Bereits vor 15 Monaten, im September 2019, hat die KfB im Rahmen eines Änderungsantrags ein ganzheitliches, die verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrsträger verzahnendes Konzept für den ÖPNV für Kronberg gefordert. Hiermit sollte Umfang, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Ökologie des ÖPNV verbessert werden. Dafür wurden im Rahmen der Haushaltsberatung zusätzlich 30TEUR für Beratungsleistungen eingeplant.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Februar 2020 wurde dieses Konzept mit überwältigender Mehrheit aller Fraktionen bei nur einer Gegenstimme angenommen.
Wesentliches Ziel des Antrags war, angesichts der geringen Nutzung durch die Bevölkerung die Erhöhung der Attraktivität sowie die Verbesserung der geringen Wirtschaftlichkeit des bestehenden Stadtbussystems.
Die Attraktivität ist bisher angesichts der Nutzung von 7% bzw. 5% im (Fahrgastzähung vom September 2020) der Bevölkerung sehr gering und wird sich durch die Verkürzung der Linien in der vorliegenden Variante 3.3 weiter reduzieren, die Wirtschaftlichkeit aber kaum verbessern.
Eine Steigerung der Attraktivität kann nur durch die Ergänzung eines nicht-liniengebundenen On-Demand- Angebotes erreicht werden, welches nicht nur Teile des Stadtgebietes, sondern das gesamte Gebiet versorgen kann. Außerdem sollte, gemäß unseres Antrags die Anbindung an das Bad Sodener Krankenhaus und an die Arbeitsplätze in Schwalbach (Procter& Gamble und Conti) geprüft werden.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sollte angesichts seines Versorgungsauftrags für den gesamten HTK mit dem VHT/RMV über eine teilweise Übernahme des Stadtbussystems in Kronberg verhandelt werden.
Als Vorbild nannte die KfB die Nachbarkommune Steinbach, der der VHT seit 2016 eine Stadtbuslinie (Linie 91) und seit 2018 durch Änderung der Linienführung der Buslinie 251 eine bessere Versorgung des Steinbacher Stadtgebietes finanziert, dies ohne zusätzliche finanzielle Belastung für die Stadt.
Vergleichbare Verhandlungen durch die Stadt Kronberg sind bisher nicht protokolliert und somit in die Variante 3.3 nicht eingegangen.
Was den ökologischen Aspekt betrifft, so ist u.a. auch zu hinterfragen, ob in den nächsten 8 Jahren weiter mit Dieselantrieben gefahren werden muss.
Die Bearbeitung der genannten Themenkreise kann nicht in wenigen Wochen nachgeholt werden, sondern muss im Rahmen des integrierten Mobilitätskonzepts erarbeitet werden.
Deshalb muss zunächst mit dem bisherigen Betreiber der Buslinien um eine Verlängerung des laufenden Dienstleistungsvertrags verhandelt werden.
Ich bitte um Zustimmung für den Änderungsantrag.
Wortbeitrag von Dr. Eva-Maria Villnow in der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2020.
So wurde entschieden:
Änderungsantrag angenommen mit 19 Ja (5 KfB, 8 CDU, 5 FDP) bei 10 Nein (5 SPD, 4 Grüne, 2 UBG)
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