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KfB fordert Entlastung der Bürger durch Anpassung der Straßenbeitragssatzung


Ratenzahlung über 20 Jahre zu deutlich geringeren Zinsen

Das hessische Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) wurde im vergangenen Monat geändert und eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten bei der Erhebung von Beiträgen für die grundhafte Erneuerungen von Straßen.

Die KfB fordert, die Kronberger Straßenbeitragssatzung entsprechend anzupassen, um betroffene Bürger spürbar zu entlasten:

  • Diese sollen künftig den Antrag stellen können, den geforderten Beitrag über einen Zeitraum von 20 Jahren in jährlichen Raten zu zahlen. Bisher waren maximal fünf Raten möglich.

  • Diese Ratenzahlung soll allen beitragspflichtigen Bürgern offen stehen. Bisher musste dafür das berechtigte Interesse - beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten - nachgewiesen werden.

  • Außerdem sollen deutlich geringere Zinsen gelten: Wurde bisher der jeweilige Restbetrag mit einem Aufschlag von 3%-Punkten auf den Basiszinssatz (dieser liegt derzeit bei minus 0,88%) verzinst, so kann es jetzt höchstens 1%-Punkt sein.

  • Bürger, deren Straßen in diesem oder im vergangenen Jahr grundhaft erneuert wurden, sollen bis Ende 2018 berechtigt sein, einen entsprechenden Antrag zu stellen, soweit der Beitrag oder die Vorausleistung noch nicht vollständig gezahlt ist.

Durch diese Änderung werden Bürger, deren Straßen grundhaft saniert werden, zukünftig nicht mehr kurzfristig mit einem relativ hohen Einmalbeitrag belastet. „Dieser Betrag kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen, der manche Hausbesitzer vor finanzielle Herausforderungen stellt“, berichtet Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im Haupt-, Petitions- und Finanzausschuss.

Die Aufnahme der geforderten Anpassungen in die Kronberger Straßenbeitragssatzung sollte möglichst schnell erfolgen. Die KfB stellt zum jetzigen Zeitpunkt bewusst keine weiteren Forderungen wie z.B. eine vollständige Abschaffung oder die Änderung in wiederkehrende Straßenbeiträge, um dem jüngst beschlossenen Antrag der CDU, SPD und UBG - der Erstellung eines Nachtragshaushalts 2019 zur Entlastung der Bürger - nicht vorzugreifen. „Wir warten ab, zu welchen Ergebnissen der Magistrat bei seiner Prüfung gelangt. Die KfB bevorzugt eine Entlastung durch Senkung der Grundsteuer B. Wir wissen derzeit aber nicht, ob der Magistrat auch eine Änderung der Finanzierung von Straßenerneuerungen in Betracht zieht.“

Bei einem kompletten Wegfall der Straßenbeitragsgebühren müssten die Straßenerneuerungen anderweitig aus dem Haushalt finanziert werden. Die alternative Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen würde die Bürger zwar von hohen Einmalbeträgen entlasten, bedeutet aber auch einen hohen Verwaltungsaufwand für die Stadt.

Wir setzen außerdem auf mehr Transparenz. Bereits 2017 wurde dem KfB-Antrag zugestimmt, die in den nächsten 5 Jahren geplanten Straßenbaumaßnahmen auf der Webseite der Stadt Kronberg zu veröffentlichen“, erinnert Alexa Börner, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. „Damit hat jeder Immobilienbesitzer oder auch Kaufinteressent die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wann „seine“ Straße dran ist. Aktuell fehlen diese Angaben auf der städtischen Website jedoch noch. Wir werden den Magistrat nochmals an die Umsetzung erinnern.“

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