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Kronberg für die Bürger

Nachhaltige Beschaffung: Zwischenschritt unnötig

Selbstverständlich sollte – ja: muss - die kommunale Beschaffung und Vergabe Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Insofern unterstützen wir nicht nur das Anliegen der Beschlussvorlage, sondern gehen auch davon aus, dass bereits heute Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Dies wurde im Rahmen der HFA-Diskussion durch Herrn König und Herrn Wolf grundsätzlich bestätigt und beispielhaft der Einkauf von Strom, Holz und Papier genannt.

 

Insofern ist nicht die Nachhaltigkeit zu hinterfragen, sondern der Weg dahin. Wie aufwändig, administrativ, pragmatisch ist er?

 

Abgedeckt ist dieser Ansatz, nachhaltig zu kaufen, auch jetzt schon durch das Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Denn 3 § fordert, dass „Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen des Landes Hessen sind grundsätzlich Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, nach Maßgabe dieses Gesetzes zu berücksichtigen“ sind und regelt dies auch für Gemeinden.

 

Folglich stellt sich also die Frage, wofür das vorliegende sehr allgemeine Grundsatzpapier überhaupt erforderlich ist, in dem als nächster Schritt zudem ein aufwendiger Prozess angekündigt wird, der „in seiner Umsetzung vielschichtig“ (ist)„, da für die doch sehr unterschiedlichen und dezentral organisierten Beschaffungs- und Vergabeprozesse innerhalb der Verwaltung die jeweils umsetzbaren Regelungen erarbeitet werden müssen“. Mit Auftakt-Workshop, Pilotbereichen etc. Geht das nicht auch einfacher und pragmatischer und ohne eine Vielzahl von Verwaltungsstunden bzw. wahrscheinlich -monaten zu blockieren, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden?

 

Mit dem Klimaschutzkonzept wurde bereits grundsätzlich beschlossen, dass Nachhaltigkeitskriterien eingeführt werden und dafür „ein Kriterienkatalog und ein einheitliches Bewertungsmodell sowie alle notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. Dienstanweisungen oder Richtlinien) ... erarbeitet werden sollen“. Erst diese sind dann auch zu beschließen und eben nicht nochmals nur Allgemeine Grundsätze.

 

Wir wären dankbar, wenn es so umgesetzt würde wie es dort steht, denn dann wären wir schon einen Schritt weiter und nicht in diesem Zwischenschritt. Deswegen werden wir dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 4.7.2024

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 16 Ja und 15 Nein


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