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Kronberg für die Bürger

Finanzielle Entlastung der Bürger ist überfällig


Nach dreitägiger Haushaltsberatung im HFA können wir feststellen,

  • dass Kronberg eine nahezu unerschütterlich solide Haushalts- und Kassenlage aufweist und dies trotz

  • eines extrem konservativ, ja geradezu pessimistisch geplanten Doppelhaushalts mit sehr vielen richtigen und wichtigen Investitionen.

  • Dennoch ist die extrem solide Haushalts- und Kassenlage, trotz dieses pessimistischen Ansatzes ausreichend, dass die Bürger finanziell entlastet werden. Wir halten das für überfällig.

Sicherlich spricht vor dem Hintergrund der Covidkrise viel für eine konservative Planung. Er ist aus unserer Sicht jedoch zu pessimistisch geraten. Er erschwert eine realistische Einschätzung und damit jede haushaltsorientierte Entscheidung. Dieses Bild darf aber nicht dazu führen, dass der bestehende, erhebliche finanzielle Entlastungspielraum für die Bürger verschleiert wird und deshalb nicht genutzt wird.


Dass der Haushalt pessimistisch geplant ist, zeigt sich einerseits an den sehr gering angesetzten Einnahmen und zu hoch angesetzten Ausgaben. Beispiele dazu: Wichtigster Einnahmeblock ist die Gewerbesteuer. Alle verfügbaren Gewerbesteuerschätzungen und die Orientierungsdaten des Landes gehen davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen 2022 (+5,5%) höher sein sollte als in diesem Jahr 2021 und dass es in 2023 nochmals ansteigen wird (weitere +5,5%). Was machen wir in Kronberg? In Kronberg wird im Gegensatz dazu mit einem Rückgang gegenüber 2021 gerechnet. Wir planen 18,4 Mio Euro, das sind minus 10%. Angabegemäß lag das Aufkommen in 2021, bereinigt um Sondereffekte, bei rund 20 Mio Euro. Und im Jahr 2023 gehen wir ebenfalls nicht von einer Steigerung aus, sondern lassen diesen Betrag konstant auf dem geringen Niveau. Ähnlich ist es bei der Einkommensteuer.


Bei den Ausgaben: das spiegelbildliche Bild. Die Ausgaben werden zum Teil unrealistisch hoch angesetzt: So steigen die Personalaufwendungen um gut 11 % von 10,4 auf 11,6 Mio Euro in 2022. Auch das halten wir für unrealistisch. Denn Hintergrund dieser Steigerung ist die Annahme, dass alle bisher unbesetzten Stellen, für die man keine Mitarbeiter (vor allem im Kita-Bereich) finden konnte, ab dem 1. Januar besetzt sind und dass alle 10 neuen Stellen, die heute gemäß Stellenplan genehmigt werden sollen, auch per 1. Januar besetzt werden und es von heute auf morgen in Kronberg keine Fluktuation mehr gibt. Insofern ein aus unserer Sicht viel zu hoch angesetzter Wert. Wir werden deshalb den Antrag der CDU zur Einführung eines pauschalen Abschlags von 3 % auf die Personalkosten zustimmen, wenngleich wir diesen Prozentsatz für zu niedrig halten. Wir hätten hier gerne 5% gesehen.


Wir hätten auch gerne die Stellenexplosion im Bereich der „Arbeitnehmer“ (d.h. Kita etc. sind hier nicht enthalten) um 20% innerhalb von 5 Jahren etwas eingedämmt, wissen aber, dass wir dazu hier in diesem Hause keine Mehrheit finden. Unser Vorschlag wäre, so etwas zumindest zu „parken“, bis man die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung vorliegen hat. Denn dann könnte man viel zielgerichteter agieren, als jetzt einfach Stellen „aufs Blaue“ zu erhöhen.


Besonders ärgerlich und abenteuerlich ist es aber, dass in Kronberg seit fast einem Jahrzehnt keine aktuellen Jahresabschlüsse vorliegen und somit eine verlässliche Basis für die Haushaltsplanung fehlt. Auch der Gesetzgeber stellt in der Gesetzesbegründung zur HGO klar, dass eine erfolgreiche Haushaltsführung und eine verlässliche Planung nur auf der Grundlage von vorliegenden Jahresabschlüssen erfolgen könne. Der aktuellste den Stadtverordneten vorliegende, geprüfte und beschlossene Jahresabschluss bezieht sich auf das historische Jahr 2012 und taugt somit bestenfalls noch als Geschichtsbuch. Dieser Zustand widerspricht zudem eindeutig der HGO die nach § 112 Abs. 5 vorsieht, dass innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Abschluss im Entwurf aufzustellen ist und die Gemeindevertretung und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse zu unterrichten sind.


Nur interessiert dies unsere Verwaltung und offensichtlich auch die Aufsichtsbehörde nicht. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass nach § 97a HGO die Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde zurückzustellen ist, bis die Stadtverordneten unterrichtet sind. Für diese jahrelange Schlamperei ist Bürgermeister König zwar nicht verantwortlich, aber wo bleibt der erkennbare Versuch, diese Missstände energisch zu beseitigen? Wir hatten zumindest für die aktuelle Haushaltsbereitung einen Entwurf des Abschlusses 2020 erwartet, jedoch vergeblich. Eine unkommentierte Zahlenspalte 2020 hilft hier nicht weiter. Obwohl die Jahresabschlussarbeiten für 2020 vor den Haushaltsberatungen für beendet erklärt wurden, hat sich das Jahresergebnis seit den Beratungen im heute vorliegenden Haushalt nochmals um 2,6 Mio Euro auf 12,5 Mio verbessert. Wie kann das sein und wie können wir uns dann auf diese Angaben verlassen? Wie lange soll dieser Zustand noch andauern? Wir hoffen sehr und appellieren an Sie, dass dieser Missstand bis zur nächsten Haushaltsberatung abgebaut ist, um eine gute Entscheidungsgrundlage zu bekommen.


Transparent und eindeutig ist jedoch die Kassenposition von Kronberg mit einer Liquidität von gut 38 Mio Euro zum 15. November 2021. Diese extrem hohe Liquidität erinnert mehr an eine Stadtsparkasse als an eine städtische Kommune und resultiert daraus, dass über Jahre die geplanten Einnahmen übertroffen wurden, etwa durch ungeplante Mehrerträge aus der Gewerbesteuer und Corona-Fördermitteln. Wermutstropfen ist jedoch der von der Stadt für die hohen Kassenbestände zu entrichtende Verwahrentgeltsatz von jährlich 0,5 bis 0,6 %.


Mit anderen Worten, diese sehr hohe Liquidität rechtfertigt es nicht, weiterhin an den aktuell hohen Belastungen für die Bürger festzuhalten. Denn eine finanzielle Entlastung der Bürger ist auch die eindeutig bessere Alternative als die Geldanlage zu Negativzinsen. Wir beantragen deshalb erstens eine Senkung der Grundsteuer und zweitens eine Abschaffung der Straßenbeiträge.


Senkung der Grundsteuer


In den vergangenen Jahren wurde wegen der angespannten Kassenlage die Grundsteuer mehr als verdoppelt – auf nunmehr 5 Millionen Euro. Es kann aber nicht sein, dass diese Anpassung nur funktioniert, wenn die Kassenlage angespannt ist. Aber wenn die Liquidität ausreichend ist, diese Erhöhungen nicht zurückgenommen werden.

Wir beantragen deshalb eine Reduzierung der Hebesätze um rund 20% auf das sogenannte Nivellierungsniveau, also einen Hebesatz von 335 v. H. für die Grundsteuer A und einen Hebesatz von 365 v. H. für die Grundsteuer B. eine Anpassung der Grundsteuer hat aus unserer Sicht den Charme, dass sie allen Bürgern zugutekommt. Denn Grundsteuer zahlt zwar der Immobilieneigentümer, aber über die Nebenkosten landet es auch beim Mieter. Insofern sehen wir das als ein sinnvolles Instrument, um die sogenannte „2. Miete“, die Nebenkosten, zu senken.

In Zukunft sollten dann die Hebesätze flexibel an die Haushaltssituation angepasst werden und nicht nur wie bisher bei angespannter Haushaltslage drastisch erhöht und bei gesunder Haushaltslage bestenfalls marginal gesenkt werden, wie zuletzt um kleinliche 30 Punkte bzw. 6 %.

Die von uns geforderte Senkung um rund 20 % entspricht im Durchschnitt etwa 50 Euro je Bürger bzw. 200 Euro für eine vierköpfige Familie pro Jahr. Das bereits vorgebrachte Gegenargument, dieser Betrag wäre lächerlich und würde von den Bürgern nicht wahrgenommen werden, halte ich für zynisch und realitätsfern.


Streichung der Straßenbeiträge


Zudem beantragen wir auch die Streichung der im Doppelhaushalt angesetzten Straßenbeiträge und eine entsprechende Änderung bzw. Aufhebung der Straßenbeitragssatzung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung im Februar. Denn auch dafür ist der erforderliche Haushaltspielraum vorhanden. Die Abschaffung der Straßenbeiträge stellt nicht nur eine finanzielle Entlastung der Bürger dar, sondern entlastet auch die Verwaltung von hohem administrativem Aufwand und ermöglicht es, die damit verbundene halbe Stelle deutlich sinnvoller einzusetzen. Auch ist die Ermittlung der Straßenbeiträge ein regelmäßiger Streitpunkt zwischen den Bürgern und der Verwaltung und führt nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen.


Ich bitte Sie, den vorgestellten Anträgen zuzustimmen. Vielen Dank.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2021

> Youtube Kronberg (ab 56:50)

 

So wurde entschieden:

Antrag Senkung Grundsteuer abgelehnt mit 14 Ja (8 CDU, 6 KfB) und 15 Nein (6 Grüne, 5 SPD, 4 FDP)

Antrag Abschaffung Straßenbeiträge angenommen mit 19 Ja (9 CDU, 6 KfB, 4 FDP) und 11 Nein (6 Grüne, 5 SPD)


So hat die Presse berichtet: Taunus-Zeitung vom 21.12.2021: Abschaffung der Straßenbeiträge rückt näher (nicht online verfügbar)

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