Die unabhängige Wählergemeinschaft Kronberg für die Bürger (KfB) informiert über die 4. Runde der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen und die Möglichkeit für alle Bürger, sich an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu beteiligen.
„Noch bis zum 22. Januar 2023 kann jeder Bürger sein Lärmproblem schildern und Anregungen zu Lärmminderungsmaßnahmen einreichen“, erklärt Dr. Marcus Bodesheim, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) vertritt. Dies können beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Bezuschussung von Schallschutzfenstern sein, wenn bestimmte Lärmwerte überschritten werden.
„Zudem besteht die Möglichkeit, auf ruhige Gebiete wie Parks, Grünbereiche, Naherholungsgebiete etc. hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll“, ergänzt Detlef Tinzmann, ebenfalls ASU-Mitglied.
Auf Grundlage der seit 2017 aktualisierten Lärmkarten, die das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht hat und der Eingaben aus der jetzigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der nächste Lärmaktionsplan erstellt. Alle Anregungen werden geprüft, individuell abgewogen und fließen dann in den Lärmaktionsplan ein. Oder umgekehrt: wenn keine Vorschläge eingehen, wird auch nichts geprüft.
„Wir nehmen die Lärmbelastung, die in Kronberg vor allem von der B455 und der Sodener Straße ausgeht, sehr ernst und werden entsprechende Anregungen geben“, betont Detlef Tinzmann. „Aber auch die Beteiligung der Bürger ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir alle Bürger über die Möglichkeit informieren, mit ihrer Ortskenntnis an der Überarbeitung aktiv mitzuwirken“, fügt Dr. Marcus Bodesheim hinzu.
Auch Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften können sich über die Lärmsituation informieren und Ideen zur Lärmminderung einbringen.
„Wir hoffen sehr, dass sich diesmal auch die Verwaltung mit Anregungen beispielsweise nach Temporeduzierung beteiligt und sich frühzeitig für die Interessen ihrer Bürger einsetzt“, bemerkt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. „Wir möchten nicht – wie in der letzten Runde – erst eine Anfrage (siehe A-066) an die Stadt richten, damit sie sich nach Fristablauf noch einbringt."
Die Eingabe kann auf > www.Beteiligungsportal.Hessen.de, per E-Mail oder Post erfolgen.
Die Lärmkarten sind > hier zu finden.
Die Registrierung auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen wird durch Klick auf den danach per E-Mail zugesandten Link bestätigt. Danach kann man sich im Beteiligungsportal anmelden und seine Anregung eingeben.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 19.1.2023: KfB informiert: Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan (nicht online verfügbar)
Taunus-Zeitung vom 16.1.2023: An Lärmaktionsplan beteiligen (nicht online verfügbar)