Der politische Wille wird ignoriert
Im Aufstellungsbeschluss 2015 wurde seitens der CDU/SPD-Koalition eindeutig gefordert und beschlossen, dass die seinerzeit vorgelegte Planung (Vorzugsvariante) reduziert werden müsse. Dies ist - wie aus dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf klar hervorgeht - in vielen Punkten nicht geschehen, es soll sogar mehr statt weniger gebaut werden.
So hat Max-Werner Kahl (CDU) in der betreffenden Stadtverordnetenversammlung 2015 ausgeführt, „dass nach den jetzigen Planungen in der städtebaulichen Gesamtbetrachtung die Grundstücksausnutzung im Baufeld VI zu hoch sei. Die vorgesehenen 3-geschossigen Wohngebäude seien zu mächtig und die unbegrenzt möglichen Balkone und Loggien nicht einschätzbar. Die hier angedachte Bebauung der Schillergärten müsse angemessen berücksichtigen, welchen historischen Wert dieses Gebiet habe. Der Aufstellungsbeschluss müsse deshalb noch entsprechend angepasst werden.“
Im Anschluss stellte die CDU/SPD-Koalition den Änderungsantrag, die Grundstücksausnutzung und die Anzahl der Vollgeschosse für das Baufeld VI zu reduzieren.
Der Vergleich der seinerzeitigen Planung mit der heutigen ergibt jedoch etwas Anderes:
Die Hälfte der Häuser und das Gewerbegebäude bleiben unverändert hoch, optisch vierstöckig.
Die Grundfläche der Wohngebäude wurde um 74% vergrößert - obwohl Balkone und Loggien eingerechnet, d.h. die Grundfläche um deren Fläche reduziert werden sollte.
Die Anzahl der Wohneinheiten ist um 20% gestiegen (von 33 auf 39).
Die Wohnfläche ist um rund ein Drittel, mehr als 1000 Quadratmeter gestiegen.
Die vorhandenen Dachformen (Satteldächer) wurden nicht berücksichtigt, es entstehen ausschließlich Flachdächer.
In die GRZ (Grundflächenzahl) sollten die Balkone und Loggien eingerechnet werden, was jedoch nach der gültigen Baunutzungsverordnung nicht möglich ist. Allerdings ist die Intention dieses Beschlusses klar: die Grundfläche der Häuser hätte kleiner werden müssen, wenn Balkone und Loggien eingerechnet würden. Dieser Wille nach Reduktion hätte von der Verwaltung umgesetzt werden müssen. Stattdessen ist die GFZ von 0,23 auf 0,4 gestiegen - damit hat sich die Grundfläche annähernd verdoppelt.
Durch Ausnutzung des formalen Bauplanungsrechtes wurde also wesentlich mehr gebaut als im Aufstellungsbeschluss vorgesehen. Hierauf haben die Koalitionsfraktionen überhaupt nicht reagiert. Vielmehr argumentiert die SPD noch immer, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein „ordnendes Instrument sei, um die nächste nicht gewollte „34er-Story“ (siehe Merianstraße) zu verhindern." Dabei verkennt sie, dass nunmehr das baurechtlich maximal Erlaubte gebaut werden soll, die 80%ige Versiegelung liegt sogar noch weit darüber und ist nur als „Einzelfall“ zulässig. „Eine Bebauung nach §34 hätte sicherlich zu keiner dichteren Bebauung führen können “, ist sich Alexa Börner, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) sicher. „Wer glaubt, mit dem vorliegenden B-Planentwurf Schlimmeres zu verhindern, irrt leider. Die Vorteile, die ein B-Plan gegenüber einer Bebauung nach § 34 BauGB hat, wurden hier gerade nicht genutzt.“
Die SPD behauptet ferner, „es sei der Koalition durch entsprechende Verhandlungsführung gelungen, das Gebäude um ein Stockwerk zu reduzieren … und die Grünkante entlang der Ludwig-Sauer-Straße erhalten bleibt" - sie lässt jedoch unerwähnt, dass diese durch eine rund 8 Meter breite Garageneinfahrt zerschnitten wird, auf der zudem noch ein vierstöckiges Haus steht. Von der Ludwig-Sauer-Straße aus betrachtet sind das fast 18 Meter. Die Umdefinition eines Geschosses in ein nicht mitzurechnendes Sockelgeschoss mag formal zulässig sein, geht aber in die falsche Richtung. Denn damit bleibt die Anzahl der Geschosse, die Höhe, die Ausnutzung des Grundstücks gleich bzw. wird keinesfalls reduziert.
Es ist unverständlich, wenn die Fraktionen, die seinerzeit - vor der Kommunalwahl - eine Reduktion gefordert haben, nun zustimmen. Zumal alle Parteien im Wahlprogramm entsprechende Aussagen gemacht haben: „ökologisch verträgliche Wohnbebauung, zB Bahnhofsgelände“ (CDU) - damit können ja nicht nur begrünte Dächer gemeint sein - „Erhalt des herausragenden Landschaftsbildes mit der darin eingebetteten historischen Altstadt und des durchgrünten Stadtbildes“ (SPD).
Aufgrund der weiterhin offenen Punkte Verkehrsgutachten, Größe des Gewerbegebäudes und des Bahnhofsplatzes, Denkmalschutz und letztendlich die fehlende Visualisierung der Bauvorhaben sollte die Vorlage geschoben werden. „Dann besteht auch Gelegenheit, dass diejenigen, die seinerzeit eine Reduktion gefordert haben, die Umsetzung im B-Planentwurf prüfen und entsprechende Änderungen noch einfordern“, betont Börner. Ansonsten würde der B-Plan zu einer Mogelpackung, auf der „reduziert“ stehen soll, in der jedoch die maximal mögliche Bebauung steckt.
So hat die Presse berichtet:
Taunus-Zeitung vom 12.4.2018: Bürgergruppe zeigt, wie Kronberger Bahnhof aussehen soll
Kronberger Bote vom 12.4.2018: „Es wird mehr statt weniger“: KfB hält B-Planentwurf für „Mogelpackung“