Baurecht für Mobile Homes
- Kronberg für die Bürger

- vor 5 Tagen
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Im Februar 2023 wurde einstimmig beschlossen, dass das Gebiet auf den städtischen Grundstücken Frankfurter Straße 46 und 46a, auf dem heute die Mobile Homes stehen, als Mischgebiet entwickelt werden soll.
Damit entsteht Baurecht für Wohnen und Gewerbe. Es kann auch eine Obdachlosenunterkunft oder Bettenhaus angesiedelt werden. Dies ist nach Ansicht der KfB die bessere Alternative zu den anderweitig diskutierten Standorten in Schönberg in der Nähe der Viktoria-Schule, Oberhöchstadt am Pfarrer-Müller-Weg oder auf dem städtischen Grundstück am Grünen Weg. Wir alle erinnern uns an die teilweise sehr emotional geführte Diskussion im RPZ bzgl. des Bettenhauses und die Sorgen der Bürger. Ähnliche Sorgen gibt es am Pfarrer-Müller-Weg. Die Sorgen der Bürger müssen wir ernst nehmen und können sie nicht einfach wegwischen oder nichts tun.
Allerdings hätte es gar nicht so weit kommen müssen, wenn der vor drei Jahren gefasste Beschluss umgesetzt worden wäre.
Dabei sind das unserer Meinung nach die berühmten niedrig hängenden Früchte:
Das Grundstück befindet sich schon in städtischer Hand.
Durch die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung ist die Nutzung durch Mobile Homes rechtlich gesichert. Unabhängig davon, ob eine permanente Lösung gebaut wird. Wir erhalten Handlungsspielraum.
Anderweitig, so auch bestimmt noch heute, wird über die Notwendigkeit der Schaffung von Gewerbeflächen gesprochen. Hier haben wir die Möglichkeit, auf einem ca 2.000 qm großen erschlossenen Grundstück auch Gewerbeflächen zu schaffen.
Dazu ist auch keine Neuversiegelung nötig, wie dies am Standort Grüner Weg erfolgen würde.
Mögliche Bedenken bzgl. der Erschließung von Hinterliegern teilen wir nicht. Das Grundstück ist ca. 25 m breit. Der Zugang zu diesen Hinterliegern kann so erfolgen, dass die Bebauung und Nutzung nicht gefährdet ist.
Hier und an anderer Stelle war auch schon zu hören, dass andere Parteien dieses Grundstück an der Frankfurter Straße für die Erschließung einer großflächigen Bebauung am Grünen Weg offen lassen wollen. Der Wunsch Mancher, den geltenden Beschluss zu kippen und den Grünen Weg doch noch bebauen zu wollen, ist klar ersichtlich. Und dieser Wunsch soll über den Argumenten und Sorgen der Bürger stehen, die im Zusammenhang mit der Obdachlosenunterkunft stehen. Ernsthaft?!
Um es deutlich zu sagen, wir halten solche Spielchen für nicht sachgerecht. Wir benötigen die Frankfurter Straße 46 und 46a für die Lösung des Themas Obdachlosenunterkunft oder Bettenhaus. Dies ist die deutlich beste Alternative zu allen anderen andiskutierten Standorten. Und gleichzeitig können wir auch Gewerbe ansiedeln. Zwei Fliegen mit einer Klappe.
Daher möchten wir mit unserem Antrag erreichen, dass die Bearbeitung der Bebauungsplanänderung schnellstmöglich erfolgt. Auf der Prioritätenliste sollte sie weit nach oben rutschen.
Falls es möglich ist, regen wir an, dass zur Beschleunigung des Verfahrens auf die Erstellung eines Bebauungsplan-Vorentwurfs und die Frühzeitige Beteiligung verzichtet wird. Damit könnte evtl. das Verfahren beschleunigt werden. Wenn dazu auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden muss, sollte das in Erwägung gezogen werden.
Zusammengefasst, eine schnellstmögliche Bebauungsplanänderung hat nur Vorteile. Dies stimmt mit der vor drei Jahren gefassten Beschlusslage überein. Nun sollten solch wichtige Beschlüsse auch einmal umgesetzt werden.
Wortbeitrag von Dr. Marcus Bodesheim in der Stadtverordnetenversammlung vom 5.12.2026
Es gilt das gesprochene Wort.
So wurde entschieden:
Antrag abgelehnt mit 11 Ja und 20 Nein



