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Corona: Informationen für Kronberger Gewerbetreibende

siehe auch: Informationen für Kronberger Bürger

Stand: 4.5.2020 - 12:00 Uhr

Wir sammeln und stellen hier laufend aktuelle Informationen zusammen, wo sich Selbständige und Gewerbetreibende über die finanziellen Hilfen informieren können .

Hinweis: Diese Auflistung ist als Service für die Kronberger Selbständigen und Gewerbetreibenden gedacht und wird nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Anspruch auf Richtigkeit,, Vollständigkeit und Aktualität.

Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns diese bitte an kontakt@kfb-kronberg.de

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Trotz größter Sorgfalt können wir jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen. Da sich Informationen nahezu täglich ändern, sind wir Ihnen für Hinweise dankbar, wenn die untern veröffentichten Links nicht mehr aktuell sind. Bitte schreiben Sie an kontakt@kfb-kronberg.de.

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Finanzielle Unterstützung:

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Soforthilfe des Bundes: > BMF: Corona-Schutzschild

  • Für kleine Unternehmen (bis 10 Beschäftigte), Selbständige und Freiberufler: Bis 5 Beschäftigte 9.000 €uro, bis 10 Beschäftigte 15.000 Euro Betriebskostenzuschuss für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen). Antrag und Auszahlung erfolgt in Kombination mit der Soforthilfe des Landes Hessen (s.u.).

  • Für Selbständige: Erleichterter Zugang zur Grundsicherung > Mehr Informationen

  • Für alle Unternehmen, Selbständige, Freiberufler: KfW-Hilfskredite mit gelockerten Voraussetzungen und verbesserten Konditionen. Kredit wird bei Bank oder Sparkasse beantragt. Zur Antragsvorbereitung> Mehr Informationen

  • Für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, ggf. auch für kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren: Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Bürgschaften, Kapitalmaßnahmen und Refinanzierung

  • Für alle Unternehmen: erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 01. März 2020, damit Unternehmen ihre Arbeitnehmer auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen können und Kündigungen vermeiden. > Mehr Informationen und > BMAS: Erleichtertes Kurzarbeitergeld

  • Für alle Mieter: Wohnungen und Geschäftsräume dürfen nicht gekündigt werden, wenn es durch die Corona-Krise zu Verzögerungen der Mietzahlungen kommt. Das Gleiche gilt auch für die Strom-, Gas- und Telefonanschlüsse.

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Soforthilfe des Landes Hessen: > Hess. Wirtschaftsministerium: Soforthilfe

  • Einmaliger, nicht rückzahlbaren Zuschuss für existenzgefährdete Betriebe in Höhe des Liquiditätsengpasses infolge der Corona-Pandemie: Bis 5 Beschäftigte max. 10.000 €uro, bis 10 Beschäftigte max. 20.000 Euro, bis 50 Beschäftigte max. 30.000 Euro. Soforthilfe des Bundes (s.o.) wird angerechnet. Teilzeitbeschäftigte und 450-Euro-Jobber sind umzurechnen. Um den Zuschuss zu erhalten muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass im betrieblichen Bereich entstanden sein, ersetzt wird nicht Einnahme-/Verdienstausfall. Es wird empfohlen, zunächst die > Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag zu lesen bzw. die > FAQs. Anträge können ab Montag, 30.3.2020 bis 31.5.2020 online über das > Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

  • Für kleine und mittlere Unternehmen: Liquiditätshilfe der WI-Bank bis 200.000 Euro ohne bankübliche Sicherheiten (Nachrangdarlehen), endfällig nach 2 Jahren oder 5 Jahre Ratentilgung mit 2 tilgungsfreien Jahren. Ab 15.4.2020: Antrag über die Hausbank > Mehr Informationen

  • Für kleine Unternehmen und Soloselbständige: Ergänzendes Darlehen der WI-Bank 3.000 bis 35.000 Euro, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken. 2 Jahre tilgungsfrei, 7 Jahre Laufzeit. Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Antrag über Online-Portal > Mehr Informationen

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Telekom - Schutz bei Zahlungsverzug

Für Privatpersonen und Kleinstgewerbe > Antrag auf Zahlungsaufschub

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GEMA-Gebühren

Die GEMA verzichtet für alle aufgrund behördlicher Anordnung geschlossenen Lizenznehmer für die Dauer der Schließung auf die Gebühren, rückwirkend ab 16. März 2020. Gutschrift - Kein Antrag notwendig! > GEMA Lizenzverträge

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Entschädigung bei Tätigkeitsverbot aufgrund Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Erstattung von Lohnfortzahlung bzw. Verdienstausfall. Antrag ist beim Gesundheitsamt zu stellen. > Mehr Informationen

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Unterstützung für Vereine

Förderprogramm des Landes Hessen „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ bis zu 10.000 Euro pro Verein. Antrag ab 1.5. online > Mehr Informationen

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Steuerliche Erleichterungen:  > BMF: Steuerliche Hilfsmaßnahmen

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  • Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerzahlungen, befristet, zinsfrei, Anträge können bis 31.12.2020 beim Finanzamt gestellt werden.

  • Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen- und Umsatzsteuer sowie des Messbetrags für Gewerbesteuer. Antrag ist beim Finanzamt zu stellen.

  • Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.

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Für Arbeitnehmer

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Weitere Informationsquellen

 

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Links zu generellen Informationen, Handlungsempfehlungen und Hotlines zu Corona:

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