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Kronberg für die Bürger

Naturraum statt Gewerbeflächen


„Alle wissen, dass es falsch ist, aber die Stadtverordnetenversammlung soll gemäß dem Antrag heute noch schnell einen Beschluss fassen, weil es sonst nicht mehr möglich ist.“

Warum ist die Ausweisung neuer Gewerbeflächen am Auernberg und am Kronberger Hang falsch?

Die Antwort ist ganz einfach: Weil es sich insbesondere beim Auernberg um eine wertvolle Naturfläche mit Streuobstbestand handelt. Solche Flächen haben eine besondere Klimafunktion, dämpfen den Temperaturanstieg, dienen der Grundwasserregeneration, bieten Lebensraum für eine Vielfalt von Arten usw.. Dies ist mittlerweile allgemein bekannt und in der Gesellschaft angekommen. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht 2021 festgestellt, dass die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ein Grundrecht der kommenden Generationen ist.


Folglich ist nicht damit zu rechnen, dass die Flächen in der Neufassung des regionalen Flächennutzungsplans 2030 einer Bebauung offen stünden, eben weil dann die Folgen des Klimawandels und die regionale Bedeutung solcher Naturflächen berücksichtigt werden.


Es liegt jetzt an den Stadtverordneten, der Verantwortung für diese Flächen nachzukommen und sie dauerhaft zu schützen. Und eben nicht jetzt noch schnell diese Flächen unter dem Mantel des ggw. gültigen, veralteten Flächennutzungsplans zu zerstören. Als diese Stadtverordnetenversammlung aus gutem Grund entschieden hat, eine Bebauung des Grünen Weg aus dem regionalen Flächennutzungsplan herauszunehmen, war auch nicht die Rede davon, andere Naturflächen dafür zu herzugeben.


Ich kann mich auch gut an eine Veranstaltung im Adler zum Thema Grundwasserschutz erinnern, als Vertreter aller Parteien sich dazu bekannt haben, dass der Regeneration des Grundwassers eine besondere Bedeutung zukommt. Eine Versiegelung der Naturflächen am Auernberg und am Kronberger Hang steht dem diametral entgegen.


Gleichzeitig beschließen wir in der Stadtverordnetenversammlung ein Baumkonzept zur Förderung des Baumbestands, Hilfe für Streuobstwiesen, die Umsetzung des Klimaschutz- und des Klimafolgenanpassungskonzepts und den Umgang mit Trinkwassermangel im Sommer. Das erscheint mit schizophren.


Wir als KfB werden jedenfalls aus den genannten Gründen, ebenso wie schon in der Sitzung im letzten Juli, gegen den Aufstellungsbeschluss stimmen. Und wir hoffen, Sie tun das auch. Statt mit Lippenbekenntnissen kann jetzt Jeder konkret Verantwortung übernehmen.


Ich kann Ihnen auch weitere Argumente an die Hand geben, wieso die Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiete nicht sinnvoll ist:

 

Ein wichtiger Aspekt ist: Dem Verlust der Naturfläche steht ein fraglicher und damit risikobehafteter Nutzen entgegen. Die Flächen gehören größtenteils nicht der Stadt. Welches Gewerbe dort entstehen würde, ist überhaupt nicht absehbar. Am Ende haben wir eine Autowaschanlage, ein Sonnenstudio und einen Cannabis-Großhandel. Und dafür sollen wir die Naturflächen zerstören?

Auch wenn wir seit 20 Jahren keine neuen Gewerbegebiete ausgewiesen haben, ist die weitere Versiegelung kein zukunftsweisendes Konzept. In Zeiten, in denen die Wirtschaft mit übergeordneten Problemen wie Bürokratie, Personalmangel und explodierenden Energiekosten belastet wird, stellt die lokale Zerstörung von Naturraum keinen Lösungsbeitrag dar.

 

Ein weiterer Aspekt ist: Das Verkehrsgutachten, das der Entscheidung im Juli 2023 zu Grunde lag, erscheint unplausibel. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Auernberg verkehrstechnisch besonders geeignet sei für den Zugang mit Kraftfahrzeugen. Wer sich die Lage vor Ort einmal anschaut, muss feststellen, dass auf einer Strecke von 250 m zwei Ampelanlagen sowie ein Bahnübergang vorhanden sind. Im Berufsverkehr ist der Stau schon heute immens. Seit Jahrzehnten wird um eine Lösung gerungen – passiert ist nichts.


Weiterhin wurde die Nähe des Auernbergs zur S-Bahn gelobt. Dass Güter neuerdings mit der S-Bahn angeliefert werden, konnte ich bisher allerdings noch nicht beobachten.

Die Kreuzung am Kronberger Hang ist nach dem Verkehrsgutachten sowieso erst einmal zu ertüchtigen.

Also bestehen auch erhebliche verkehrstechnische Baustellen, die seit langem bekannt sind, für die eine Lösung aber nicht absehbar ist.

 

Kurzum, den Antrag zum Aufstellungsbeschluss der neuen Gewerbeflächen lehnen wir ab

  1. weil er Natur- und Klimaschutzinteressen auch kommender Generationen widerspricht,

  2. weil höchstens ein risikobehafteter Nutzen besteht, der eine Zerstörung des Naturraums und damit eine Vernichtung natürlicher Lebensgrundlagen keinesfalls rechtfertigen könnte und

  3. weil das positive Ergebnis des Verkehrsgutachtens nicht plausibel und eine Anbindung problematisch ist.

 

Bitte stimmen Sie mit uns für den Erhalt des Naturraums, für den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und gegen den Antrag!


Wortbeitrag von Dr.Marcus Bodesheim in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.4.2024


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 19 Ja und 12 Nein


So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 21.4.2024: Mehrheit macht Weg für Gewerbeflächen frei (nicht online verfügbar)

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