Fragen zur Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der Deutschen Bank
Im aktuellen Flächennutzungsplan (heruntergeladen 15.12.2015) ist das nicht mehr in Betrieb befindliche Schulungszentrum der Deutschen Bank nach wie vor als Schule/ Bildungseinrichtung ausgewiesen.
Ist eine solche Nutzung auch nach Beendigung der Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung noch vorgeschrieben oder nicht mehr möglich? (aktuelle Rechtslage / BauBG-Novelle)
Ist der derzeitige Vorhabenträger auch bei der Anschlussverwendung beteiligt?
Sind mit dem Vorhabenträger ‚Erstaufnahmeeinrichtung‘ vertragliche Vereinbarungen getroffen worden, die die Kostenübernahme für die ggf. erforderliche Wiederherstellung der Erschließungsstraße „Dettweiler Straße“ – falls diese beschädigt wird - regeln, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Kommune übernommen wird?
Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, z.B. durch Erstellung eines Begehungsprotokolls zur Feststellung des heutigen Straßenzustandes unter Fach-Zeugen mit Fotos, um sicherzustellen, dass ggf. später erforderliche Maßnahmen (grundhafte Erneuerung) nicht zu Lasten der Stadt Kronberg und der Anlieger fallen? Falls eine solche Begehung bereits durchgeführt wurde, bitten wir um einen Bericht.
Gibt es Planungen für den Bau einer anderen Zufahrt zur besseren Erschließung des Geländes?
Anfrage der KfB-Fraktion vom 18.12.2015.
Antwort vom 18.1.2016: