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Retention prüfen

Kronberg für die Bürger

Unser Änderungsantrag zum Antrag der Grünen geht dahin, dass wir im Hinblick auf mögliche Retentionsflächen zur Behebung der Überschwemmungsgefahr den Magistrat nicht bereits auffordern wollen „mit dem Eigentümer der Wiesenflächen (Stiftung Hospital zum heiligen Geist) in Verbindung zu treten, um Retentionsflächen im Bereich des Stuhlbergbachs zu realisieren“. Vielmehr soll zunächst „geprüft werden, ob für die genannten Maßnahmen Retentionsflächen benötigt werden und ob diese per Pacht nutzbar wären. Gegebenenfalls soll in diesem Zusammenhang mit der „Stiftung Hospital zum heiligen Geist“ Verbindung aufgenommen werden".


Lassen Sie mich zunächst betonen, dass die KfB selbstverständlich für den Hochwasserschutz ist. Wir halten aber den Antrag, wie er von den Gründen gestellt wird, aufgrund der Informationslage für nicht entscheidungsfähig.


Dem ASU wurde noch von Herrn Siedler ein Konzept zum Umgang mit Hochwasser im Bereich Stuhlbergbach vorgestellt. Dieses Konzept sah das Einbringen von Strömungssperren, d.h. von Holzpfählen vor, welche die Fließgeschwindigkeit herabsetzen und ein Ausbreiten des Bachs bei Hochwasser bewirken sollen. Damit sollte verhindert werden, dass der Ortskern von Oberhöchstadt überflutet wird. In der letzten Sitzung des ASU wurde dem seitens der Fachabteilung nicht widersprochen.


Der Antrag der Grünen sieht nun vor, dass man mit der Stiftung Heilig Geist in Gespräche treten soll, um Retentionsflächen zu schaffen. Uns fehlt jede Begründung dafür, wie das mit dem o.g. Vorhaben zusammenwirkt. Auch in der Sitzung des ASU wurden dazu keine Aussagen gemacht.


Da aber weder die Notwendigkeit dazu bestätigt ist noch eine Information darüber vorliegt, wo genau im Bachverlauf die eventuelle Retentionsfläche sein soll, kann man nicht sinnvoll über den Antrag abstimmen.


Daher beantragen wir, den Antrag in Prüfungsantrag umzuändern, sodass geprüft werden soll, ob für die genannten Maßnahmen Retentionsflächen benötigt werden und ob diese per Pacht nutzbar wären.


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 4.12.2024

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Änderungsantrag angenommen mit 17 Ja und 12 Nein

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