
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