Gewerbegebiete: Vernichtung hochwertiger Flächen ohne konkreten Gewerbebedarf
- Kronberg für die Bürger

- vor 5 Tagen
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KfB kritisiert planlose Gewerbegebietspolitik zu Lasten der Streuobstwiesen und landwirtschaftlicher Flächen

Die unabhängige Wählergemeinschaft KfB – Kronberg für die Bürger lehnt die auf etwa 70.000 qm geplanten Gewerbegebiete „Am Auernberg“ und „Am Kronberger Hang“ entschieden ab. Die Verwaltung treibt ein Projekt voran, das wertvolle Streuobstwiesen zerstört, ohne dass auch nur ansatzweise ein Bedarf an neuen Gewerbeflächen nachgewiesen ist. „Wer Natur unwiederbringlich vernichtet, muss dafür sehr gute Gründe haben. Diese Gründe liegen hier nicht vor“, stellt die KfB klar. Zudem werden die freiwerdenden Gewerbeflächen von Braun/Procter & Gamble vollkommen außer Acht gelassen.
Vertrauliche Gespräche statt belastbarer Fakten
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) sprach Erster Stadtrat Wolf von „vertraulichen Gesprächen“ der Wirtschaftsförderung. Die KfB hat gefordert, dass die Stadtverordneten – notfalls nichtöffentlich – konkret über tatsächliche Bedarfe bestehender oder ansiedlungswilliger Unternehmen informiert werden. Dieser Vorschlag wurde ohne Begründung abgelehnt. Das kann man nur so interpretieren: Es gibt diese Bedarfe nicht.
Besonders irritierend ist, dass die Verwaltung als angeblich bedarfsanmeldende Firmen andeutungsweise Solche nennt, die leider nicht für das stehen, was Kronberg zusätzlich bräuchte: nachhaltige Gewerbesteuerzahler, die pro Quadratmeter versiegelter Fläche relevante Beiträge zum städtischen Haushalt leisten.
Städtebaulicher Schaden: Sechs- und achtstöckige Gewerbebauten in der Blickachse
Die geplante Bebauung würde am Auernberg die Blickachse aus Oberhöchstadt durch sechsstöckige und am Kronberger Hang aus Richtung Frankfurt mit sechs- bzw. achtstöckigen Bauten massiv beeinträchtigen.
Streuobstwiesen sind keine Verfügungsmasse
Der Auernberg ist ein ökologisch wertvoller Raum. Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Biotopen Mitteleuropas. Dort sind mindestens fünf besonders geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz nachgewiesen. Sie zu gefährden, um ein Gewerbegebiet ohne nachgewiesenen Bedarf zu errichten, ist weder ökologisch noch ökonomisch verantwortbar.
KfB: Wenn überhaupt – dann nur vorhabenbezogen und nur am Kronberger Hang
Sollte sich ein Unternehmen mit hohem Gewerbesteuerpotenzial konkret für Kronberg interessieren, kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Kronberger Hang entwickelt werden. Das ist zielgerichtet, bedarfsgerecht und verhindert Fehlplanungen.
Die jetzigen Bebauungspläne werden auch keinesfalls „auf Vorrat“ erstellt, denn die Stadt kauft bereits Grundstücke an; im Haushalt sind dafür knapp 10 Mio Euro vorgesehen. Sofern sie nicht alle Flächen erwerben kann, dürfen Grundstücksbesitzer bauen, sobald die Bebauungspläne rechtskräftig sind.
KfB steht für Wirtschaftsförderung – aber mit Kompetenz, Sinn und Verstand
Die Wählergemeinschaft KfB bekennt sich ausdrücklich zur aktiven Wirtschaftsförderung. Aber Wirtschaftsförderung braucht Konzept, Analyse, Qualität und Verantwortungsbewusstsein – und darf nicht planlos betrieben werden, ohne konkreten Bedarf und ohne wirtschaftliche Zielsetzung.
Verkehrsgutachten fehlerhaft
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Kreuzungen bei Mc Donald’s und am Palais Kronberg bereits heute sehr hoch ausgelastet sind. Wenn beide Gewerbegebiete entwickelt werden, wird aktuell prognostiziert, dass der Knotenpunkt bei Mc Donald’s nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist. Die Planung hängt somit auch und entscheidend davon ab, ob Hessen Mobil den Knotenpunkt ausbaut, wofür ein aufwändiges und langwieriges Planfeststellungsverfahren notwendig wäre, auf das Kronberg keinen Einfluss hat.
Überdies sind die zum Vorentwurf vorgelegten Verkehrsgutachten fehlerhaft. Bei beiden Gebieten werden zu geringe Bruttogeschossflächen mit entsprechend weniger zusätzlichem Autoverkehr zugrunde gelegt: Auernberg 14.900 statt 28.560 qm und Kronberger Hang 44.120 statt 63.040 qm. Am Kronberger Hang wird zudem der potenziell durch Nachverdichtung des Schwalbacher Gewerbegebietes hinzukommende Verkehr nicht berücksichtigt. Die Prognosen unterstellen ein deutlich zu geringes Verkehrsaufkommen und sind somit unrealistisch.

