Anfrage Bedarf Gewerbeflächen
- Kronberg für die Bürger

- vor 6 Tagen
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Aktualisiert: vor 16 Stunden
Anfrage:
Der Magistrat wird gebeten, die seit 2014 kontinuierlich erhobenen gewerblichen Flächenbedarfe, differenziert nach Expansionsbedarfen ansässiger Unternehmen sowie Anfragen externer ansiedlungsinteressierter Betriebe bis zur ASU-Sitzung am 24.2.2026 zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend wird analog der KfB-Anfrage XII-A 006 vom 24.06.2021 um Beantwortung der folgenden Fragen spätestens bis zu den Fraktionssitzungen vor der Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2026 gebeten:
Welche Kronberger Betriebe (anonymisiert) nach Nutzungsart (Handwerk, Lager, produzierendes Gewerbe, Büro, …) benötigen Flächen?
Wie groß sind die von bestehenden Kronberger Betrieben jeweils benötigten Grundstücks- bzw. Gebäudeflächen?
Werden diese als Kaufflächen oder als Erbpacht- bzw. Mietflächen benötigt?
Welcher Preis pro Quadratmeter ist maximal darstellbar?
Bleibt der Kronberger Betrieb an seinem bisherigen Standort oder werden dann Flächen durch Umzug frei? Wenn ja, welche? Stehen diese zum Verkauf oder werden Erbpacht-/Mietflächen frei?
Entsprechen die in den Vorentwürfen „Am Auernberg“ bzw. „Am Kronberger Hang“ vorgesehenen Flächen für Handwerksbetriebe bzw. produzierendes Gewerbe dem Bedarf der ortsansässigen Unternehmen?
Begründung:
Die den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit vorliegenden Bedarfe stammen aus dem Jahr 2021. Mittlerweile haben einige Kronberger Gewerbebetriebe neue bzw. größere Standorte bezogen oder entwickelt. Es ist daher für die Beratung der Vorlagen 5350/2026 und 5352/2026 (Frühzeitige Beteiligungen zu den Bebauungsplanvorentwürfen „Am Auernberg“ bzw. „Am Kronberger Hang“) notwendig, die aktuellen Bedarfe zu kennen.


