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SPD Antrag gegen KfB-Doppelspitze im Ältestenrat


Die SPD hat den Antrag gestellt, dass die KfB zukünftig nur mit einer ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat vertreten sein darf und nicht doppelte Aufwandsentschädigung erhält.

Die KfB nimmt dazu wie folgt Stellung:

Wir haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fraktion von einer Doppelspitze führen zu lassen und damit unserem basisdemokratischem Verständnis Rechnung getragen. Die Doppelspitze verbindet die bisherigen mit den nun neu hinzugekommenen Mitgliedern und Wählern. Sie ist für uns auch eine zeitgerechte Form der Ausübung von politischer Verantwortung, die neben Beruf, Familie und Kindern sowie sozialem Engagement wahrgenommen wird. Das heißt selbstverständlich nicht, dass wir in den Gremien doppeltes Stimmrecht haben, und wir haben im Ältestenrat auch nicht doppelt abgestimmt.

Wir haben natürlich keine Doppelspitze gewählt, um den Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Die Doppelspitze teilt sich den Vorsitz, daher teilt sie sich konsequenterweise auch die auf den Vorsitz entfallende Aufwandsentschädigung von 25,20 Euro pro Monat sowie 21,60 Euro pro Sitzung des Ältestenrates. Soweit der Antrag darauf abzielt, dies in der Satzung nochmals zu verdeutlichen, stimmen wir dem zu. Darüber hinaus haben wir in dieser Legislaturperiode noch keine Aufwandsentschädigung erhalten und sind ohnehin davon ausgegangen, dass sie nur einmal gezahlt wird.

Wir hatten unseren Kollegen im Ältestenrat bereits angekündigt, dass wir uns nach der Anfangsphase entscheiden werden, wer die KfB in der jeweiligen Beratung des Ältestenrats vertritt. Das ist schon aus Kapazitätsgründen sinnvoll. Es steht aus unserer Sicht nichts im Wege, dies nun auch in der Satzung entsprechend zu regeln.

Die antragstellende Fraktion behauptet zudem auf ihrer Internetseite, dass die KfB die Steuer zahlenden Kronberger doppelt so viel koste wie die anderen Fraktionen. Dies ist eine falsche Behauptung, die wir zurückweisen, da – unabhängig davon, dass wir ohnehin keinen Anspruch auf doppelte Zahlung erheben – keinesfalls die gesamte Fraktion doppelte Aufwandsentschädigung erhielte.

Auch der Hinweis der antragstellenden Fraktion, dass die KfB mit zwei Vorsitzenden „in der Stadtverordnetenversammlung auftritt“, ist irreführend, da hier ein Fraktionsvorsitz weder finanziell noch in Abstimmungen Relevanz hat.

Der Verweis auf „Gerechtigkeit und korrekten Umgang unter den Fraktionen“ ist somit ebenfalls fehl am Platz.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 17.6.2016: Doppelspitze der KfB steht in der Kritik

Taunus-Zeitung vom 9.7.2016: Keine doppelte Entschädigung

Entscheidung:

Haupt-, Finanz- und Petitionsausschuss 30.6.2016: Einstimmig angenommen

Stadtverordnetenversammlung 14.7.2016:

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