Dringlichkeitsantrag Obdachlosenunterbringung
- Kronberg für die Bürger
- 8. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Mai
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, folgende Fragen zur Obdachlosenunterbringung zu beantworten und die angeführten Alternativstandorte im Vergleich zum Bettenhaus auf ihre Eignung und die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit für permanente oder temporäre Unterbringung (auch für mobile Wohneinheiten) zu prüfen und beides in einer schriftlichen Stellungnahme vorzulegen.
Fragen zum Standort Bettenhaus RPZ in Schönberg:
Gibt es Vorkaufs- oder sonstige Rechte Dritter, die den Erwerb durch die Stadt verzögern oder verhindern könnten?
Wie sind die Erschließung und Leitungsrechte (Wasser, Kanal, Strom etc.) für das Bettenhaus geregelt?
Wie hoch sind die Kosten für den Erwerb des Bettenhauses?
Welche Umbaumaßnahmen sind notwendig bzw. vorgesehen und wie hoch sind die Kosten dafür?
Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten einschließlich etwaiger Betreuung (Sozialarbeit, Sicherheitsdienst, Hausmeister etc.)?
Welche Alternativstandorte wurden bisher geprüft?
Welche rechtlichen Risiken ergeben sich für die Nutzung als Obdachlosenunterkunft aus dem Bebauungsplan in Kombination mit dem Status als Kulturdenkmal?
Was geschieht, wenn der angestrebte Betreibervertrag mit einer kirchlichen Institution nicht zustande kommt bzw. ausläuft?
Alternativstandorte:
Gelände HiBike (zusätzlich zum Feuerwehrstandort; ungenutzte Restflächen)
ehemaliges SGO - Gelände
städtisches Grundstück Grüner Weg
städtische Gebäude im Ferdinand-Küster-Weg
Gelände bzw. Freiflächen des ehemaligen Seniorenheims im Kronthal
Freie Flächen in den Gebäuden oder auf dem Gelände „Oberer Aufstieg 22“
Leerstände im Gewerbegebiet Oberhöchstadt
Gebäude Dieselstraße (war mal im Gespräch für eine Flüchtlingsunterkunft)
Fritz-Best-Haus
Gelände Westerbachstraße 3 (möglicher Standort Feuerwehr)
Kreuzäcker (derzeitiger Standort der Mobile Homes in der Frankfurter Straße)
Wohnungsbestand der Stadt Kronberg (ca. 170 Wohnungen)
alle bebaubaren städtischen Grundstücke (Auflistung)
Begründung:
Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Aufgabe der Stadt Kronberg. Die vorgeschlagene Lösung im Bettenhaus des ehemaligen RPZ in Schönberg sehen wir jedoch kritisch.
Das Gebäude (Bettenhaus) kann für die Unterbringung von Obdachlosen geeignet sein,jedoch erscheint der Standort nicht optimal. Dies wurde auch in der Bürgerversammlung deutlich. Die direkt Betroffenen haben erhebliche Bedenken vorgetragen. Wenn man „Bürgerbeteiligung“ ernst nimmt, müssen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger respektiert und mögliche alternative Stadtorte geprüft werden. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, müssen offene Fragen beantwortet und Alternativen hinreichend geprüft werden.
Gemeinsamer Antrag von CDU und KfB.
So wurde entschieden:
Antrag angenommen mit 19 Ja und 13 Nein