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Kronberg für die Bürger

Keine neue Stellplatzsatzung nötig

Wir brauchen keine neue Stellplatzsatzung! Der vorliegende Entwurf geht an der Realität vorbei.


Die derzeitige Stellplatzsatzung sieht vor, dass ab einer Wohnfläche von 46 qm zwei Stellplätze auf dem Grundstück errichtet werden müssen. Wir stellen fest, dass trotz dieser Satzung die Straßen zugeparkt sind.


Es wird zwar in Kronberg vermehrt Fahrrad gefahren. Das hat aber nicht dazu geführt, dass die PKW-Anzahl reduziert wurde. Im Gegenteil: seit 2015 hat der PKW-Bestand um 11% zugenommen [1]. Darin sind die in anderen Städten zugelassenen Firmenwagen noch nicht einmal berücksichtigt. Davon gibt es in Kronberg jede Menge. Im Schnitt hat fast jeder Kronberger Bürger zwischen 18 und 80 Jahren ein Fahrzeug [2].


Der vorliegende Entwurf sieht nun aber vor, dass zukünftig weniger Stellplätze errichtet werden sollen: In einem Einfamilienhaus mit 140 qm Wohnfläche nur noch 1 Stellplatz. Es ist wohl kein Geheimnis, dass sich dann Bauherren, insbesondere Investoren, eher auf das Minimum von Stellplätzen beschränken, weil das billiger ist und auch eine massivere Bebauung ermöglicht.


Das aber führt dazu, dass noch mehr Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen werden. Das würde dem Ziel des vorgelegten Satzungsentwurfs widersprechen: In §1 heißt es, der „durch ein Bauvorhaben verursachten Stell- und Abstellplatzbedarf (ist) auf dem Baugrundstück selbst abzuwickeln und nicht in den öffentlichen Straßenraum zu verlagern“.


Wie in der Vergangenheit praktiziert, haben wir Stadtverordnete es in der Hand, bei Bedarf und wo es sinnvoll ist, die derzeit geforderten Stellplätze zu reduzieren. So geschehen z.B.: bei den Schillergärten oder den Wohnungen der OWG in Oberhöchstadt. Auch beim Baufeld V oder im Altkönigblick können wir entsprechende Reduktionen beschließen. Und der Magistrat kann in Einzelfällen entsprechende Befreiungen und Entscheidungen zur Ablöse treffen.


Die Reduzierung der Zahl der vorgesehenen Stellplätze führt auch nicht - wie behauptet - zu weniger Versiegelung. Ganz im Gegenteil: weniger notwendige Stellplätze erleichtern das Bauen in Lücken und zweiter Reihe. Am Ende werden dann noch die Gärten zugebaut, insbesondere da dies an vielen Stellen nach §34 BauGB zu beurteilen wäre.


Auch können wir der Logik nicht folgen: da kein Platz vorhanden ist, müssen auch keine Stellplätze errichtet werden (z. B. Im Ortskern Schönberg). Am Roten Hang bedarf es aufgrund des Ensembleschutzes ohnehin keiner besonderen Regelung in einer Satzung.


Insgesamt ist festzustellen: Autos werden dadurch nicht verschwinden. Deren Nutzung liegt in der Entscheidungssphäre jedes Einzelnen. Und das ist gut so.


Wie wir bereits 2022 erwähnt haben, bedarf es auch bezüglich der Fahrradabstellplätze keiner weiteren Regelung. Die Hessische Bauordnung und die hessische Fahrradabstellplatzverordnung regeln das seit Jahren hinreichend. Für Wohngebäude mit weniger als 2 Wohnungen sind keine Fahrradabstellplätze vorgesehen; der vorliegende Entwurf hingegen sieht 2 oder 3 vor, je nach Wohnungsgröße. Also für Fahrräder mehr Stellplätze, für Autos weniger. Das ist absolut realitätsfern.


Wenn ein Bauherr oder Eigentümer Fahrradabstellplätze oder PKW-Stellplätze für sich und seine Situation für sinnvoll erachtet, dann kann er diese in nahezu unbeschränkter Anzahl errichten.


Unsere derzeitige Satzung sowie sämtliche gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung reichen aus.


[1] Nachhaltiges Mobilitätskonzept SUMP, S. 35: PKW/1000 Einw Kronberg im Jahr 2015: 591, in 2022: 665. Deutschland 2022: 579

[2] Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune: 2021: 18.322 Einwohner, davon 17,9% unter 18 und 13% über 80. Somit 12.660 Einwohner zwischen 18 und 80. Ergibt bei 12.117 zugelassenen PKW eine Quote von 0,95 PKW/Einwohner 18-80.


Wortbeitrag von Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der Stadtverordnetenversammlung vom 4.12.2024

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Änderungsantrag FDP: abgelehnt mit 13 Ja und 15 Nein bei 1 Enthaltung

Änderungsantrag UBG: angenommen mit 16 Ja und 4 Nein bei 9 Enthaltungen

geänderter Ursprungsantrag: abgelehnt mit 12 Ja und 17 Nein


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