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  • Kronberg für die Bürger

Zwei weitere Geschwindigkeitsanzeigetafeln

Antrag:

Begründung:

Es ist dringend erforderlich, die Verkehrsteilnehmer verstärkt auf die Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, mit der sie fahren, insbesondere an Orten, wo diese, im Vergleich zur geltenden Beschränkung, hoch ist. Das trifft vor allem zu auf die Tempo-30-Zonen und die verkehrsberuhigten Bereiche (Verkehrszeichen 325.1 und 325.2), wo der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss.

Mit solchen Messtafeln wird erreicht, dass Autofahrer durch eine pädagogische statt eine repressive Aktion auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Die Fahrer, die den Verstoß begehen, denken nicht, dass sie so schnell fahren, weil sie nicht ständig auf die Geschwindigkeitsanzeige schauen oder gar nicht wissen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen maximal 10 km/h gefahren werden dürfen.

Auch dass die gefahrene Geschwindigkeit für andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer) deutlich sichtbar wird, trägt zur Wirksamkeit der Geschwindigkeitsanzeigeanlage bei.

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Verkehrsstatistiken (Durchschnittsgeschwindigkeiten, Höchstgeschwindigkeiten, Anzahl der Fahrzeuge usw.), gleichzeitig erfasst werden und später leicht ausgewertet werden können, um spezifische Maßnahmen in Bezug auf Verkehrssicherheit oder Straßenverbesserungen planen und durchzuführen zu können.

Die Stadt verfügt nach unserem Kenntnisstand nur über zwei solcher Geräte, die im Wechsel an verschiedenen Stellen zum Einsatz kommen. Dies ist deutlich zu wenig.

Die beiden zurzeit vorhandenen Messtafeln sind nach unseren Informationen vom Typ Speeddisplay VKS-TDC1600S, 230S. Neue Geräte dieses Typs kosten ca. € 2.000 plus Zubehör (Akku, Ladegerät, Software) und Umsatzsteuer brutto ca. € 3.000 – 3.500.

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