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Anfrage zu den Kosten der Umfeldgestaltung Bahnhof

Die KfB hat die folgenden Fragen zur Vorlage 5106/2022 gestellt:


1. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein. Aus welcher Kostenstelle wird die Maßnahme finanziert?

Die Kosten – obwohl es sich nur um eine Schätzung handelt – liegen bereits über dem Budget von 7 Mio Euro und werden aufgrund der fehlenden Maßnahme für die Anlage im Hang sowie der allgemeinen Preissteigerungen erkennbar darüber liegen.


2. Sind in allen Positionen Nr 1-14 der Kostenschätzung von Burgholzer-Trieb (Anlage 10) sämtliche Nebenkosten wie Planung, Genehmigungen, Gutachten, Baukostensteigerung und Unvorhergesehenes vollständig enthalten?


3. Warum liegt aufgrund der vorliegenden Ausführungsplanung (LP 5) von Burgholzer-Trieb noch keine Kostenberechnung vor?

In der Vorlage fehlen die nunmehr bereits genannten zusätzlichen Kosten für die Hangabgrabung von 460TEUR.


4. Werden die Förderanträge für Busbahnhof und B&R getrennt gestellt?

Welche Positionen der Kostenschätzung sind in welcher Höhe förderfähig, wenn die B&R-Anlage in den Hang gelegt wird?

Welche Positionen sind förderfähig, wenn dort keine B&R-Anlage errichtet wird?

Wie hoch ist der Fördersatz?

Können Fördermittel für den Bahnhofsvorplatz generiert werden? Wenn ja, in welcher Höhe?


Zuwendungsfähig sind die Ausgaben, die für die Realisierung und Zielerreichung der Maßnahmen in Teil B I und II (Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr und kommunalen Straßenbau) tatsächlich und unbedingt erforderlich sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sind.

5. Fallen die zusätzlichen Kosten für die Abgrabung des Hangs zur Unterbringung der B&R-Anlage, die aktuell mit 460TEUR angegeben wurden, unter die zuwendungsfähigen Ausgaben, obwohl es andere Möglichkeiten der Unterbringung von Fahrradstellplätzen gibt?


6. Ist für die Verschiebung der Bahnhofstraße und die Eingrabung der B&R-Anlage Grunderwerb notwendig? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dafür?


7. Enthält die Position Nr. 12 „Stützmauer“ die Kosten für die (auch ohne B&R-Anlage) notwendige Verlegung der Stützmauer um fast 3 m: Abtragung des Hanges, Baumfällungen usw sowie die Errichtung der 1 m dicken Mauer? Welche Höhen wird die Stützmauer haben? Abtragung gem. Schnitt 1: 1,70m + 1 m Mauer = 2,70 m Schnitt 2: 5,55 m + Mauer Schnitt 3: 1,27 m + 1 m Mauer = 2,27 m Schnitt 4: 1,77 m + 1 m Mauer = 2,77 m


8. In der Machbarkeitsstudie werden in Var. M 28.000 Euro für „Nutzungsspezifische Anlagen“ genannt. Sind das die Kosten für die Boxen, Schließfächer und Abstellanlagen? Sind diese für 100 Stellplätze realistisch? Im Vergleich zu Var. S sind diese nur 5.000 Euro höher – ist das ausreichend für die Differenz von rd. 40 Stellplätzen?


9. Liegen bis zum 1.6./1.8. alle für den Fördermittelantrag notwendigen Unterlagen vor? Z.B. Grunderwerb? Bodengutachten? Statik? Baugenehmigung? Denkmalschutz?


10. Wurden für die beauftragten Planungsleistungen Fördermittel beantragt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch ist die Förderung?


11. Warum werden nur 3 Kurzzeit-, 3 Taxi- und 2 Behinderten-Parkplätze vorgesehen, obwohl die Bedarfsanalyse von R+T die seinerzeit vorhandenen 6 Kurzzeit-, 6 Taxi- und 2 Kiss&Ride-Parkplätze als „angemessen“ beurteilt hat? Wie viele Kurzzeitstellplätze wurden der REAL KG vertraglich zugesichert?


12. Welche vertraglichen Pflichten der Stadt bestehen gegenüber dem Käufer des Bahnhofsgebäudes? Welche Zusagen wurden bzgl. Standort der Fahrrad- und PKW-Stellplätze sowie der Mülltonnen gemacht?

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