Die KfB sieht im vorliegenden Doppelhaushalt ein erhebliches und ungenutztes finanzielles Entlastungspotenzial, das allen Bürgern zugutekommen soll.
„Das mag sich auf den ersten Blick angesichts geplanter Defizite in den kommenden Jahren nicht gleich erschließen“, betont Dr. Ralf A. Pampel, stellvertretender Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses (HFA), „aber dank Corona-Fördermitteln und unerwarteter Mehrerträge aus der Gewerbesteuer von insgesamt mehr als 40 Millionen Euro in den vergangenen Jahren verfügt die Stadt über hohe Gewinnrücklagen und eine entsprechende Liquidität. Diese sollten jetzt dazu genutzt werden, alle Bürger Kronbergs zu entlasten.“
In den zurückliegenden defizitären Haushaltsjahren bei angespannter Kassenlage wurde die Grundsteuer, die nicht nur Eigentümer, sondern auch alle Mieter über die Nebenkostenabrechnung zahlen, mehr als verdoppelt – auf nunmehr 5 Millionen Euro. Jetzt ist die finanzielle Situation Kronbergs deutlich entspannter.
Denn trotz der geplanten Haushaltsdefizite von 6,4 Millionen Euro in 2022 und 3 Millionen Euro in 2023 besteht mit 35 Millionen Euro Rücklagen genügend Entlastungsspielraum. Selbst zum Ende des Doppelhaushalts im Jahr 2023 wird noch immer ein Polster von 25 Millionen Euro erwartet. Auch der hohe Zahlungsmittelbestand von 39,6 Millionen Euro zum Jahresende 2021 spricht gegen ein Festhalten an den aktuell hohen Belastungen für die Bürger. Deren finanzielle Entlastung ist auch die eindeutig bessere Alternative als die Liquiditätsanlage zu negativen Zinsen.
Der „Sechser im Lotto“, wie Bürgermeister König die unerwarteten Gewerbesteuereinnahmen nannte, können jetzt auch für erhebliche Ausgaben und Investitionen genutzt werden: u.a. für das Bahnhofsareal, in die Kindertagesstätten und Spielplätze, für den Klima-, Hochwasser- und Katastrophenschutz, Straßen, Kanäle und den Wald. Dafür ist keine Kreditaufnahme nötig – im Gegenteil: die Schulden konnten in den vergangenen Jahren bereits signifikant reduziert werden und der erwartete Zahlungsmittelbestand zum Jahresende 2023 beträgt immer noch 24,5 Millionen Euro.
Die anfänglich befürchteten Haushaltskrisenszenarien aufgrund von Corona sind nicht eingetreten, dennoch wird weiterhin vorsichtig geplant, mit hohen Ansätzen bei den Kosten und geringen Ansätzen bei den Steuern und Einnahmen. Dies führt zu den genannten Haushaltsdefiziten, wobei auch weiterhin mittelfristig hohe Rücklagen und Liquiditätsreserve verbleiben. „Wir können grundsätzlich im aktuellen Umfeld eine kaufmännisch vorsichtige Planung nachvollziehen, dies darf aber nicht dazu führen, dass der bestehende, erhebliche finanzielle Entlastungspielraum für die Bürger verschleiert wird und ungenutzt bleibt. Es ist vielmehr an der Zeit, einen Teil der vorhandenen Liquidität zu nutzen, um die Grundsteuer signifikant zu senken“, erklärt Dr. Ralf A. Pampel. „Zumal die Stadt auf ihre Liquidität Strafzinsen zahlen muss.“
„Wir werden daher eine Reduzierung der Hebesätze um mindestens 20% vorschlagen. Dies würde für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 365 v. H. bedeuten und entspräche dem sogenannten Nivellierungsniveau im kommunalen Finanzausgleich", sagt Dr. Ralf A. Pampel. In Zukunft sollten dann die Hebesätze regelmäßig an die Haushaltssituation angepasst werden und nicht wie bisher bei angespannter Haushaltslage drastisch erhöht und bei gesunder Haushaltslage bestenfalls marginal gesenkt werden.
„Die KfB hielt bereits seit 2018 eine Senkung der Grundsteuern für möglich“, erinnert Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. „Angesichts der jetzigen finanziellen Situation ist nun endgültig die Zeit dafür gekommen. Zur anstehenden Grundsteuerreform sehen wir übrigens keinen Zusammenhang, denn diese bedeutet lediglich eine andere Form der Berechnung und soll in der Höhe aufkommensneutral bleiben“.
Zusätzlich steht auch die Diskussion der Straßenbeiträge auf der Agenda. Die Vorlage der von KfB und CDU geforderten vergleichenden Analyse alternativer Konzepte zu dem Modell der einmalig und individuell erhobenen Straßenbeiträge von Bürgermeister König erwarten wir dringend, sie sollte eigentlich rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen vorliegen. Der für eine Modifikation bzw. Reduzierung der Straßenbeiträge gegebenenfalls erforderliche Haushaltspielraum scheint zumindest ebenfalls vorhanden.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 18.11.2021: KfB sieht großes Potenzial für Steuersenkungen für alle Bürger
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