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Kehrtwende bringt keinen Wohnraum


Mit ihrer Forderung, die Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg entgegen der Empfehlung des Magistrats nun doch zu bauen, hat die Mehrheit der Stadtverordneten aus FDP, SPD, Grünen und UBG eine Kehrtwende vollzogen. Während im Haupt-, Finanz- und Petitionsausschuss (HFA) alle Fraktionen den Argumenten des Magistrats gefolgt waren, stimmten in der letzten Stadtverordnetenversammlung letztendlich nur noch zwei Fraktionen für die Vorlage und damit für die Beendigung des Projekts Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg.

Die KfB hat der Vorlage zugestimmt, weil die Voraussetzungen für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) weggefallen sind. Die GU ist per Definition nur für Asylsuchende vorgesehen, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Der Bedarf an zusätzlichen Gemeinschaftsunterkünften besteht jedoch nicht mehr. „Bundesweit werden seit geraumer Zeit Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen, weil Überkapazitäten vorhanden sind und die Anzahl der Asylsuchenden zurückgegangen ist“, erläutert Dr. Eva-Maria Villnow, die die KfB im KSA vertritt. „Gebraucht werden jetzt Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge, weil der Kreis die Gemeinschaftsunterkunft an der AKS schließt.

Die Vorstellung der FDP, die Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg dennoch zu bauen, um in den Genuss eines KfW-Kredites und einer Betriebskostenzusage durch den Hochtaunuskreis zu kommen, ist abwegig. Zum einen ist der KfW-Kredit ausdrücklich an die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft gebunden. Zum anderen ist für den Bau an dieser Stelle das Baurecht das absolute K.O.-Kriterium. Eine bis Ende 2019 befristete Sonderregelung (in § 246 Abs. 12 Nr. 1 BauGB) gilt ebenfalls nur für den Bau von Gemeinschaftsunterkünften, sodass diese für anerkannte Flüchtlinge nicht genutzt werden kann. „So stand es auch in der Magistratsvorlage“, erläutert Dr. Jochen Eichhorn, „es ist uns daher völlig unverständlich, dass der Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung geäußert hat, dass möglicherweise die bereits anerkannten Flüchtlinge aus der Unterkunft an der AKS dort untergebracht werden könnten. Damit hat er der eigenen Vorlage und geltendem Baurecht widersprochen.

Nach Aussage des Bürgermeisters weist der Hochtaunuskreis Kronberg aktuell keine Asylbewerber mehr zu. Falls die Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg gebaut würde, müsste dieser „Zuweisungsstopp“ wieder zurückgenommen und dort bis zu 95 Asylbewerber untergebracht werden.

Es bleibt dabei: Die Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg ist weder wirtschaftlich sinnvoll, noch baurechtlich zulässig, um dort anerkannte Flüchtlinge unterzubringen. Sie löst daher auch nicht das drängende Problem der Wohnraumbeschaffung für Wohnungssuchende, die eine Gemeinschaftsunterkunft in Kronberg verlassen müssen. Die Rechnung der FDP, eine durch den Kreis und weitere Steuermittel subventionierte Gemeinschaftsunterkunft als Wohnraum für anerkannte Geflüchtete zu bauen, die im Übrigen wie alle anderen Wohnungssuchenden zu behandeln sind, geht daher nicht auf“, betont Dr. Andrea Marlière, KfB-Vertreter im HFA.

Wir begrüßen es daher, dass die Verwaltung die anerkannten Flüchtlinge bei der Wohnungssuche unterstützt und sinnvolle, durchaus kleinteiligere Lösungen findet“, so Dr. Andrea Marlière. „Darüber hinaus hat der Bürgermeister die Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Wohnraumbeschaffung angekündigt, deren Ergebnis wir in Kürze erwarten.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung: Kehrtwende ohne Nutzen (nicht online verfügbar)

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