Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, schnellstmöglich die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, Stadtverordnetenversammlungen live öffentlich im Internet zu übertragen (Video-Streaming) und im Nachgang für 2 Wochen auf der Internetseite der Stadt Kronberg verfügbar zu machen (Video-on-demand).
Hierbei sollen folgende Rahmen bedingungen beachtet werden:
nach einer Ersteinsrichtung zu einer Sitzung sollen die Aufzeichnungen und das Streaming weitgehend bedienerfrei erfolgen (Kameraführung i.d.R nur "Totale")
die Installation soll mobil sein, damit sie ggf. bei geänderter Beschlusslage auch in anderen Sitzungen, z.B. Ausschussitzungen, eingesetzt werdenkann.
Zusammen mit dieser Beauftragung wird der Magistrat gebeten, falls erforderlich, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung vorzubereiten und zur Abstimmung vorzulegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Wortbeiträge auf Vorab-Wunsch des Redners nicht zur Veröffentlichung im Stream/Internet freigegeben werden.
Die Kosten für Hardware, Software und Unterhalt sollen aus dem Produkt "Betreuung der Gemeindeorgane" entnommen werden.
Begründung:
Bereits 2017 hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der KfB-Fraktion einen ersten Versuch unternommen, über ein Pilot-Projekt zu einer zeitgemäßen Kommunikation mit den Bürgern zu kommen. Leider fand sich seinerzeit trotz bereits vorliegender Erfahrungen in anderen Gemeinden hierfür noch keine Mehrheit.
Hohe Akzeptanz von Video-Übertragungen
Eine Folge der coronabedingten Kontaktbeschränkungen ist, dass physische Anwesenheit durch virtuelle Kommunikation ersetzt wurde. Eine große Anzahl vn Arbeitnehmern gewöhnte sich an Live-Übertragungen, Videokonferenzen und das Abrufen von Videoaufzeichnungen im Home Office. Aber auch andere Bürger wie z.B. Großeltern saßen erstmals vor einer Kamera, um mit Familienangehörigen in Kontakt zu bleiben.
Limitierte Besucherplätze
Die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen limitieren die Anzahl der Besucherplätze bei öffentlichen Sitzungen und werden noch für unabsehbare Zeit andauern. Schon zu "normalen" Zeiten waren die Besucherplätze im Rathaus oftmals nicht ausreichend, und bei besonderen Themen sind auch die Treppen und Emporen im Sitzungssal dicht besucht. Auch nach der coronabedingten Verlegung in die Stadthalle stehen nur wenige Besucherplätze zur Verfügung. Hier könnte eine Video-Übertragung nicht nur für Entlastung sorgen, sondern auch Menschen beteiligen, die sich dem Risiko öffentlicher Versammlungen nicht aussetzen möchten.
Erleichterter Zugang fördert das Interesse für Politik
Eine solche Übertragung ist zeitgemäß und ermöglicht es allen Bürgern, die nicht persönlich an der Stadtverordnetenversammlung teillnehmen können - beispielsweise Geschäftsreisende, Senioren oder Eltern von kleinen Kindern -, die Diskussionen und Entscheidungen von unterwegs oder dem heimischen Sofa aus zu verfolgen.
Bisher ist es nur durch persönliche Anwesenheit im Rathaussaal möglich, das kommunale Geschehen live zu verfolgen. Weil mehr Menschen die Diskussion dazu verfolgen können, wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht. Das ist auch eine Form der Bürgerbeteiligung und Bürgernähe. Dadurch kann auch das Verständnis für und das Interesse an der Politik steigen - gerade auch bei jüngeren Zielgruppen, für die heute Videos und Internet wichtige Informationsmedien sind.
Geringer finanzieller Aufwand
Die Übertragung kann technisch so gestaltet werden, dass sie mit geringen finanziellen Mitteln auskommt. Sie soll lediglich Redebeiträge visuell unterstützen, damit zu erkennen ist, wer spricht und in etwa den Eindruck wiedergeben, den Besucher im Saal haben (Blick auf den Versammlungsraum, kein Heranzoomen einzelner Redner). Daher würde eine fest installierte Kamera genügen, eine aufwändige Kameraführung mit Schnitttechnik und Regie ist nicht notwendig (Beispiel: Stadt Hohen Neuendorf)
Die Kosten einer solchen Übertragung belaufen sich auf wenige Hundert Euro, eine Kamera ist für rund 1000 Euro erhältlich.
Die Kosten für 2020 können z.B. aus den eingesparten Sitzungsgeldern durch den coronabedingten Ausfall von fast zwei Sitzungsrunden getragen werden.
Rechtlicher Rahmen gegeben
§52 (3) HGO erlaubt es den Kommunen explizit, Film- und Tonaufnahmen in ihren jeweiligen Hauptsatzungen zuzulassen. Selbstverständlich können einzelne Stadtverordnete vor ihrem Redebeitrag widersprechen, dann wird die Übertragung bzw. Aufzeichnung unterbrochen.
Technisch haben alle Beteiligten und Betroffnen in der Krise schnell dazugelent. Schüler, Eltern, Kirchen, Senioren und vor allem die Politik wissen inzwischen, wie das ganze funktioniert und dass der Aufwand beherrschbar ist.
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