KfB beantragt einjährigen Haushaltsplan
- Kronberg für die Bürger
- 30. März
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Aktualisiert: 2. Apr.

Die unabhängige Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) möchte, dass der kommende Haushaltsplan ausschließlich für das Jahr 2026 aufgestellt wird. Bisher plant die Verwaltung, einen sogenannten „Doppelhaushaltsplan“ für die Jahre 2026 und 2027 zu erstellen.
Der Antrag wurde gestellt, damit das neue Parlament, das 2026 von den Kronberger Bürgern gewählt wird, volle Handlungsfreiheit hat, die wichtigen Entscheidungen für die Stadt zu treffen. Bei einem Doppelhaushalt wäre es für die neu gewählten Stadtverordneten schwer, Änderungen vorzunehmen, da der Haushalt schon vom alten Parlament verabschiedet worden wäre. Dies würde bedeuten, dass die im Frühjahr 2026 gewählte politische Mehrheit in Kronberg ihre eigenen Akzente und Entscheidungen für die Zukunft erst ab dem Haushaltsjahr 2028 setzen könnte.
„Es ist uns wichtig, dass das den Wählerwillen repräsentierende neue Parlament, das nach den Wahlen 2026 in Amt und Würden ist, zeitnah und frei über die Prioritäten und die Mittelverwendung im Haushalt entscheiden kann“, erklärt Dr. Ralf A. Pampel, Co-Fraktionsvorsitzender der KfB. „Denn nur mit einem einjährigen Haushaltsplan ist sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürgern Kronberg durch ihre Wahlentscheidung auch die Haushaltspolitik und damit die Kommunalpolitik aktiv mitgestalten können.“ Bei einem Doppelhaushalt 2026/2027 würden hingegen fast 2 Jahre vergehen, bis das neugewählte Parlament seine volle Gestaltungsfähigkeit erhält.
So hat die Presse berichtet:
Taunus-Zeitung vom 1.4.2025: KfB gegen Doppelhaushalt (nicht online verfügbar)