Hätte unser Antrag zu einer Pilotinstallation zur Videoübertragung bereits 2017 eine Mehrheit gefunden, wären die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung wahrscheinlich bereits zu Beginn der Einschränkungen des politischen Lebens durch die Corona- Pandemie erheblich besser gewesen.
Mit Ihnen allen bedauere ich sehr all die individuellen und allgemeinen Beschränkungen, die nicht nur die Politik betreffen. Aber ich stelle auch fest, dass diese Einschränkungen manche Entwicklungen im positiven Sinn vorangetrieben haben:
- Schule Zuhause mit Lernplattformen und Videounterricht
- HomeOffice mit möglichst schnellen Internetverbindungen und Videokonferenzen
- Internationale Konferenzen, auch der Politik, ohne Reiseaufwand und Risiko.
Und unter den Teilnehmern viele, die das zum ersten Mal gemacht haben und nicht monatelang Schulungen durchlaufen haben. Und die Produzenten dürfen sich auf zuverlässige Konferenzsoftware und bezahlbare Hardware stützen. Das da grundsätzlich doch nicht so viel dazu gehört wie viele befürchtet haben, machen uns die Kids und hunderte von Influencern auf Youtube und TicToc täglich klar.
Damit sind zumindest bereits jetzt alle Schranken der Berührungsangst gefallen, die wir damals noch mit einem Pilotprojekt beseitigen wollten.
Wann Corona uns wieder vollständig aus den Klauen der Beschränkung entlassen wird, steht in den Sternen. Gewiss wissen wir aber, dass zahlreiche Mitbürger nun wachsamer sind, wenn es darum geht, sich in Menschengruppen zu begeben. Unser Rathaus (und übrigens auch die andern möglichen Sitzungssäle) sind nicht für große Zuhörermengen ausgelegt. Umso wichtiger, auch die nicht-körperliche Teilnahme durch Videoübertragungen und Konferenzen zu ermöglichen.
Öffnen wir uns jüngeren Mitbürgern, für die mobiler Zugriff DAS Normale ist und steigern vielleicht bei einigen das Interesse an Politik.
Ganz frisch zum Thema eingetroffen ist übrigens eine Initiative der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die bei Beantragung bis zum 1. November und Genehmigung auch Gemeinden als Person Öffentlichen Rechts Fördermittel zur Förderung der digitalen Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Ein angeführtes Beispiel ist die 90/10-Förderung (10% Eigenmittel) für die Ausstattung zur Teilnahme an digitalen Veranstaltungen (Beamer, Webcam, Raummikro...). Pferdefuß: Mittelabruf bis 15.12.2020, Mittelverwendung noch in 2020. Ob unsere Verwaltung das schafft, Kronberg hier einzubringen und in die Digitalisierung von Haus Altkönig und Mehrzweckraum Taunushalle einzusteigen?
Begleiten Sie die Stadtverordnetenversammlung auf eine neue Stufe der Öffentlichkeitsarbeit und stimmen Sie dem Antrag zu!
Wortbeitrag von Rainer Schmidt in der Stadtverordnetenversammlung am 17.9.2020
So wurde entschieden:
Angenommen mit 17 Ja (4 KfB, 8 CDU, 5 FDP) gegen 9 Nein bei 5 Enthaltungen (1 SPD, 1 CDU, 1 KfB, 1 Grün, 1...)
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 24.9.2020: Redebeiträge der Stadtverordneten gehen online
Mit Fehler: Der Antrag der FDP war nicht „weiterführend“, sondern hätte lediglich ein Konzept vorgesehen. KfB hingegen wollte die Umsetzung, weshalb die FDP ihren Antrag zurückzog und sich dem KfB-Antrag anschloss.
Taunus-Zeitung vom 22.9.2020: Parlamentssitzung live per Video (nicht online verfügbar)