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Keine Änderung im Guaitapark


Schon im Jahr 2014 begannen sich die Anrainer des sogenannten Abs-Grundstücks, auf dem sich die Villa ter Meer befindet, die mit dem dazugehörenden Park ein ausgewiesenes Kulturdenkmal darstellt, Sorgen zu machen. Nachdem die Real Estate GmbH das rund 45.000 Quadratmeter große Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung recht günstig für rund 100 EUR / qm erworben hatte, wurde befürchtet, dass diese dort bauen möchte, ist sie doch auf die Revitalisierung und Vermarktung von Immobilien aus Insolvenzen spezialisiert. Zudem wurden damals Skizzen öffentlich, die eine Bebauung des Geländes mit weiteren Villen vorsahen.

Allerdings wurden diese Bedenken der Bürger vom damaligen Ersten Stadtrat als „Luftnummer“ abgetan. Der neue Eigentümer verfolge keine derartige Bebauung und der Magistrat befasse sich auch nicht damit. Bis auf minimale Ausnahmen sei laut Baurecht keine weitere Bebauung des Areals möglich. Auch der Grundstücksverwalter hatte Argumente angeführt, die einer Bebauung im Wege stehen würden, u.a. die geschützte Einfahrt, die eine Zufahrt zu anderen Häusern gar nicht zulassen würde. Die in der Folge vorgenommenen Baumfällungen auf dem Grundstück wurden von der Nachbarschaft kritisch verfolgt, zumal diese auch genau dort stattfanden, wo die mutmaßlichen neuen Villen geplant waren. Laut Stadt und Eigentümer handelte es sich jedoch um dringend notwendige Pflegemaßnahmen. Also viel Lärm um Nichts ?

Könnte man meinen, nachdem sich auch zahlreiche Stimmen aus der Politik gegen eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle aussprachen. Nun kommt es aber nicht anders als man denkt - sondern womöglich wie befürchtet:

Die Stadtverordnetenversammlung soll am 13.06.2019 über die Änderung des Bebauungsplan Nr. 120 „Guaitapark“ für einen Teilbereich an der Königsteiner Straße entscheiden. Begründet wird dies mit dem Wunsch des Eigentümers, mehrstöckige Gebäude am Rande seines Grundstückes zu errichten. Der Magistrat schlägt daher den Bau von 4 weiteren Villen vor und bezeichnet dies ganz harmlos als „Lückenschluss“. Es gibt an dieser Stelle aber keine Baulücke, vielmehr sieht der B-Plan an dieser Stelle bewusst kein Bebauung vor, da das Areal Teil eines denkmalgeschützten Ensembles aus der Villa ter Meer und dem dazugehörenden Park ist.

Wir bedauern, dass der Magistrat dem Wunsch des Eigentümers nachkommt und den Stadtverordneten eine B-Planänderung vorschlägt, die eine Bebauung auf gut 4500 qm Fläche ermöglichen soll. Damit tritt genau das ein, was von Vielen bereits vor vier Jahren befürchtet wurde, damals aber von der Stadt und Politik zurückgewiesen wurde. Ein solches Vorgehen unterstützt Grundstücksspekulationen, liegen doch die Quadratmeterpreise für Bauland mit derzeit ca. 1000 EUR/qm deutlich über dem Kaufpreis für das geschützte Gelände. Solch eine Politik schafft kein Vertrauen, sondern schürt vielmehr Politikverdrossenheit der Bürger. Auch der Versuch, das Vorhaben mit den „Vorgaben“ aus dem Stadtentwicklungskonzept zu begründen, schmeckt uns gar nicht“, so Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. „Allein schon der Begriff Vorgabe ist irreführend, denn zum Stadtentwicklungskonzept wurde lediglich ein Zwischenbericht vorgelegt, der keine Beschlussfassung darstellt. Vielmehr handelt es sich um ein Verwaltungsexemplar, das keine mehrheitliche Meinung der Bürger darstellt. Insofern hoffen wir, dass sich insbesondere die Fraktionen, wie die FDP und SPD, die sich seinerzeit gegen eine Bebauungsplanänderung ausgesprochen haben, auch jetzt bei ihrem Standpunkt bleiben.

Die B-Planänderung ist aber auch aus naturschutzrechtlichen Gründen abzulehnen. Teile des Guaitaparks sind sogenannte Biotopsverbundflächen, der Bebauungsplan Guaitapark sieht in dem vorgeschlagenen Änderungsbereich Parkanlage und erhaltenswerten Baumbestand vor.

Die Kronberger Politik beschäftigt sich fraktionsübergreifend immer wieder mit den Themen Grünerhalt, Klima- und Naturschutz, Präventionsmaßnahmen bei Starkregen, Reaktionen auf den Klimawandel und Ähnliches.

Der vorliegende Antrag würde bei positiver Abstimmung all diesen Aspekten zuwiderlaufen“, betont Dr. Eva-Maria Villnow, Vertreterin der KfB im Ausschuss für Kultur und Soziales. „Denn die Folge wäre die Vernichtung von ökologisch wertvollem Grünbestand und eine weitere Versiegelung - und das ohne Not.“ Die nun vorgeschlagenen Änderungen lassen sich nämlich nicht mit dem Argument des drängenden Wohnraumbedarfs rechtfertigen, die geplante Bebauung wird keinen bezahlbaren Wohnraum in Kronberg schaffen.


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